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   KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22 - 122 Ss 135/22   

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https://dejure.org/2022,44700
KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22 - 122 Ss 135/22 (https://dejure.org/2022,44700)
KG, Entscheidung vom 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22 - 122 Ss 135/22 (https://dejure.org/2022,44700)
KG, Entscheidung vom 05. Dezember 2022 - 3 Ws (B) 310/22 - 122 Ss 135/22 (https://dejure.org/2022,44700)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Erklärungen des Verteidigers, Zurechnung, schweigender Mandant

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 71 Abs 1 OWiG, § 73 Abs 3 OWiG, § 261 StPO, § 273 Abs 1 StPO, § 274 S 1 StPO
    Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen des schweigenden Betroffenen

  • IWW

    §§ 261, 273, 274 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG
    StPO, OWiG

  • strafrechtsiegen.de

    Verteidigererklärungen in Hauptverhandlung - Erklärungen des schweigenden Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung dürfen nicht ohne Weiteres als Erklärungen des schweigenden Betroffenen gewertet werden.

  • rechtsportal.de

    Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung dürfen nicht ohne Weiteres als Erklärungen des schweigenden Betroffenen gewertet werden.

  • rechtsportal.de

    Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung dürfen nicht ohne Weiteres als Erklärungen des schweigenden Betroffenen gewertet werden.

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StPO: Wann redet der Verteidiger für den Mandanten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2023, 375
  • StV 2023, 585 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05

    Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den

    Auszug aus KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
    (2) Schriftliche und mündliche Erklärungen des Verteidigers können ausnahmsweise als Einlassung des Angeklagten entgegengenommen und verwertet werden, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall der Vertretung vorliegt (§§ 234, 329, 350, 387, 411 StPO) oder wenn der Angeklagte ausdrücklich erklärt, sie als eigene gelten zu lassen (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ 2005, 703).

    Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 199 mwN).

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Auszug aus KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 - juris) wie folgt zu differenzieren:.
  • BGH, 20.09.2007 - 1 StR 385/07

    Abgabe von Sacherklärungen (Einlassungen) des Angeklagten über den Verteidiger

    Auszug aus KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
    Der Angeklagte kann sie sich in der Hauptverhandlung auch nicht - rückwirkend - zu eigen machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 1 StR 385/07, NStZ-RR 2008, 21, 22 zu rechtlichen Erwägungen).
  • RG, 14.04.1932 - III 941/31

    1. Bei der Stellung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen einen

    Auszug aus KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
    Da der Verteidiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten ist (st. Rspr. seit RGSt 66, 209, 211), handelt es sich insoweit - genauso wie bei allgemeinen Äußerungen, prozessualen Erklärungen oder Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447; Beschluss vom 22. März 1994 - 1 StR 100/94, NStZ 1994, 352; Beschluss vom 12. April 2000 - 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495, 496; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208) - um seine eigenen Prozesserklärungen.
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

    Auszug aus KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
    Da der Verteidiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten ist (st. Rspr. seit RGSt 66, 209, 211), handelt es sich insoweit - genauso wie bei allgemeinen Äußerungen, prozessualen Erklärungen oder Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447; Beschluss vom 22. März 1994 - 1 StR 100/94, NStZ 1994, 352; Beschluss vom 12. April 2000 - 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495, 496; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208) - um seine eigenen Prozesserklärungen.
  • OLG Hamm, 27.03.1979 - 4 Ss 2376/78
    Auszug aus KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
    4 St 42/88|OLG Celle; 31.05.1988; 1 Ss 117/88">NStZ 1988, 426; OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1979 - 4 Ss 2376/78, JR 1980, 82).
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Auszug aus KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
    Da der Verteidiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten ist (st. Rspr. seit RGSt 66, 209, 211), handelt es sich insoweit - genauso wie bei allgemeinen Äußerungen, prozessualen Erklärungen oder Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447; Beschluss vom 22. März 1994 - 1 StR 100/94, NStZ 1994, 352; Beschluss vom 12. April 2000 - 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495, 496; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208) - um seine eigenen Prozesserklärungen.
  • BGH, 12.04.2000 - 1 StR 623/99

    Betrug; Verfahrenshindernis; Strafanklageverbrauch; Begriff der Tat;

    Auszug aus KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
    Da der Verteidiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten ist (st. Rspr. seit RGSt 66, 209, 211), handelt es sich insoweit - genauso wie bei allgemeinen Äußerungen, prozessualen Erklärungen oder Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447; Beschluss vom 22. März 1994 - 1 StR 100/94, NStZ 1994, 352; Beschluss vom 12. April 2000 - 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495, 496; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208) - um seine eigenen Prozesserklärungen.
  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Auszug aus KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Verteidiger in der Erklärung Äußerungen schriftlich fixiert, die der Angeklagte ihm gegenüber gemacht hat (BGH, Urteil vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93, NJW 1993, 3337; Beschluss vom 13. Dezember 2001 - 4 StR 506/01, NStZ 2002, 556).
  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 506/01

    Unmittelbarkeitsgrundsatz; Verlesung (schriftliche Erklärungen des Angeklagten

    Auszug aus KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Verteidiger in der Erklärung Äußerungen schriftlich fixiert, die der Angeklagte ihm gegenüber gemacht hat (BGH, Urteil vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93, NJW 1993, 3337; Beschluss vom 13. Dezember 2001 - 4 StR 506/01, NStZ 2002, 556).
  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 100/94

    Verteidiger - Mandant - Erklärung - Einlassung - Verwertbarkeit

  • BGH, 06.04.1994 - 2 StR 76/94

    Tatgeschehen - Rechtsstaatlichkeit - Verurteilung - Schriftsatz - Einlassung -

  • OLG Celle, 31.05.1988 - 1 Ss 117/88

    Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens gegen eine strafrechtliche

  • KG, 13.04.2023 - 3 ORbs 61/23

    Würdigung von Verteidigererklärung bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    c) Auch soweit sich der Verteidiger zur Begründung seines Rechtsmittels auf die Entscheidung des Senats vom 5. Dezember 2022 (3 Ws (B) 310/22, juris) bezieht, verhilft dies der Rechtsbeschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg.
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