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   KG, 06.07.2004 - 1 W 174/04   

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https://dejure.org/2004,5676
KG, 06.07.2004 - 1 W 174/04 (https://dejure.org/2004,5676)
KG, Entscheidung vom 06.07.2004 - 1 W 174/04 (https://dejure.org/2004,5676)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 1 W 174/04 (https://dejure.org/2004,5676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretung einer wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschten GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) im Beschwerdeverfahren; Vertretung einer GmbH durch einen nach Eintragung der Löschung der Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung gewählten ...

  • Judicialis

    FGG § 20; ; FGG § 126; ; FGG § 129; ; FGG § 141a; ; FGG § 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretung der GmbH im Beschwerdeverfahren nach Löschung der Gesellschaft im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Löschung der Eintragung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1555
  • DB 2004, 2313
  • Rpfleger 2005, 31
  • NZG 2004, 1004
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97

    Gesetzliche GmbH-Vertreter im Amtslöschungsverfahren - Ersatzzustellung der

    Auszug aus KG, 06.07.2004 - 1 W 174/04
    Es ist zwar allgemein anerkannt, dass mit der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister die Vertretungsbefugnis der bisherigen Vertretungsorgane endet (vgl. BGH NJW-RR 1994, 542; BayObLG NJW-RR 1988, 1333; NJW-RR 1998, 613).

    Insoweit wird aber die Auffassung vertreten, dass die Gesellschaft in einem Verfahren, in dem ihre Löschung angegriffen wird, ausnahmsweise nach den zivilprozessualen Grundsätzen bei Streitigkeiten über die Prozessfähigkeit einer Partei durch ihre alten Organe vertreten wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 613; Keidel/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 141a Rn. 15).

    Denn allein das Vorhandensein von Vermögen führt bei einer nach § 141a FGG gelöschten Gesellschaft nach § 66 Absatz 5 GmbHG nur zu der Notwendigkeit für das Gericht auf entsprechenden Antrag einen Nachtragsliquidator zu bestellen (vgl. KG JFG 15, 88, 91; BayObLG NJW-RR 1998, 613; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 612; OLG Zweibrücken GmbHR 2002, 591; Keidel/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 141a Rn. 15).

    Das Fehlen einer solchen wesentlichen Voraussetzung, das im Falle des § 141a FGG insbesondere in der fehlenden, aber eben möglichen Anhörung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft zu sehen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 613; OLG Hamm NJW-RR 1993, 547), haben die Vorinstanzen zu Recht verneint, weil der Aufenthalt des Geschäftsführers unbekannt war.

  • OLG Frankfurt, 04.08.1997 - 20 W 359/96
    Auszug aus KG, 06.07.2004 - 1 W 174/04
    Denn allein das Vorhandensein von Vermögen führt bei einer nach § 141a FGG gelöschten Gesellschaft nach § 66 Absatz 5 GmbHG nur zu der Notwendigkeit für das Gericht auf entsprechenden Antrag einen Nachtragsliquidator zu bestellen (vgl. KG JFG 15, 88, 91; BayObLG NJW-RR 1998, 613; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 612; OLG Zweibrücken GmbHR 2002, 591; Keidel/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 141a Rn. 15).
  • OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92
    Auszug aus KG, 06.07.2004 - 1 W 174/04
    Das Fehlen einer solchen wesentlichen Voraussetzung, das im Falle des § 141a FGG insbesondere in der fehlenden, aber eben möglichen Anhörung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft zu sehen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 613; OLG Hamm NJW-RR 1993, 547), haben die Vorinstanzen zu Recht verneint, weil der Aufenthalt des Geschäftsführers unbekannt war.
  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

    Auszug aus KG, 06.07.2004 - 1 W 174/04
    Es ist zwar allgemein anerkannt, dass mit der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister die Vertretungsbefugnis der bisherigen Vertretungsorgane endet (vgl. BGH NJW-RR 1994, 542; BayObLG NJW-RR 1988, 1333; NJW-RR 1998, 613).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Auszug aus KG, 06.07.2004 - 1 W 174/04
    Denn allein das Vorhandensein von Vermögen führt bei einer nach § 141a FGG gelöschten Gesellschaft nach § 66 Absatz 5 GmbHG nur zu der Notwendigkeit für das Gericht auf entsprechenden Antrag einen Nachtragsliquidator zu bestellen (vgl. KG JFG 15, 88, 91; BayObLG NJW-RR 1998, 613; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 612; OLG Zweibrücken GmbHR 2002, 591; Keidel/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 141a Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 3 Wx 222/05

    Anforderungen an Amtslöschung einer GmbH in Liquidation wegen Vermögenslosigkeit

    Für das Löschungsverfahren ist die Gesellschaft als fortbestehend anzusehen; sie kann in diesem Verfahren von ihrem gesetzlichen Vertreter (hier dem Liquidator) vertreten werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 631; KG NZG 2004, 1004; Keidel/Winkler, FGG, 15. A.; § 141 a Rn. 15).
  • OLG München, 03.08.2005 - 31 Wx 4/05

    Amtslöschung der Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft; Löschung einer

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