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   KG, 06.07.2009 - 12 U 122/08   

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https://dejure.org/2009,23667
KG, 06.07.2009 - 12 U 122/08 (https://dejure.org/2009,23667)
KG, Entscheidung vom 06.07.2009 - 12 U 122/08 (https://dejure.org/2009,23667)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - 12 U 122/08 (https://dejure.org/2009,23667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung eines bei roter Fußgängerampel vor einem Bus die Fahrbahn Überquerenden jugendlichen Fußgängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen Bus überholenden Pkws mit einem über die Straße laufenden jugendlichen Fußgänger; Rüge der unberechtigten Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung in der Berufungsinstanz; Persönliche Vernehmung von Zeugen in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227 Abs. 1; ZPO § 295; StVO § 20
    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen von einer Haltestelle angefahrenen Bus überholenden Pkw mit einem jugendlichen über die Straße laufenden Fußgänger; Rüge der unberechtigten Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung in der Berufungsinstanz; persönliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 58 O 319/07
  • KG, 06.07.2009 - 12 U 122/08

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 200
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 50/05

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer

    Auszug aus KG, 06.07.2009 - 12 U 122/08
    Zwar schützt die Norm auch Fußgänger, die einen Bus an einer Haltestelle auf der gegenüberliegenden Fahrbahn erreichen wollen (BGH, NJW 2006, 2110 [2111]).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus KG, 06.07.2009 - 12 U 122/08
    a) Die Ablehnung des Gerichts, einer Partei einen beweiswürdigenden Schriftsatz nachzulassen, verletzt grundsätzlich nicht ihr Recht auf rechtliches Gehör (vgl. BGH, NJW 1991, 1547).
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