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   KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11   

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https://dejure.org/2013,25069
KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11 (https://dejure.org/2013,25069)
KG, Entscheidung vom 06.08.2013 - 7 U 210/11 (https://dejure.org/2013,25069)
KG, Entscheidung vom 06. August 2013 - 7 U 210/11 (https://dejure.org/2013,25069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung von Verjährung hemmenden Verhandlungen auch für den Bürgen; Erlass von Teilurteilen für verschiedene Bürgschaftsverpflichtungen bzgl. voneinander unabhängige und in sich abgeschlossene Bauvorhaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit: Klausel unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede für Mängelansprüche unwirksam! (IBR 2013, 740)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegen verjährungshemmende Verhandlungen über Mängelansprüche vor? (IBR 2013, 682)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 15.10.2010 - 9 W 65/10

    Einstweiliger Verfügungsantrag gegen die Inanspruchnahme des Bankbürgen aus einer

    Auszug aus KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11
    Der Senat sieht auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 15.10.2010 - 9 W 65/10 (BauR 2011, 1007) keinen Anlass, die Revision zuzulassen; denn dieser Beschluss setzt sich in keiner Weise nachvollziehbar mit der hier maßgeblichen Rechtsprechung des BGH auseinander.
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11
    Daran hat der BGH im Urteil vom 16.6.2009 -XI ZR 145/08 - (NJW 2009, 3422) festgehalten (Tz 40) und im Übrigen differenziert zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen die Sicherungsabrede trotz einer teilweisen Unwirksamkeit aufrecht erhalten werden kann.
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11
    Der BGH hat aber auch klargestellt (WM 2009, 1597), dass die Dinge anders liegen, wenn der Gläubiger und der Hauptschuldner ernsthaft über den Bestand der Hauptsache verhandeln und hierdurch eine Hemmung der Verjährung gemäß § 203 S.1 BGB herbeigeführt wird.
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11
    Eine solche Gefahr besteht bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen den prozessual selbständigen Ansprüchen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind (vgl. BGH NJW 2011, 2736 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11
    Allenfalls unter besonderen Umständen kann ein Vertrag auch dann als Ergebnis eines "Aushandelns" gewertet werden, wenn es schließlich nach gründlicher Erörterung bei dem gestellten Entwurf verbleibt (BGHZ 153, 311 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12

    Kondizierbarkeit einer Gewährleistungsbürgschaft wegen Unwirksamkeit der

    Auszug aus KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11
    Dieser auch vom OLG Frankfurt im Urteil vom 27.9.2012 - 5 U 7/12 - vertretenen Ansicht schließt sich der Senat an.
  • BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00

    Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen

    Auszug aus KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11
    Der BGH hat dazu entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 Abs. 2 BGB formularmäßig ausschließt, den Bürgen unangemessen benachteiligt und daher mit § 307 BGB nicht im Einklang steht, soweit die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (BGH NJW 2003, 1521).
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit

    Auszug aus KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11
    Dies steht dem Erlass einer Teilentscheidung nicht entgegen (vgl. BGH NJW 2004, 1662).
  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 447/06

    Auslegung eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung; Rechtsfolgen des

    Auszug aus KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11
    Der BGH hat zwar entschieden (WM 2007, 2230), dass auch der Verzicht des Hauptschuldners auf die Einrede der Verjährung nach § 768 Abs. 2 BGB gegenüber dem Bürgen keine Wirkung entfaltet, darunter auch der Verzicht auf künftige Einreden und die Eröffnung einer neuen oder längeren Verjährungsfrist fällt, und zwar unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt die Hauptschuld bereits verjährt ist oder nicht.
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus KG, 06.08.2013 - 7 U 210/11
    Da sich der Kläger als Verwender der Zusätzlichen technischen Vorschriften und Vertragsbedingungen, die als vorformulierte Klauseln den Anschein Allgemeiner Geschäftsbedingungen erwecken, auf ein individuelles Aushandeln beruft, trifft ihn die Beweislast (BGH NJW 1998, 2600, 2601).
  • OLG Köln, 12.10.2016 - 11 U 3/16

    Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft

    Die Frage, ob der formularmäßig ausbedungene Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Aufrechenbarkeit für eine zu stellende Gewährleistungsbürgschaft die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zur Folge hat, wenn der Einredeausschluss auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen umfasst, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitig diskutiert ( bejahend OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2009 - 4 W 485/09 -, Rn. 16 nach juris, MDR 2010, 259; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. September 2012 - 5 U 7/12 -, NJW-Spezial 2012, 686; KG Berlin, Urteil vom 06. August 2013 - 7 U 210/11 -, juris; OLG Dresden, Urteil vom 23. April 2014 - 12 U 97/14, 12 U 0097/14 -, Rn. 21, juris; verneinend OLG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 9 W 65/10 -,BauR 2011, 1007 Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Mai 2008 - I-22 U 113/07, 22 U 113/07 -, NZBau 2008, 767, 768; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.09.2012 - 6 U 781/12).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2017 - 23 U 156/16

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Denn ein Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit könnte allenfalls dann zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede führen, wenn sich der Ausschluss auch auf rechtskräftige und unbestrittene Forderungen erstreckt (OLG München, Urt. v. 03.06.2014 - 9 U 3404/13, juris; OLG Dresden, Urt. v. 23.04.2014 - 12 U 97/14, ibr 2014, 417; OLG Frankfurt, Urt. v. 27.09.2012 - 5 U 7/12, ibr 2013, 26; KG, Urt. v. 06.08.2013 - 7 U 210/11, ibr 2013, 740; OLG Jena, Beschl. v. 17.11.2009 - 4 W 485/09, MDR 2010, 259 = ibr 2010, 82; LG Köln, Urt. v. 21.10.2010 - 27 O 157/10, BauR 2011, 1008 = ibr 2011, 332; LG Wiesbaden, Urt. v. 22.02.2012 - 10 O 92/11; LG Wiesbaden, Urt. v. 07.12.2011 - 11 O 33/11, juris; LG Hamburg, Urt. v. 09.03.2012 - 321 O 87/11, BauR 2012, 1656).
  • OLG Celle, 23.04.2014 - 13 U 9/14

    Einbehalte von insgesamt 13,43%: Sicherungsabrede unwirksam!

    Im Gegensatz zu Gewährleistungsbürgschaften - wie hier in § 8 Ziff. 2.2 des Generalunternehmervertrags geregelt - besteht bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft die Teilbarkeit der Sicherungsabrede, so dass diese trotz einer teilweisen Unwirksamkeit aufrechtzuerhalten ist (BGH, Urteile vom 12.02.2009 - VII ZR 39/08; vom 16.06.2009 - XI ZR 145/08; KG Berlin, Urteil vom 06.08.2013 - 7 U 210/11).
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