Rechtsprechung
KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 23 Abs 2 KunstUrhG, § 22f KunstUrhG, § 176 GVG
Recht am eigenen Bild: Einfluss einer sitzungspolizeilichen Anordnung auf die Zulässigkeit einer einwilligungslosen Verbreitung eines Bildnisses - ferner-alsdorf.de
Schutz des Persönlichkeitsrechts (hier: Fotos im Gerichtssaal)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KUG § 22f; KUG § 23 Abs. 2; GVG § 176
Zulässigkeit der Bildberichterstattung über die Urteilsverkündung in einem Strafverfahren und Zulässigkeit sitzungspolizeilicher Anordnungen; Zulässigkeit der Veröffentlichung eines unter Verstoß gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung gefertigten Lichtbildes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schutz des Persönlichkeitsrechts bei Fotos im Gerichtssaal
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Bildberichterstattungüber die Urteilsverkündung in einem Strafverfahren und Zulässigkeit sitzungspolizeilicher Anordnungen; Zulässigkeit der Veröffentlichung eines unter Verstoß gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung gefertigten Lichtbildes
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.02.2009 - 27 O 982/08
- LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 982/08
- KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1417
- NJW-RR 2011, 1568
- GRUR-RR 2010, 378 (Ls.)
- GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)
- afp 2010, 395
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung
Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil u.a. in AfP 2010, 395 veröffentlicht ist, steht dem Kläger ein Unterlassungsanspruch entsprechend §§ 823, 1004 Abs. 2 BGB, §§ 22, 23 KUG, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG und demgemäß auch ein Freistellungsanspruch hinsichtlich der Rechtsanwaltsgebühren zu. - KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11
Pflicht zur Erstattung anwaltlicher Kosten eines Abmahn- und eines …
Entgegen der Berufung (mit dortigem Hinweis auf KG [9. ZS] NJW-RR 2010, 1417, und auf KG [9. ZS] AfP 2010, 170) ergibt das Beklagtenvorbringen auch (…Schrifts. v. 18.08.2011, S. 2 = Bl. 56 d.A.), dass nach Zugang der Originalverfügung beim Bevollmächtigten die Abschlusserklärung "unverzüglich" abgegeben worden ist (dies also unabhängig vom zwischenzeitlichen Erhalt des Abschlussschreibens auch ohne dieses in gleicher Weise erfolgt wäre). - OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unverpixelte Abbildung …
Ein gewichtiges Informationsinteresse kann hierbei auch dann gegeben sein, wenn dem Angeklagten selbst keine zeitgeschichtliche Bedeutung zukommt, aber ein Informationsinteresse an dem Prozess als solchem, etwa wegen seines Aufsehen erregenden Gegenstands, besteht (KG Berlin, Urteil vom 06. April 2010 - 9 U 45/09 -, Rn. 59, juris ).Eine Sanktionierung von Verstößen gegen sitzungspolizeiliche Verfügungen kann nicht in einem Strafverfahren nachfolgenden presserechtlichen Verfahren erfolgen (KG Berlin, Urteil vom 06. April 2010 - 9 U 45/09 -, Rn. 31, juris).
- KG, 14.10.2010 - 10 U 79/09
Anwalt muss Berichterstattung hinnehmen
Nach Ansicht des 9. Zivilsenats des Kammergerichts (NJW-RR 2010, 1417) ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob ein Foto unter Verstoß gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung nach § 176 GVG rechtswidrig erlangt worden ist.