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   KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13 .SpruchG, 2 W 144/13 SpruchG   

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KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13 .SpruchG, 2 W 144/13 SpruchG (https://dejure.org/2015,13735)
KG, Entscheidung vom 06.05.2015 - 2 W 144/13 .SpruchG, 2 W 144/13 SpruchG (https://dejure.org/2015,13735)
KG, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 2 W 144/13 .SpruchG, 2 W 144/13 SpruchG (https://dejure.org/2015,13735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 304 AktG, § 327e Abs 3 S 1 AktG
    Aktiengesellschaft: Berechnung des Barabfindungsanspruchs von Minderheitsaktionären nach sog. "squeeze out"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung der Unternehmensbewertung zum Zwecke der Bemesssung von Ausgleich und Abfindung gem. §§ 304, 305 AktG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AktG § 304 ; SpruchG § 1 Nr. 1 ; AktG § 305
    Gerichtliche Überprüfung der Unternehmensbewertung zum Zwecke der Bemesssung von Ausgleich und Abfindung gem. §§ 304 , 305 AktG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Tenor)

    Beendigung des Spruchverfahrens zu dem mit der Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Auszug aus KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13
    Das Landgericht hat sich von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach der Börsenwert nach dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten drei Monate vor der Bekanntmachung der Strukturmaßnahme zu bestimmen ist (Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09, "STOLLWERCK" BGHZ 186, 229 ff Juris Rz 10 und 20).

    Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Strukturmaßnahme unterliegt der freien Entscheidung des Hauptaktionärs (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 a.a.O. Juris Rz 27).

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13
    Es geht daher nicht um die Ermittlung eines mathematisch exakten oder "wahren" Unternehmenswerts, sondern um einen objektivierten Wert, der auf der Grundlage anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden aus Sicht eines objektiv vernünftigen Dritten als angemessen gelten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108 ff Juris Rz 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. November 2013 - 20 W 4/12, Juris Rz 77 ff; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. November 2011 - 21 W 7/11, ZIP 2012, 124 ff Juris Rz 33).

    Diese Kurse sind ebenso wie die Kurse, die sich aus dem Handel im regulierten Markt ergeben, geeignet, die Marktbewertung darzustellen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108 ff Juris Rz 19).

  • OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 20 W 4/12

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des

    Auszug aus KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13
    Die der Unternehmensplanung zugrunde liegenden Prognosen über die künftige Entwicklung des Unternehmens und seiner Erträge sind entsprechend den obigen Ausführungen daraufhin zu überprüfen, ob sie auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruhen und vertretbar sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. November 2013 - 20 W 4/12, zitiert nach Juris Rz 84 und Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 20 W 16/06, AG 2011, 49 ff Juris Rz 98 f; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. März 2012 - 21 W 11/11, AG 2012, 417 ff Juris Rz 22).

    Es geht daher nicht um die Ermittlung eines mathematisch exakten oder "wahren" Unternehmenswerts, sondern um einen objektivierten Wert, der auf der Grundlage anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden aus Sicht eines objektiv vernünftigen Dritten als angemessen gelten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108 ff Juris Rz 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. November 2013 - 20 W 4/12, Juris Rz 77 ff; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. November 2011 - 21 W 7/11, ZIP 2012, 124 ff Juris Rz 33).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Auszug aus KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13
    Solange die dort enthaltenen Methoden, Parameter und Prognosen vertretbar sind und zu einem angemessenen Ergebnis führen, sind sie der Schätzung durch das Gericht zugrundezulegen (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. November 2011 - 21 W 7/11, AG 2012, 513 ff Juris Rz 36, 37).

    Es geht daher nicht um die Ermittlung eines mathematisch exakten oder "wahren" Unternehmenswerts, sondern um einen objektivierten Wert, der auf der Grundlage anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden aus Sicht eines objektiv vernünftigen Dritten als angemessen gelten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108 ff Juris Rz 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. November 2013 - 20 W 4/12, Juris Rz 77 ff; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. November 2011 - 21 W 7/11, ZIP 2012, 124 ff Juris Rz 33).

  • KG, 19.05.2011 - 2 W 154/08

    Spruchverfahren nach Squeeze-out: Anforderungen an die Unternehmensbewertung

    Auszug aus KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13
    Maßgeblich sind damit - richtige Ausgangsdaten vorausgesetzt - im Wesentlichen Plausibilitäten (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 2 W 154/08, NZG 2011, 1302 ff Juris Rz 23 und Beschluss vom 14. Januar 2009 - 2 W 68/07, KGReport 2009, 657 ff Juris Rz 36).

    Ebenso wie das Landgericht hält auch der Senat den Ansatz eines allgemeinen Marktrisikozuschlags für sachgerecht (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 2 W 154/08, NZG 2011, 1302 ff Juris Rz 26; vgl. dazu auch Rieger/Gayr, Kölner Kommentar zum Aktiengesetz/SpruchG, 3. Aufl., Anh. § 11 Rz 30).

  • LG Berlin, 11.06.2013 - 102 O 7/11

    Spruchverfahren zu dem mit der Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG

    Auszug aus KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13
    Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 8. bis 12. und 24. bis 33. gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11. Juni 2013 - 102 O 7/11 SpruchG - werden zurückgewiesen.

    den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11. Juni 2013 - 102 O 7/11 - abzuändern und eine angemessene Abfindung festzusetzen.

  • BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10

    Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13
    In diesem Sinn hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden und ausgeführt, dass es - jedenfalls nach der Ertragswertmethode - nicht möglich sei, einen exakten, einzig richtigen Unternehmenswert bezogen auf einen Stichtag zu bestimmen und dass es verfassungsrechtlich nicht geboten sei, eine auf zutreffender Tatsachengrundlage beruhende, vertretbare Prognose durch eine andere - ebenfalls nur vertretbare - Prognose zu ersetzen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Mai 2012 - 1 BvR 3221/10, AG 2012, 674 ff Juris Rz 30).

    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Mai 2012 a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Auszug aus KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13
    Die der Unternehmensplanung zugrunde liegenden Prognosen über die künftige Entwicklung des Unternehmens und seiner Erträge sind entsprechend den obigen Ausführungen daraufhin zu überprüfen, ob sie auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruhen und vertretbar sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. November 2013 - 20 W 4/12, zitiert nach Juris Rz 84 und Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 20 W 16/06, AG 2011, 49 ff Juris Rz 98 f; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. März 2012 - 21 W 11/11, AG 2012, 417 ff Juris Rz 22).

    Erfordern die Prognosen die Anwendung betriebswirtschaftlicher Methoden, beinhaltet die Überprüfung die grundsätzliche Geeignetheit und Vertretbarkeit der gewählten Methode (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Oktober 2010, a.a.O. Juris Rz 100).

  • OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 21 W 14/11

    Squeez-out: Angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre

    Auszug aus KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13
    Das OLG Frankfurt hat außerdem zutreffend ausgeführt, dass derartige Studien zum Durchschnitt aller Unternehmen höchstens einen Anhaltspunkt für das konkret zu bewertende Unternehmen bieten können (Beschluss vom 30. August 2012 - 21 W 14/11, NZG 2012, 1382 ff Juris Rz 114).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung

    Auszug aus KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13
    Entgegen der offenbar von ihnen vertretenen Ansicht stellt auch die Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 4. Mai 2011 - 20 W 11/08, AG 2011, 560 ff Juris Rz 146 ff) bei Gesetzesvorhaben keine weiteren Anforderungen.
  • OLG Stuttgart, 08.07.2011 - 20 W 14/08

    Spruchverfahren: Ermittlung des Werts eines Energieversorgungsunternehmens;

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00

    Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

  • BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvR 1577/11

    Zur Entschädigung des Minderheitsaktionärs bei Beschränkung bzw Verlust seines

  • OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11

    Ermittlung der angemessenen Abfindung im Fall eines Squeeze out

  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 121/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Barabfindung bei Ausschluss von

  • BGH, 19.04.2011 - II ZR 237/09

    Kein Anspruch des ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs auf den festen Ausgleich

  • KG, 14.01.2009 - 2 W 68/07

    Aktienrechtliches Squeeze-out: Überprüfung der Unternehmensbewertung im

  • OLG Zweibrücken, 03.08.2004 - 3 W 60/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Beginn der Antragsfrist im Falle des Delisting

  • BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03

    Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.

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