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   KG, 06.09.2005 - 1 W 159/05   

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https://dejure.org/2005,2606
KG, 06.09.2005 - 1 W 159/05 (https://dejure.org/2005,2606)
KG, Entscheidung vom 06.09.2005 - 1 W 159/05 (https://dejure.org/2005,2606)
KG, Entscheidung vom 06. September 2005 - 1 W 159/05 (https://dejure.org/2005,2606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines als Alleinerben ausweisenden Erbscheins; Erforderliche Angaben eines Antragstellers im Erbscheinsverfahren; Umfang der Mitwirkung an den weiteren Ermittlungen des Nachlassgerichts; Unwirksamkeit eines zwischen Beteiligtem und tätig gewordenem ...

  • Judicialis

    BGB § 2354; ; BGB § 2355; ; BGB § 2356; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2354 § 2355 § 2356; FGG § 12
    Mitwirkungspflichten des Antragstellers im Erbscheinsverfahren - Angabepflichten und Ermittlungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Antragsteller eines Erbscheins hat keine Ermittlungspflichten - Mitwirkungspflicht besteht ausschließlich in vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1677
  • FamRZ 2006, 151
  • Rpfleger 2005, 667
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus KG, 06.09.2005 - 1 W 159/05
    a) Es kann offen bleiben, ob der zwischen der Beteiligten und dem zunächst tätig gewordenen Erbenermittler geschlossene Vertrag wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam ist (vgl. dazu BGH NJW 2003, 3046; BVerfG NJW 2002, 3531), wie das Landgericht erwogen, aber letztendlich offen gelassen hat.
  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

    Auszug aus KG, 06.09.2005 - 1 W 159/05
    a) Es kann offen bleiben, ob der zwischen der Beteiligten und dem zunächst tätig gewordenen Erbenermittler geschlossene Vertrag wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam ist (vgl. dazu BGH NJW 2003, 3046; BVerfG NJW 2002, 3531), wie das Landgericht erwogen, aber letztendlich offen gelassen hat.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus KG, 06.09.2005 - 1 W 159/05
    Dies beruht auf Art. 103 Absatz 1 GG, der als unmittelbar geltendes Verfassungsrecht auch im Erbscheinsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG FamRZ 1987, 786; Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2360 Rn. 1).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus KG, 06.09.2005 - 1 W 159/05
    Die Nichtigkeit dieses Vertrages würde zwar auch zu einer Unwirksamkeit der erteilten Vollmacht führen, auf deren Grundlage der Erbenermittler die Beschwerde gegen den Beschluss des Nachlassgerichts eingelegt hat (vgl. BGH NJW 2003, 2088; NJW 2004, 840; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 134 Rn. 21 mwN).
  • KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08

    Adoptionsanerkennung: Frist zur Vorlage einer in Guatemala errichteten

    Allerdings werden die Beteiligten durch den Amtsermittlungsgrundsatz nicht von ihrer Pflicht entbunden, ihrerseits an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (Senat, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 W 159/05 -, NJW-RR 2005, 1677).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05

    Erbscheinsverfahren: Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach

    Soweit die dem Erbenermittler erteilte Vollmacht, auf deren Grundlage dieser die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingelegt hat, wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam war, ist das Handeln des Erbenermittlers durch die Einlegung der weiteren Beschwerde durch einen von der Beteiligten zu 1) beauftragten Rechtsanwalt als geheilt anzusehen (vgl. dazu Senat, NJW-RR 2005, 1677 = OLGR 2005, 908 = Rpfleger 2005, 667).
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