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   KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18   

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https://dejure.org/2018,13388
KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18 (https://dejure.org/2018,13388)
KG, Entscheidung vom 06.04.2018 - 6 W 13/18 (https://dejure.org/2018,13388)
KG, Entscheidung vom 06. April 2018 - 6 W 13/18 (https://dejure.org/2018,13388)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 157, 2070 Abs. 2, 2271
    Testamentsauslegung: konkludente Schlusserbeneinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge bei einer Pflichtteilsstrafklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung der beiden Töchter der Ehegatten

  • erbrechtsiegen.de

    Gemeinschaftliches Testament - Schlusserbenstellung der Abkömmlinge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 ; BGB § 2084
    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung der beiden Töchter der Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2019, 297
  • FamRZ 2018, 1700
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18
    Kann der tatsächliche Wille nicht festgestellt werden, so muss sich der Tatrichter notfalls damit begnügen, den Sinn zu ermitteln, der dem (mutmaßlichen) Willen am ehesten entspricht (Urteil vom 8.12.1982 - IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 Rn. 16).

    Erst wenn der Inhalt der Erklärung durch Auslegung ermittelt ist, kann entschieden werden, ob der so ermittelte Erblasserwille eine hinreichende Stütze im Testament selbst findet und damit auch formgültig erklärt ist (BGH, Urteil vom 8.12.1982 a.a.O. Rn. 18).

  • OLG München, 16.07.2012 - 31 Wx 290/11

    Auslegungsfähigkeit eines notariellen Testaments; Einsetzung der gemeinsamen

    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18
    Vielmehr kommt es unter Laien und selbst unter Notaren - vgl. dazu OLG München, Beschl. vom 16.7.2012 - 31 Wx 290/11, FamRZ 2013, 405, Rn. 13 - vor, dass für die Geltendmachung des Pflichtteils die Formulierung "Erbteil" oder "Erbanteil" gebraucht wird, weil im Vordergrund steht, dass der Abkömmling als gesetzlicher Erbe, der aufgrund des ersten Erbfalls Ansprüche hieraus geltend macht, auf den Pflichtteil gesetzt werden soll.

    Wer sein Vermögen letztendlich an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten eigenen Todesfall enterbt, tut das im Bewusstsein und Vertrauen darauf, dass wegen der Schlusserbeinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.7.2012 - 31 Wx 290/11, FamRZ 2013, 405, Rn. 24).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13

    Zur Auslegung eines Erbvertrages mit Pflichtteilsstrafklausel aber ohne

    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18
    Hinsichtlich der sogen. Pflichtteilsstrafklausel ist deshalb allgemein in Rspr. und Lit. anerkannt, dass diese zumindest Ansatzpunkt für die Auslegung des Testamentes im Sinne der Schlusserbeneinsetzung sein und jedenfalls bei Hinzutreten weiterer Umstände eine solche Auslegung rechtfertigen kann (vgl. u. a. BayObLG a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O; OLG München, Beschl. vom 23.2.2015 - 31 Wx 459/14, ErbR 2015, 222, Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 14.1.2014 - I-3 Wx 64/13, ErbR 2014, 446 Rn. 25; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2269 Rn. 8; Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2. Auflage, § 2269 Rn. 24).
  • OLG München, 23.02.2015 - 31 Wx 459/14

    Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18
    Hinsichtlich der sogen. Pflichtteilsstrafklausel ist deshalb allgemein in Rspr. und Lit. anerkannt, dass diese zumindest Ansatzpunkt für die Auslegung des Testamentes im Sinne der Schlusserbeneinsetzung sein und jedenfalls bei Hinzutreten weiterer Umstände eine solche Auslegung rechtfertigen kann (vgl. u. a. BayObLG a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O; OLG München, Beschl. vom 23.2.2015 - 31 Wx 459/14, ErbR 2015, 222, Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 14.1.2014 - I-3 Wx 64/13, ErbR 2014, 446 Rn. 25; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2269 Rn. 8; Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2. Auflage, § 2269 Rn. 24).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18
    Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Sprachgebrauch nicht immer so exakt ist oder sein kann, dass der Erklärende mit seinen Worten genau das unmissverständlich wiedergibt, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH, Urteil vom 7.10.1992 - IV ZR 160/91, NJW 1993, 256, Rn. 10).
  • BayObLG, 27.05.1960 - BReg. 1 Z 191/59
    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18
    Insbesondere hinter der Anordnung der Enterbung für den Fall der Geltendmachung eines Pflichtteils kann eine Erbeinsetzung der Kinder verborgen sein (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 9.6.1959 - BReg. 1 Z 211/58, BayObLGZ 1959, 199 ff., 203 ff. und vom 27.5.1960 - BReg. 1 Z 191/1959, BayObLGZ 1960, 216 ff., 218 f.).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18
    Enthält ein gemeinschaftliches Testament - wie hier - keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muss diese nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede Verfügung gesondert ermittelt werden (BGH NJW-RR 1987, 1410).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des

    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18
    In einem solchen Fall kann es der Wille der gemeinschaftlich testierenden Eheleute gewesen sein, den gemeinschaftlichen Kindern, wenn sie sich der von den Eltern beim Tode des Erstversterbenden gewollten Regelung fügen, eine erbrechtliche Stellung einzuräumen (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 6.1.1994 - 5 W 119/93, NJW-RR 1994, 844 Rn. 29).
  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 31/14

    Auslegung eines Ehegattentestaments: Verhalten des überlebenden Ehegatten als

    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18
    Handelt es sich - wie hier - um ein gemeinschaftliches Testament, so ist bei der Auslegung nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entspricht, wobei der Wille des einen Ehegatten auch einen Anhalt für den Willen und die Vorstellung des anderen darstellen kann, weil die beiderseitigen Verfügungen nicht selten Ausdruck eines gemeinsam gefassten Entschlusses beider Teile sind (BGH a.a.O. Rn. 12, 15; Urteil vom 10.12.2014 - IV ZR 31/14 Rn. 12 f).
  • KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit der Verfügungen zugunsten der

    Auszug aus KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen und fallen soll (vgl. KG, Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14, ErbR 2015, 501, Rn. 14 m.w.N.; KG, Beschluss vom 24.5.2017 - 6 W 100/16,-, ErbR 2017, 512, Rn. 27).
  • KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Wirksamkeit eines einseitigen Widerrufs eines

  • OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Bindungswirkung von

    Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, so ist bei der Auslegung nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entspricht, wobei der Wille des einen Ehegatten auch einen Anhalt für den Willen und die Vorstellung des anderen darstellen kann, weil die beiderseitigen Verfügungen nicht selten Ausdruck eines gemeinsam gefassten Entschlusses beider Teile sind (OLG Hamburg Beschluss vom 30.12.2019 - 2 W 56/19 - BeckRS 2019, 59484; BGH ZEV 2015, 345 Tz. 12 m.w.N.; KG DNotZ 2019, 297).
  • OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Auslegung eines

    Dieses Ergebnis wird gestützt durch die Pflichtteilsstrafklausel in Ziffer 6. Es ist anerkannt, dass in der Anordnung einer Enterbung für den Fall der Geltendmachung des Pflichtteils ein Anhalt für eine Schlusserbeneinsetzung liegen kann (Senat, NJW-RR 1994, 397; OLG Düsseldorf ZEV 2014, 303; KG FamRZ 2018, 1700).
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