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   KG, 06.09.2016 - 9 U 9/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37260
KG, 06.09.2016 - 9 U 9/15 (https://dejure.org/2016,37260)
KG, Entscheidung vom 06.09.2016 - 9 U 9/15 (https://dejure.org/2016,37260)
KG, Entscheidung vom 06. September 2016 - 9 U 9/15 (https://dejure.org/2016,37260)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gefahrenstellenbeseitigung

    § 249 BGB, §§ 249 ff BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB
    Schuldhaft vergaberechtswidriger Ausschluss eines Bieters im Vergabeverfahren für Straßenbauarbeiten: Umfang des Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen den öffentlichen Auftraggeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes eines an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieters wegen vergaberechtswidriger Ausschließung des Angebots

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadensersatzes eines an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieters wegen vergaberechtswidriger Ausschließung des Angebots

  • rechtsportal.de

    Umfang des Schadensersatzes eines an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieters wegen vergaberechtswidriger Ausschließung des Angebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss statt Zuschlag: Wie wird der Schaden des Bieters berechnet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vergabefehler: Bieter erhält Vergütung minus ersparte Aufwendungen

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei unberechtigtem Ausschluss des Bestbieters

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss statt Zuschlag: Wie wird der Schaden des Bieters berechnet? (VPR 2016, 236)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss statt Zuschlag: Wie wird der Schaden des Bieters berechnet? (IBR 2017, 33)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2017, 97
  • ZfBR 2017, 102
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 110/87

    Umfang des Schadensersatzes bei rechtswidriger Bausperre

    Auszug aus KG, 06.09.2016 - 9 U 9/15
    In die Schadensberechnung sind aber auch die mit dem schädigenden Ereignis in einem adäquaten Ursachenzusammenhang stehenden Vorteile schadensmindernd einzubeziehen, wenn die Anrechnung des Vorteils dem Sinn und Zweck des Schadensersatzes entspricht und den Schädiger nicht unbillig entlastet (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1988 - III ZR 110/87 -, juris Rn. 13; Ebert in: Erman, BGB, 14. Auflage 2014, Vorbemerkung zu §§ 249-253 BGB Rn. 87) .
  • BGH, 10.02.1987 - VI ZR 17/86

    Darlegungs- und Beweislast für Steuerersparnisse

    Auszug aus KG, 06.09.2016 - 9 U 9/15
    Hierbei trifft für die tatsächlichen Voraussetzungen von Vorteilen den Schädiger die Darlegungs- und Beweislast (Ebert, ebd., Rn. 84 m.w.N.), wobei den Geschädigten bei konkretem Sachvortrag zu berücksichtigungsfähigen Vorteilen eine sekundäre Darlegungslast trifft; er kann sich dann nicht auf ein bloßes oder nicht hinreichend substantiiertes Bestreiten beschränken (BGH, Urteil vom 10. Februar 1987 - VI ZR 17/86 -, juris Rn. 9).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus KG, 06.09.2016 - 9 U 9/15
    Das sind solche, die bei pflichtgemäßem Verhalten des Anspruchsgegners nicht eingetreten wären, was von dem Anspruchsteller darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 -, juris Rn. 24; Rüßmann in: juris-PK-BGB, 7. Auflage 2014 - Stand: 9. September 2015 -, § 249 BGB Rn. 5, 93 m.w.N.).
  • KG, 07.01.2020 - 9 U 79/19

    Erd- und Abbrucharbeiten - Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts:

    Nach Beendigung des Vergabeverfahrens können sodann gegebenenfalls sekundäre, auf die Leistung von Schadenersatz gerichtete Ansprüche bestehen (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20. September 2011 - T-461/08 -, juris Rn. 66; Senat, Urteil vom 28. Juni 2019 - 9 U 55/18 juris Rn. 68 ; Senat, Urteil vom 6. September 2016 - 9 U 9/15 juris Rn. 21 ; Gerlach in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage 2016, Stand: 6. August 2018, Vor UVgO Rn. 158).
  • OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 6 U 170/16

    Urkalkulation mit Sperrvermerk darf nicht ausgeschlossen werden!

    Mit diesen nachvollziehbaren Erwägungen setzt sich das beklagte Land aber ebenso wenig auseinander wie mit dem Argument, dass es für die Höhe des Schadensersatzanspruchs der Klägerin nur darauf ankomme, welchen Gesamtgewinn die Klägerin unter Berücksichtigung welcher Gesamtkosten die Klägerin bei Durchführung des Auftrags erzielt hätte (vgl. auch KG, Urteil vom 06.09.2016 - 9 U 9/15).
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