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   KG, 06.02.2002 - (3) 1 Ss 392/01 (11/02)   

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https://dejure.org/2002,19953
KG, 06.02.2002 - (3) 1 Ss 392/01 (11/02) (https://dejure.org/2002,19953)
KG, Entscheidung vom 06.02.2002 - (3) 1 Ss 392/01 (11/02) (https://dejure.org/2002,19953)
KG, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - (3) 1 Ss 392/01 (11/02) (https://dejure.org/2002,19953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsstrafrecht: Absolute Fahrunsicherheit nach Konsum von Alkohol und Kokain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01
    a) Der Nachweis sog. "absoluter" Fahruntüchtigkeit aufgrund des Genusses "anderer berauschender Mittel" i.S.d. § 316 StGB läßt sich - anders als beim Alkoholkonsum - allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft nicht begründen (BGHSt 44, 219, 222 = NJW 1999, 226 ), weil es insoweit an gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen fehlt und ein Vergleich mit der Alkoholkinetik nicht möglich ist (BGH NJW 1999, 226, 227).

    Die bei dem Angeklagten noch festgestellte Pupillenerweiterung (Mydriasis, UA S. 3) kann zwar ein Anzeichen für eine typische Leistungseinbuße aufgrund des durch Alkohol und Kokain bewirkten Rauschzustandes sein, bedeutet jedoch noch nicht eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit im Einzelfall (vgl. BGH NJW 1999, 226, 228).

  • KG, 21.02.1997 - 3 Ws (B) 43/97
    Auszug aus KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01
    Daß das Bremsverhalten auf einer durch Alkohol und Rauschgift verminderten Reaktionsfähigkeit des Angeklagten beruhte, weisen die Urteilsfeststellungen somit nicht aus, zumal da ihnen auch nicht zu entnehmen ist, mit welcher Geschwindigkeit der Angeklagte die Straße befuhr und in welchem Abstand sein Fahrzeug bei Beginn der Gelbphase noch von der Haltelinie entfernt war (vgl. KG Beschluß vom 21. Februar 1997 - 3 Ws (B) 43/97 -), so daß die Einlassung des Angeklagten, er habe sich auch für ein Weiterfahren entscheiden können (UA S. 4), nicht bewertet werden kann.
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01
    Als solche Ausfallerscheinungen, die durch den Alkohol-/Drogenkonsum zumindest mitverursacht sein müssen, kommen insbesondere in Betracht: eine auffällige, sei es regelwidrige, sei es besonders sorglose und leichtsinnige Fahrweise, ein unbesonnenes Benehmen bei Polizeikontrollen, aber auch ein sonstiges Verhalten, das rauschbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen läßt, sowie Beeinträchtigungen der Körperbeherrschung wie etwa Stolpern und Schwanken beim Gehen (BGHSt 31, 42, 45 ff. m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94

    Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der

    Auszug aus KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01
    Relative Fahrunfähigkeit liegt nach dem Genuß von Alkohol und anderer berauschender Mittel vor, wenn, abgesehen von der dadurch bewirkten Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Konsumenten, erst weitere festgestellte Tatsachen erweisen, daß der Genuß dieser Mittel zu dessen Fahruntüchtigkeit geführt hat (BGHSt 41, 42, 44 ff.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01
    aa) Die für die Ordnungswidrigkeit des Betroffenen geltenden Regelsätze des Bußgeldkataloges, die wegen ihrer Rechtssatzqualität (vgl. BGH NJW 1992, 446, 447) bei der Zumessung der Rechtsfolgen zu beachten sind, wurden seit Beendigung der Tat geändert (§ 4 Abs. 3 OWiG ).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01

    Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums

    Auszug aus KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01
    Er ist vielmehr ordnungswidrigkeitenrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 17).
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

    Auszug aus KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01
    Andere berauschende Mittel sind solche, die in ihren Auswirkungen denen des Alkohols vergleichbar sind und zu einer Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens sowie der intellektuellen und motorischen Fähigkeiten führen (BGH VRS 53, 356 ).
  • KG, 05.04.2000 - 3 Ws (B) 93/00
    Auszug aus KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01
    Es trifft zwar zu, daß die in Berlin für drei (nicht: zwei) Sekunden geschaltete Gelbphase es einem Kraftfahrzeugführer regelmäßig ermöglicht, bei der im Stadtverkehr zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h rechtzeitig bei rotem Ampellicht anzuhalten (vgl. KG Beschluß vom 5. April 2000 - 3 Ws (B) 93/00 -).
  • KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02

    Nachweis drogenbedingter Fahrunsicherheit

    Auch dieses Betäubungsmittel verschlechtert das Fahrverhalten in vorgenannter Weise erheblich (BGH aaO; OLG Düsseldorf VM 1999, 53 m.N.; KG, Beschluß vom 6. Februar 2002 - (3) 1 Ss 392/01 (11/02) -).

    Auch Verhaltensauffälligkeiten bei der ärztlichen Untersuchung können rauschbedingte, sich auf die Fahrfähigkeit auswirkende Ausfallerscheinungen belegen (vgl. OLG Düsseldorf aaO; KG, Beschluß vom 6. Februar 2002 - (3) 1 Ss 392/01 (11/02) -).

  • OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04

    Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum - Leistungsausschluß in der privaten

    Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kann ein allgemein gesicherter Grenzwert, ab dem Drogenkonsum die Annahme absoluter Fahruntüchtigkeit rechtfertigt, nicht begründet werden [vgl. etwa BGH NJW 1999, 226; Kammergericht Beschluss vom 06.02.2004, (3) 1 Ss 392/01 (11/02), zitiert nach Juris].
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