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   KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92   

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KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92 (https://dejure.org/1993,2598)
KG, Entscheidung vom 06.07.1993 - 14 U 5789/92 (https://dejure.org/1993,2598)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 1993 - 14 U 5789/92 (https://dejure.org/1993,2598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kreditverpflichtungen; Beitrittsgebiet; Staatsbank der DDR; VEB; Geschäftsgrundlage; eigenkapitalersetzende Darlehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestehen von Kreditverbindlichkeiten volkseigener Betriebe zu Zeiten der ehemaligen DDR nach dem Beitritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1575
  • ZIP 1994, 1897
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung

    Auszug aus KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92
    Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist, sind Schuldverhältnisse jedoch nach dem Recht zu beurteilen, das zur Zeit ihrer Entstehung gegolten hat (vgl. - für das Vertragsgesetz - BGHZ 120, 10 ff., 16 ff. = WM 1992, 2144, 2147 = NJW 1993, 259 ff.).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist vielmehr grundsätzlich von dem Fortbestand der beim Ende der Planwirtschaft noch nicht erfüllten Verbindlichkeiten aus Wirtschaftsverträgen im Sinne des Vertragsgesetzes ausgegangen (vgl. etwa BGHZ 120, 10 ff.; BGH, WM 1992, 2151 ff. und 2155 ff.; WM 1993, 555 ff. und 856 ff. u.ö.).

    Denn auch das Ausbleiben der staatlichen Finanzhilfen im Jahr 1990 hatte seine Ursache in dem grundlegenden Wandel der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse, von denen ersichtlich auch die Durchführung der staatlichen Finanzierungspläne schon vor der Währungsunion im ersten Halbjahr 1990 und jedenfalls ab April 1990 betroffen war (vgl. auch den Sachverhalt in BGHZ 120, 10 ff.), und der mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 01. Juli 1990 zur rechtlichen Beendigung der Planwirtschaft führte.

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92
    Der Gesetzgeber war deshalb von Verfassungswegen an einer auch rückwirkenden Klarstellung nicht gehindert, mit der er den Neugläubigern der T.-Unternehmen weder eine bereits rechtlich hinreichend gefestigte eigentumsgeschützte Rechtsposition genommen noch gegen das grundsätzliche Rückwirkungsverbot den Bürger belastender Gesetze verstoßen hat (vgl. dazu BVerfGE 11, 64 ff.; 30, 367 ff., 388; 50, 177 ff., 193 f.; 72, 200 ff., 257 ff.).
  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92
    Der Gesetzgeber war deshalb von Verfassungswegen an einer auch rückwirkenden Klarstellung nicht gehindert, mit der er den Neugläubigern der T.-Unternehmen weder eine bereits rechtlich hinreichend gefestigte eigentumsgeschützte Rechtsposition genommen noch gegen das grundsätzliche Rückwirkungsverbot den Bürger belastender Gesetze verstoßen hat (vgl. dazu BVerfGE 11, 64 ff.; 30, 367 ff., 388; 50, 177 ff., 193 f.; 72, 200 ff., 257 ff.).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92
    Der Gesetzgeber war deshalb von Verfassungswegen an einer auch rückwirkenden Klarstellung nicht gehindert, mit der er den Neugläubigern der T.-Unternehmen weder eine bereits rechtlich hinreichend gefestigte eigentumsgeschützte Rechtsposition genommen noch gegen das grundsätzliche Rückwirkungsverbot den Bürger belastender Gesetze verstoßen hat (vgl. dazu BVerfGE 11, 64 ff.; 30, 367 ff., 388; 50, 177 ff., 193 f.; 72, 200 ff., 257 ff.).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92
    Der Gesetzgeber war deshalb von Verfassungswegen an einer auch rückwirkenden Klarstellung nicht gehindert, mit der er den Neugläubigern der T.-Unternehmen weder eine bereits rechtlich hinreichend gefestigte eigentumsgeschützte Rechtsposition genommen noch gegen das grundsätzliche Rückwirkungsverbot den Bürger belastender Gesetze verstoßen hat (vgl. dazu BVerfGE 11, 64 ff.; 30, 367 ff., 388; 50, 177 ff., 193 f.; 72, 200 ff., 257 ff.).
  • BVerfG, 02.07.1991 - 1 BvR 468/91

    Verfassungsmäßigkeit des Fehlens von Sonderregelungen im Einigungsvertrag über

    Auszug aus KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92
    Weder die T.-Unternehmen noch Neugläubiger, die nach dem 30. Juni 1990 Forderungen gegen sie erworben haben, hatten bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der rechtlichen Behandlung der Altschulden (vgl. BVerfG, DtZ 1991, 376 ) schon im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber mit der Entschuldungsverordnung, dem Schuldenmoratorium und anderen Regelungen (vgl. Horn, das Zivilrecht usw., S. 360 ff.) vielfältige Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung der T.-Unternehmen vorgesehen hat, Anspruch darauf, dass die Altkredite entsprechend § 32 a Abs. 3 GmbHG Eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen gleichgestellt wurden.
  • BGH, 16.12.1992 - VIII ZR 28/92

    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage dürch Änderung der wirtschaftlichen

    Auszug aus KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist vielmehr grundsätzlich von dem Fortbestand der beim Ende der Planwirtschaft noch nicht erfüllten Verbindlichkeiten aus Wirtschaftsverträgen im Sinne des Vertragsgesetzes ausgegangen (vgl. etwa BGHZ 120, 10 ff.; BGH, WM 1992, 2151 ff. und 2155 ff.; WM 1993, 555 ff. und 856 ff. u.ö.).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 238/92

    Wirksamkeit bezifferter Preisvereinbarungen

    Auszug aus KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92
    Die - spätere - Währungsumstellung im Verhältnis 2:1 am 01. Juli 1990 mag, bedingt durch die Multiplikation des Importaufwandpreises mit dem Faktor 4, 6 (Richtungskoeffizienten) nachträglich das ursprüngliche kaufvertragliche Gleichgewicht zu Lasten der Beklagten erheblich verschoben haben und hätte möglicherweise eine Herabsetzung des Kaufpreises im Wege der Vertragsanpassung nach § 32 Abs. 2 D-Markbilanzgesetz rechtfertigen können, wenn es sich im Zeitpunkt der Währungsumstellung noch um schwebende Geschäfte, d.h. von beiden Seiten noch nicht erfüllte Importverträge gehandelt hätte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. März 1993 - VIII ZR 238/92 -, WM 1993, 696 ).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Auszug aus KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92
    Es bedarf deshalb keiner Prüfung und Entscheidung mehr, ob und unter welcher Voraussetzung die von der ehemaligen S. der DDR einem volkseigenen Unternehmen vor dem 01. Juli 1990 gewährten Kredite Eigenkapitalersetzenden Charakter im Sinne der §§ 32a und b GmbHG und der daneben fortgeltenden (vgl. BGHZ 90, 370 ff.), tatbestandlich mit § 32a GmbHG im wesentlichen übereinstimmenden (vgl. Baumbach/Hueck, GmbHG , 15. Aufl., § 32a Rdn. 75) Rechtsprechungsgrundsätze über Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen angenommen haben können.
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92
    Auf die Gewährung der Kredite vor dem 01. Juli 1990 waren weder die in der DDR erst am 01. Juli 1990 in Kraft getretenen §§ 32a, b GmbHG (Gesetz vom 21. Juni 1990 - GBl 1, 357) noch die zuvor in der bundesdeutschen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Behandlung von Gesellschafterdarlehen als Eigenkapitalersatz (vgl. insbesondere BGHZ 76, 326 ff.) anwendbar (Claussen, ZIP 1990, 1173 ff., 1175; Hommelhoff/Habighorst, ZIP 1992, 979 ff.; s. auch BezG Magdeburg, aaO.).
  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 100/91

    Behandlung eines vor DDR-Beitritt eingelegten Einspruchs gegen Schiedsspruch -

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Gegen die Bestimmung des § 56 e Abs. 1 DMBilG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BGHZ 127, 212, 221 - obiter dictum; KG, ZIP 1993, 1575, 1580; Bommel/Wißmann, ZGR 1997, 206, 218 ff.; Hommelhoff/Spoerr, DZWiR 1995, 89, 90 ff.; Matthiesen, DZWiR 1994, 29, 31; Spoerr, Treuhandanstalt und Treuhandunternehmen zwischen Verfassungs-, Verwaltungs- und Gesellschaftsrecht, 1993, S. 302 ff.).
  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 189/93

    Anpassung von Altkreditschulden einer VEB-Nachfolge-GmbH

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (abgedruckt: ZIP 1993, 1575) ausgeführt: Auch nach dem Ende der sozialistischen Planwirtschaft seien vor dem 1. Juli 1990 gewährte Kredite grundsätzlich nach den - anwendbar bleibenden - DDR-Rechtsvorschriften zurückzuzahlen.
  • OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93

    Tilgung von Staatsbankkrediten der vormaligen DDR

    Nur am Rande sei deshalb bemerkt, daß sämtliche sich mit dem Problem der Altkredite befassenden gerichtlichen Entscheidungen - insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Altkrediten der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (ZIP 1993, 1909 ), die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ZinsanpassungsG (ZOV 1993, 255, 259) und das Urteil des Kammergerichts zu den Altkrediten der volkseigenen Betriebe (DZWir 1994, 23) - eine Wirksamkeit der Kreditverträge zumindest unter den planwirtschaftlichen Bedingungen als selbstverständlich voraussetzen.

    Hiervon geht auch der ganz überwiegende Teil der Literatur mehr oder weniger selbstredend aus (vgl. die umfassenden Literaturhinweise in BGH ZIP 1993, 1909 ; aus neuerer Zeit weiterhin: Bultmann DWIR 1993, 335, 355 ff für LPG -Altkredite; Matthiesen in Anmerkung zu KG DZWir 1994, 23, 29 ff zu Altkrediten für volkseigene Betriebe; Redder/Schröter/Seeger, Altschuldenlösung für die Wohnungswirtschaft in den neuen Bundesländern, 1993, S. 5 ff).

  • KG, 11.04.1994 - 22 U 383/93

    VEB Kommunale Wohnungsverwaltung Berlin-Mitte ; Kreditvergabe durch die

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  • OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94

    Altschuldenregelung bei Abspaltung einer Gesellschaft von einem

    Er macht sich hierzu die Ausführungen des Kammergerichts (DZWir 1994, 23, S. 27/28) uneingeschränkt zu eigen.
  • OLG Dresden, 26.04.1995 - 12 U 670/94

    Auslegung einer Vereinbarung über Altschulden bei Abspaltung eines

    Die gegen § 56 e GmbHG vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gehen im übrigen schon deshalb fehl, weil eine Kreditgewährung an eine juristische Person des Privatrechts durch die von der Klägerin ausgekehrten Darlehen nicht erfolgt ist: sämtliche Kreditgewährungen erfolgten an einen volkseigenen Betrieb, für den das Problem der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sich nicht stellen konnte (vgl. KG ZIP 1993, 1575, 1580).
  • OLG Dresden, 26.04.1995 - 12 U 1269/94

    Aus einem volkseigenen Betrieb hervorgegangenen Gesellschaft im

    Die gegen § 56 e DMBilG vom Beklagten vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gehen im übrigen schon deshalb fehl, weil eine Kreditgewährung an eine juristische Person des Privatrechts durch die von der Klägerin ausgekehrten Darlehen nicht erfolgt ist: sämtliche Kreditgewährungen erfolgten an einen volkseigenen Betrieb, für den das Problem der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sich nicht stellen konnte (vgl. KG ZIP 1993, 1575, 1580).
  • OLG Dresden, 19.04.1995 - 12 U 1645/94

    Rechtsweg bei Klage auf Verpflichtung des Verwalters im

    Die gegen § 56 e GmbHG vom Beklagten vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gehen im übrigen schon deshalb fehl, weil eine Kreditgewährung an eine juristische Person des Privatrechts durch die von der Klägerin ausgekehrten Darlehen nicht erfolgt ist: sämtliche Kreditgewährungen erfolgten an einen volkseigenen Betrieb, für den das Problem der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sich nicht stellen konnte (vgl. KG ZIP 1993, 1575, 1580).
  • OLG Naumburg, 23.01.1995 - 7 W 34/94

    Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss; Höhe des Streitwerts im

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  • OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95

    Zinsansprüche der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben aus

    aaa) Nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung (siehe etwa BGH VIZ 1994, 175 ff; BGH DZWir 1994, 65 ff; KG DZWir 1994, 23 ff; OLG Dresden DZWir 1994, 292 ff und OLG-NL 1995, 197 ff; OLG Dresden ZIP 1995, 783 ff) und wohl auch der überwiegenden Ansicht in der Literatur (siehe nur beispielhaft Hommelhoff/Habighorst, ZIP 1992, 665 ff) sind zu Zeiten der DDR nach deren KreditVO, gewährte Kredite mit der Wiedervereinigung nicht gleichsam untergegangen, sondern nach wie vor als bestehend von den Kreditnehmern zu bedienen.
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