Rechtsprechung
   KG, 06.08.2015 - 4/2 Ws 109 - 110/14 REHA, 4/2 Ws 109/14 REHA, 4/2 Ws 110/14 REHA   

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https://dejure.org/2015,38554
KG, 06.08.2015 - 4/2 Ws 109 - 110/14 REHA, 4/2 Ws 109/14 REHA, 4/2 Ws 110/14 REHA (https://dejure.org/2015,38554)
KG, Entscheidung vom 06.08.2015 - 4/2 Ws 109 - 110/14 REHA, 4/2 Ws 109/14 REHA, 4/2 Ws 110/14 REHA (https://dejure.org/2015,38554)
KG, Entscheidung vom 06. August 2015 - 4/2 Ws 109 - 110/14 REHA, 4/2 Ws 109/14 REHA, 4/2 Ws 110/14 REHA (https://dejure.org/2015,38554)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 Nr 1 StrRehaG, § 1 Abs 1 Nr 2 StrRehaG
    Prüfungsmaßstab für die Rechtsstaatswidrigkeit einer Verurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rehabilitierungsbegehren nach einer Verurteilung wegen der Auseinandersetzungen auf dem Berliner Alexanderplatz am 7. Oktober 1977; Prüfung der Vereinbarkeit eines Urteils mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung durch die Gerichte; ...

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierungsverfahren; Unvereinbarkeit der Verurteilung des Betroffenen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung

  • Wolters Kluwer
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Oktoberrevolution 1977, DDR-Verurteilung wegen Zusammenrottung und Rowdytums, Rechtsstaatswidrigkeit wegen Verfahrensfehlern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rehabilitierungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Beschwerde im Rehabilitierungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung des Sachverhalts in einem

    Auszug aus KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14
    Allerdings kann die Prüfung nach diesem Maßstab ergeben, dass eine Bindung an die Feststellungen nicht in Betracht kommt, weil diese in einem Verfahren getroffen worden sind, das seinerseits mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar war (vgl. BVerfG VIZ 1995, 518 - juris Rdn. 20; OLG Dresden VIZ 1994, 371, 372; KG, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 421/10 REHA -).

    Die Weichenstellungen für die (erwünschte) Verurteilung sind bereits bei der Sachverhaltsermittlung erfolgt, indem unter Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien ein Geständnis des Betroffenen herbeigeführt wurde (dazu vgl. BVerfG VIZ 1995, 518 - juris Rdn.20; Bruns in Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, § 10 Rdn. 3).

  • OLG Celle, 10.01.2011 - 2 Ws 421/10

    Entschädigungspflicht hinsichtlich jeder einzelnen Datei bei Herausgabe von

    Auszug aus KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts, dass die Gerichte im Rehabilitierungsverfahren nicht die sachliche und prozessuale Richtigkeit einer Verurteilung und der ihr zugrunde liegenden Tatsachenermittlung in der Art eines Berufungs- oder Revisionsgerichts zu überprüfen haben; denn Ziel des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ist nicht die Aufhebung jedes möglicherweise falschen Urteils oder gar die Rückabwicklung der gesamten Strafrechtspraxis der ehemaligen DDR (vgl. KG, Beschlüsse vom 6. September 2011 - 2 Ws 268/11 REHA -, 19. November 2010 - 2 Ws 421/10 REHA -, 28. Januar 2010 - 2 Ws 238/09 REHA - und 27. März 2006 - 5 Ws 428/04 REHA - Schröder in Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, § 1 Rdn. 59).

    Allerdings kann die Prüfung nach diesem Maßstab ergeben, dass eine Bindung an die Feststellungen nicht in Betracht kommt, weil diese in einem Verfahren getroffen worden sind, das seinerseits mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar war (vgl. BVerfG VIZ 1995, 518 - juris Rdn. 20; OLG Dresden VIZ 1994, 371, 372; KG, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 421/10 REHA -).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14
    Die engen Voraussetzungen für die - bei Jugendlichen anstelle der Haftstrafe zu verhängende (vgl. Strafrecht der DDR, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 1981, § 41 Anm. 2, § 74 Anm. 2.) - Jugendhaft nach § 74 StGB/DDR waren daher, gerade auch angesichts des geringen Gewichts der vorgeworfenen, "mit Worten" begangenen Tat nach § 217 Abs. 1 StGB/DDR und eines weiten Spektrums vom Gesetz vorgesehener anderer möglicher Rechtsfolgen, aus Verhältnismäßigkeitsgründen nicht gegeben (vgl. [zur Annahme einer gesetzwidrigen Entscheidung im Sinne des § 244 StGB/DDR] BGHSt 41, 247 - juris Rdn. 94).
  • KG, 28.05.1993 - 5 Ws 175/93

    Rehabilitierung; DDR; Zollgesetz; Devisenbestimmungen; Verurteilung; Politische

    Auszug aus KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14
    Vielmehr haben sie grundsätzlich von den festgestellten Tatsachen auszugehen und sich allein der Frage zuzuwenden, ob das Urteil mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist (§ 1 Abs. 1 StrRehaG; vgl. KG VIZ 1993, 414).
  • KG, 08.03.1993 - 5 Ws 37/93
    Auszug aus KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14
    Mit wesentlichen rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn sie politischer Verfolgung gedient hat (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 StrRehaG) oder die angeordneten Rechtsfolgen in grobem Missverhältnis zu der zugrunde liegenden Tat stehen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG), darüber hinaus aber auch bei schwerwiegenden Mängeln der Entscheidungsgründe, Zustandekommen der Entscheidung unter Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien - wie sie sich insbesondere aus der Menschenrechtskonvention ergeben (vgl. KG VIZ 1993, 463, 464) - oder Rechtsstaatswidrigkeit der angewandten Strafvorschrift (vgl. KG, Beschlüsse vom 6. September 2011 - 2 Ws 268/11 REHA - und 27. März 2006 - 5 Ws 428/04 REHA - Schwarze in Potsdamer Kommentar, StrRehaG 2. Aufl., § 1 Rdn. 155 ff.).
  • KG, 10.08.1993 - 5 Ws 237/93
    Auszug aus KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14
    Die Verurteilung des Betroffenen ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung nicht zu vereinbaren, weil die Entscheidung unter Verstoß gegen wesentliche Verfahrensgrundsätze zustande gekommen und mit Blick auf die materielle Gerechtigkeit insgesamt als rechtsstaatswidrig zu bewerten ist (dazu vgl. BVerfG a.a.O.; KG VIZ 1993, 519; BT-Drucks. 12/1608, S. 17).
  • KG, 08.07.1993 - 5 Ws 219/93
    Auszug aus KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14
    Das Verbot der in § 136a StPO genannten Vernehmungsmethoden zählt zu den wesentlichen Verfahrensgarantien (vgl. KG VIZ 1994, 48).
  • OLG Dresden, 24.02.1994 - 2 Ws 5/94
    Auszug aus KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14
    Allerdings kann die Prüfung nach diesem Maßstab ergeben, dass eine Bindung an die Feststellungen nicht in Betracht kommt, weil diese in einem Verfahren getroffen worden sind, das seinerseits mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar war (vgl. BVerfG VIZ 1995, 518 - juris Rdn. 20; OLG Dresden VIZ 1994, 371, 372; KG, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 421/10 REHA -).
  • EGMR, 16.05.2013 - 20084/07

    RADU v. GERMANY

    Auszug aus KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14
    Dies ist vielmehr nur bei groben, offensichtlichen Mängeln oder Willkür der richterlichen Anordnung der Fall (vgl. EGMR NJW 2014, 369; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., Art. 5 MRK Rdn. 1 m.w.N.).
  • KG, 05.03.2014 - 2 Ws 456/13

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Rechtstaatswidrigkeit einer

    Auszug aus KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14
    a) Der Straftatbestand des Rowdytums (§ 215 Abs. 1 StGB/DDR) fällt zwar nicht in den Regelkatalog des § 1 Abs. 1 Nr. 1 a) bis i) StrRehaG und begründet daher keine gesetzliche Vermutung für die Intention politischer Verfolgung (vgl. Begr. zu § 1 RegE, Ziff. 7, BT-Drucks. 12/1608, S. 17; KG, Beschluss vom 5. März 2014 - 2 Ws 456/13 REHA -).
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