Rechtsprechung
KG, 06.01.2017 - 5 U 137/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006, Art 5 EGV 1924/2006, Art 6 EGV 1924/2006, Art 10 Abs 1 EGV 1924/2006, Art 13 EGV 1924/2006
Wettbewerbsverstoß: Bewerbung des Nahrungsergänzungsmittels "Arterio Clean" mit gesundheitsbezogenen Angaben auf einem Teleshopping-Kanal - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.08.2015 - 52 O 244/14
- KG, 06.01.2017 - 5 U 137/15
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 U 194/18 Dies schließt aber nicht aus, dass der Verkehr in dem Begriff schon dann einen produktbeschreibenden Inhalt erkennt, wenn er ihm ohne weitere Informationen zum ersten Mal begegnet (vgl. KG Berlin, Urteil vom 6. Januar 2017, 5 U 137/15, Magazindienst 2017, 284, juris Rn. 32).
- LG Berlin, 22.01.2020 - 97 O 34/19 Der der Umsetzung dieser Vorgaben dienende § 39b Abs. 1 Nr. 4 AMG fordert dementsprechend bibliographische Angaben über die traditionelle Anwendung oder Berichte von Sachverständigen, aus denen hervorgeht, dass das betreffende oder ein entsprechendes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 30 Jahren, davon mindestens 15 Jahre in der Europäischen Union, medizinisch oder tiermedizinisch verwendet wird, das Arzneimittel unter den angegebenen Anwendungsbedingungen unschädlich ist und dass die pharmakologischen Wirkungen oder die Wirksamkeit des Arzneimittels auf Grund langjähriger Anwendung und Erfahrung plausibel sind (so ausdrücklich Kammergericht, u. a. Urteil vom 6. Januar 2017 - 5 U 137/15 -).