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   KG, 06.05.2003 - 1 W 308/01   

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https://dejure.org/2003,10956
KG, 06.05.2003 - 1 W 308/01 (https://dejure.org/2003,10956)
KG, Entscheidung vom 06.05.2003 - 1 W 308/01 (https://dejure.org/2003,10956)
KG, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 1 W 308/01 (https://dejure.org/2003,10956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    ZSEG § 15 Abs. 5 a. F.; ; ZSEG § 16 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZSEG § 15 Abs. 5 (a.F.); ZSEG § 16 Abs. 1
    Sachverständigenentschädigung; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 19.02.2001 - 23 W 98/00

    Beginn der Verjährungsfrist beim Anspruch auf Rückerstattung einer überzahlten

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 308/01
    Nach ganz herrschender und vom Senat geteilter Auffassung entsteht der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zu viel gezahlter Entschädigung jedoch bereits mit der Zahlung der überhöhten Entschädigung (OLG Hamm, JurBüro 2001, 487; Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 21. Aufl., § 15, Rn. 14.2; Bayerlein/Roeßner, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 3. Aufl., § 45 Rn. 17; auch Bleutge, ZSEG, 3. Aufl., § 15 Rn. 15).

    Die Gegenmeinung ließ die Verjährung nach § 198 BGB a. F. bereits mit der Auszahlung der Entschädigung beginnen, weil zu diesem Zeitpunkt auch der Anspruch auf Rückerstattung der zuviel gezahlten Entschädigung entsteht (OLG München NJW-RR 2000, 143; OLG Hamm JurBüro 2001, 487; Hartmann, a. a. O., § 15 ZSEG Rn. 20; Bayerlein/Roeßner, a. a. O., § 45 Rn. 16f.; Jessnitzer/Ullrich, a.a.O., Rn. 544).

  • OLG Köln, 01.07.1998 - 17 W 129/98

    Entschädigung; Sachverständiger; Stundesatz; Abänderung; Verwirkung

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 308/01
    Das ist in einem Verfahren nach § 16 Abs. 1 ZSEG, welches die nachträgliche Kürzung einer bereits ausgezahlten Entschädigung zum Ziel hat, erst dann der Fall, wenn auf Seiten des Sachverständigen ein besonderer Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, der seinen Grund nicht nur im Zeitablauf, sondern auch im Verhalten der Staatskasse hat (vgl. OLG Köln, JurBüro 1999, 320).

    Seit dieser Gesetzesänderung gibt es in Anbetracht der eingeführten Verjährungsfrist von zwei Jahren (§ 15 Abs. 5 ZSEG a. F.) bzw. von 4 Jahren (§ 15 Abs. 6 ZSEG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 1 GKG in der seit dem 1.1.2002 gültigen Fassung) keinen zwingenden Grund mehr, das allein auf dem Zeitablauf basierende Vertrauen des Sachverständigen in entsprechender Anwendung der §§ 7 GKG, 15 KostO zu schützen (vgl. Meyer/ Höver/Bach, ZSEG, 22. Aufl., § 15 Rn. 15.3; OLG Köln, JurBüro 1999, 320).

  • OLG München, 04.05.1999 - 11 W 1383/99

    Bestimmung des Verjährungsbeginns von Ansprüchen auf Erstattung zuviel gezahlter

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 308/01
    Die Gegenmeinung ließ die Verjährung nach § 198 BGB a. F. bereits mit der Auszahlung der Entschädigung beginnen, weil zu diesem Zeitpunkt auch der Anspruch auf Rückerstattung der zuviel gezahlten Entschädigung entsteht (OLG München NJW-RR 2000, 143; OLG Hamm JurBüro 2001, 487; Hartmann, a. a. O., § 15 ZSEG Rn. 20; Bayerlein/Roeßner, a. a. O., § 45 Rn. 16f.; Jessnitzer/Ullrich, a.a.O., Rn. 544).
  • OLG Zweibrücken, 03.09.1990 - 5 WF 52/88
    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 308/01
    Allein, dass der Beteiligte zu 1 über zwei Jahre hinweg keine Kenntnis von irgendwelchen Beanstandungen der Staatskasse erhielt, macht ihn jedoch noch nicht besonders schutzwürdig (Jessnitzer/Ulrich, a. a. O., Anm. 270 zu Rn. 545, gegen OLG Zweibrücken, Rpfl 1991, 84).
  • OVG Hamburg, 24.06.2010 - 3 So 146/09

    Rückforderung von bereits festgesetzter Dolmetschervergütung

    Denn die Berechnung und Auszahlung der Dolmetschervergütung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch das Gericht nach § 4 JVEG (LSG Erfurt, Beschl. v. 12.06.2007 - L6B 131/06 SF -, juris; vergl. auch KG, Beschl. v. 6.5.2003 - 1 W 308/01 -, juris).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Rechtsauffassung (vgl. KG, Beschl. v. 6.5.2003 - 1 W 308/01 -, juris; LSG Erfurt, Beschl. v. 24.5.2005 - L6B 25/05 SF -, juris; Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 2 JVEG Rn. 2.10; Schneider a.a. O. § 4 Rn. 50) zu folgen ist, nach der sich aus der in § 2 Abs. 4 JVEG geregelten Verjährung ergibt, dass der Zeitablauf bis zum Eintritt der Verjährung für sich genommen nicht ausreichen soll, um ein schützenswertes Vertrauen des Dolmetschers in den Fortbestand der - zu Unrecht erhaltenen - Dolmetschervergütung begründen zu können.

  • LSG Thüringen, 12.06.2007 - L 6 B 131/06

    Erstattungsanspruch der Staatskasse bei Überzahlung der Sachverständigenvergütung

    b) Nachdem die Vergütung im Verwaltungswege zu Unrecht festgesetzt worden war, entstand mit der Zahlung ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch der Staatskasse auf Erstattung der Überzahlung (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Mai 2005 - Az.: L 6 B 25/05 SF; KG Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2003 - Az.: 1 W 308/01, nach juris).

    Die Berechnung und Auszahlung der Vergütung steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch das Gericht nach § 4 JVEG (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2003, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 13.08.2013 - L 6 SF 266/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - psychologisches

    Die Berechnung und Auszahlung der Sachverständigenentschädigung steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch das Gericht nach § 4 JVEG (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2007 - L 6 B 131/06 SF; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 So 146/09; KG, Beschluss vom 6. Mai 2003 - 1 W 308/01, alle nach juris; im Ergebnis auch Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Auflage 2011, § 2 Rdnr. 2.10).
  • LSG Thüringen, 18.03.2013 - L 6 SF 1445/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenentschädigung - gerichtliche

    Vielmehr steht die Berechnung und Auszahlung der Sachverständigenentschädigung grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch das Gericht nach § 4 JVEG (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2007 - Az.: L 6 B 131/06 SF; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Az.: 3 So 146/09; KG, Beschluss vom 6. Mai 2003 - Az.: 1 W 308/01; alle nach juris; im Ergebnis auch Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Auflage 2011, § 2 Rdnr. 2.10).
  • OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11

    Vergütungsfestsetzung: Erforderlicher Zeitaufwand zu ermitteln

    Ganz im Gegenteil vertreten sowohl das Kammergericht (Beschluss vom 6. Mai 2006, 1 W 308/01), das Thüringer Landessozialgericht (Beschluss vom 12. Juni 2007, AZ 6 B 131/06 SF) sowie das Landgericht Münster (Beschluss vom 16. Februar 2009, 5 T 98/08) die Auffassung, dass die frühere Rechtsprechung nicht mehr eingreift und ein Vertrauensschutz allein durch die Auszahlung des Rechnungsbetrages nicht begründet werden kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2012 - L 18 SF 391/11

    Sonstige Angelegenheiten

    Die Berechnung und Auszahlung der Vergütung steht vielmehr von vornherein unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch das Gericht nach § 4 JVEG (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 6.5.2003, 1 W 308/01, zitiert nach juris).
  • LG Münster, 16.02.2009 - 5 T 98/08

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen für Fotos

    Ein Vertrauensschutz kann nur durch die gerichtliche Festsetzung an sich begründet werden, nicht aber durch die insoweit grundsätzlich unverbindliche Berechnung der Anweisungsstelle (BGH NJW 1969, Seite 556; KG Berlin, Beschluss vom 06.05.2003, Az.1 W 308/01; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 12.06.2007, Az. L 6 B 131/06 SF).
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