Rechtsprechung
KG, 06.09.2005 - 1 W 159/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 2304 BGB, § 2354 BGB, § 2355 BGB, § 2356 BGB, § 12 FGG
Erbrecht: Pflichten eines Erben im Zusammenhang mit der Ermittlung weiterer Erben
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2354 § 2355 § 2356; FGG § 12
Mitwirkungspflichten des Antragstellers im Erbscheinsverfahren - Angabepflichten und Ermittlungspflichten - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung eines als Alleinerben ausweisenden Erbscheins; Erforderliche Angaben eines Antragstellers im Erbscheinsverfahren; Umfang der Mitwirkung an den weiteren Ermittlungen des Nachlassgerichts; Unwirksamkeit eines zwischen Beteiligtem und tätig gewordenem Erbenermittler geschlossenen Vertrags wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz; Erforderlichkeit einer Anhörung der gesetzlichen Erben in einem Erbscheinsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Antragsteller eines Erbscheins hat keine Ermittlungspflichten - Mitwirkungspflicht besteht ausschließlich in vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 24.09.2004 - 61 VI 468/04
- LG Berlin, 10.02.2005 - II 83 T 615/04
- KG, 06.09.2005 - 1 W 159/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1677
- FamRZ 2006, 151
- Rpfleger 2005, 667
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08
Adoptionsanerkennung: Frist zur Vorlage einer in Guatemala errichteten …
Allerdings werden die Beteiligten durch den Amtsermittlungsgrundsatz nicht von ihrer Pflicht entbunden, ihrerseits an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (Senat, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 W 159/05 -, NJW-RR 2005, 1677). - KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05
Erbscheinsverfahren: Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach …
Soweit die dem Erbenermittler erteilte Vollmacht, auf deren Grundlage dieser die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingelegt hat, wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam war, ist das Handeln des Erbenermittlers durch die Einlegung der weiteren Beschwerde durch einen von der Beteiligten zu 1) beauftragten Rechtsanwalt als geheilt anzusehen (vgl. dazu Senat, NJW-RR 2005, 1677 = OLGR 2005, 908 = Rpfleger 2005, 667).