Rechtsprechung
   KG, 06.07.2005 - 2 AR 85/05 - 5 Ws 299/307, 334/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4544
KG, 06.07.2005 - 2 AR 85/05 - 5 Ws 299/307, 334/05 (https://dejure.org/2005,4544)
KG, Entscheidung vom 06.07.2005 - 2 AR 85/05 - 5 Ws 299/307, 334/05 (https://dejure.org/2005,4544)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 2 AR 85/05 - 5 Ws 299/307, 334/05 (https://dejure.org/2005,4544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens ; Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Verfahrenseröffnung ; Arrest als eine unzulässige Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung; Nachrangigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens ; Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Verfahrenseröffnung ; Arrest als eine unzulässige Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung; Nachrangigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens ; Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Verfahrenseröffnung ; Arrest als eine unzulässige Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung; Nachrangigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens ; Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Verfahrenseröffnung ; Arrest als eine unzulässige Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung; Nachrangigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens ; Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Verfahrenseröffnung ; Arrest als eine unzulässige Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung; Nachrangigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens ; Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Verfahrenseröffnung ; Arrest als eine unzulässige Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung; Nachrangigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens ; Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Verfahrenseröffnung ; Arrest als eine unzulässige Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung; Nachrangigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens ; Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Verfahrenseröffnung ; Arrest als eine unzulässige Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung; Nachrangigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens ; Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Verfahrenseröffnung ; Arrest als eine unzulässige Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung; Nachrangigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens ; Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Verfahrenseröffnung ; Arrest als eine unzulässige Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung; Nachrangigkeit der ...

  • Judicialis

    WpHG § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § ... 35; ; InsO § 38; ; InsO § 39; ; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 80; ; InsO § 89; ; InsO § 89 Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 111b; ; StPO § 111d; ; StPO § 111d Abs. 2; ; ZPO § 917

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 111d; ZPO § 917; InsO § 89 Abs. 1
    Vollzug des strafprozessualen dinglichen Arrestes in der Insolvenz des Schuldners

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3734
  • ZIP 2005, 2126
  • NStZ-RR 2005, 322
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03

    Auswirkungen der Insolvenz einer --nicht unmittelbar am Strafverfahren

    Auszug aus KG, 06.07.2005 - 5 Ws 299/05
    Zwar führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners dann nicht zur Aufhebung des Arrestes, wenn der Gläubiger durch dessen Vollzug bereits Sicherheiten erlangt hat, für die ihm ein Absonderungsrecht zusteht (vgl. BFH NJW 2004, 2183; OLG Köln ZIP 2004, 2013; Hess aaO § 89 Rdn. 22).

    Danach ist der Vollzug des Arrestes, der nur durch eine Einzelvollstreckung möglich wäre, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 89 Abs. 1 InsO unzulässig (vgl. OLG Köln ZIP 2004, 2013, 2015, 2016).

  • OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01

    Insolvenz - Forderung aus unerlaubter Handlung - keine Einzelzwangsvollstreckung

    Auszug aus KG, 06.07.2005 - 5 Ws 299/05
    Es gilt das Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Verfahrenseröffnung (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 551; Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 89 Rdn. 19; Breuer in Münchner Kommentar zur Insolvenzordnung, § 89 Rdn. 28).
  • OLG München, 28.04.1992 - 18 U 6204/91

    Entegenstehen eines ausländischen Konkursverfahrens der Durchführung eines

    Auszug aus KG, 06.07.2005 - 5 Ws 299/05
    Selbst die Eröffnung eines ausländischen Konkursverfahrens steht einem inländischen Arrestverfahren jedenfalls dann entgegen, wenn der Arrestbeklagte die Vergleichbarkeit mit einem deutschen Insolvenzverfahren glaubhaft macht (vgl. OLG München OLGR München 1992, 188; Uhlenbruck aaO § 89 Rdn. 13, 18; Hess aaO § 89 Rdn. 16).
  • BFH, 17.12.2003 - I R 1/02

    Arrestanordnung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus KG, 06.07.2005 - 5 Ws 299/05
    Zwar führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners dann nicht zur Aufhebung des Arrestes, wenn der Gläubiger durch dessen Vollzug bereits Sicherheiten erlangt hat, für die ihm ein Absonderungsrecht zusteht (vgl. BFH NJW 2004, 2183; OLG Köln ZIP 2004, 2013; Hess aaO § 89 Rdn. 22).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 3 Ws 42/05

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zurückgewinnungshilfe und Arrestgrund

    Auszug aus KG, 06.07.2005 - 5 Ws 299/05
    Danach findet der dingliche Arrest statt, wenn zu besorgen ist, daß ohne dessen Verhängung die Vollstreckung vereitelt oder wesentlich erschwert würde (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 111, 112).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 40/03

    Arrestgrund wegen Insolvenz der Muttergesellschaft

    Auszug aus KG, 06.07.2005 - 5 Ws 299/05
    Der Arrest soll vor unlauterem Verhalten des Schuldners schützen und wird begründet durch die Gefahr des Beseiteschaffens von Vermögenstücken, Schein- und Schwindelgeschäften oder den Verdacht der Veräußerung von erheblichen Vermögenswerten (vgl. OLG Frankfurt ZIP 2004, 777).
  • OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der

    Auszug aus KG, 06.07.2005 - 5 Ws 299/05
    Die Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften hat vielmehr zur Folge, daß der Arrest, soweit er nicht vollzogen wurde, sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erledigt und eine Einzelzwangsvollstreckung unzulässig ist (vgl. OLG Köln ZIP 2004, 2016).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2013 - 2 Ws 561/12

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests mit

    Anm. Schmerbach EWiR 2005, 357, 358; KG NJW 2005, 3734 Rdn. 9 nach juris; KG NZI 2008, 691 Rdn. 3 nach juris; OLG Frankfurt ZIP 2009, 1582 Rdn. 14 nach juris; LG Saarbrücken ZIP 2009, 1638 Rdn. 27 nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 111d Rdn. 15a; Gercke, in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 5. Aufl., § 111d Rdn. 18; Hees/Albeck ZIP 2000, 871, 875; Greier ZInsO 2007, 953, 955; FK-InsO/Imberger, 7. Aufl., § 50 Rdn. 36; von Gleichenstein ZIP 2008, 1151, 1159; weitere Nachweise bei Rönnau ZInsO 2012, 509, 516 Fn. 70; zweifelnd Rönnau ZInsO 2012, 509, 516 ff.).

    Auf den strafprozessualen dinglichen Arrest und dessen Vollstreckung finden - wie bereits aufgezeigt - gemäß § 111d Abs. 2 StPO im Wesentlichen die Vorschriften der Zivilprozessordnung Anwendung (OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 43 nach juris; KG NJW 2005, 3734 Rdn. 9 nach juris).

    Demgemäß kann der strafprozessuale dingliche Arrest ausschließlich durch eine Einzelzwangsvollstreckung vollzogen werden kann (KG NJW 2005, 3734 Rdn. 9 nach juris; s.a. Meyer-Goßner, aaO., § 111d Rdn. 12a).

    Eine solche ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 89 Abs. 1 InsO unzulässig (OLG Frankfurt ZIP 2009, 1582 Rdn. 9 nach juris; OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 14 nach juris; KG NJW 2005, 3734, Rdn. 5, 9, 13 nach juris; LG Saarbrücken ZIP 2009, 1638 Rdn. 27 nach juris, bestätigt durch OLG Saarbrücken ZInsO 2009, 1704 Rdn. 21 nach juris; Meyer-Goßner, aaO., § 111d Rdn. 1).

    Er wäre aufzuheben, da er wegen § 89 Abs. 1 InsO nicht mehr vollzogen werden könnte (vgl. OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 14, 42, 55 nach juris; KG NJW 2005, 3734 Rdn. 9 und 13 nach juris; Breuer, in: MünchKommInsO, aaO., § 89 Rdn. 13).

    Wegen der Subsidiarität des Verfalls gegenüber Ansprüchen der Verletzten (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB) habe der Staat keine eigene Rechte gesichert (vgl. KG NJW 2005, 3734 Rdn. 13 nach juris; LG Neubrandenburg ZInsO 2000, 676; LG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 274, Rdn. 6 nach juris; LG Köln ZIP 2006, 1059 Rdn. 34 nach juris; von Gleichenstein ZIP 2008, 1551, 1155; Greier ZInsO 2007, 953, 957; Hees ZIP 2004, 298, 299; Meyer-Goßner, aaO., § 111b Rdn. 6; Moldenhauer/Momsen wistra 2001, 456, 457 f.; s.a. OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 35, 55 nach juris).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2009 - 3 Ws 214/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Vorrang vor einem strafprozessualen Arrest von

    Das Insolvenzverfahren als Gesamtvollstreckung verdrängt die Einzelvollstreckung und damit auch den dinglichen Arrest zugunsten Ansprüche Verletzter einer Straftat (vgl.: Breuer aaO § 89 Rdn. 5, 6, 13; Hess in InsO 2007, Bd. 1, § 89 Rdn. 1, 8; KG, NStZ-RR 2005, 322f.).

    Dieses relative Veräußerungsverbot, das gegen den Schuldner zum Schutz bestimmter Personen erfolgt, ist gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 InsO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirkungslos mit der Folge, dass es zu Gunsten der Verletzten keine Rückwirkung mehr entfalten kann (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 24.5.2007 in NJW 2007, 3350-3352; Meyer -Großner, aaO., § 111 c Rdn.: 10; Nack, aaO, § 111g Rdn.: 10; Ott/Vuia, Münchner Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 80 Rdn.: 154; OLG Köln in ZIP 2004, 2013 ff; LG Köln in ZIP 2006, 1059; KG in NStZ-RR 2005, 322; LG Neubrandenburg, ZInsO Rechtsprechungsreport 2000, S. 676; LG Saarbrücken, Beschluss vom 19.05.2003 - 8 Qs 86/03 - zitiert nach juris; LG Berlin, Beschluss vom 11.12.2007 - 534 Qs 224/07 - zitiert nach juris; dazu tendiert auch: OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2003 - 2 Ws 593+617/03 -zitiert nach juris).

  • KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13

    Dinglicher Arrest und Insolvenzverfahren

    Es entspricht zudem der gefestigten Rechtsprechung, dass nachrangige Insolvenzforderungen, soweit sie durch Absonderungsrechte gesichert sind, aus dem Erlös der abgesonderten Insolvenzmasse vorrangig zu bedienen sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. August 2003 - 2 Ws 433/03 juris; Senat, NJW 2005, 3734).
  • LG Köln, 21.02.2006 - 5 O 288/05
    Dass die Vorschriften der StPO und der Insolvenzordnung nebeneinander stehen, ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichshofs, NJW 2005, 3734, für den Fall eines auf strafprozessualen Vorschriften beruhenden Arrestes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht