Rechtsprechung
   KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08 - 4 Ws 89/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,95830
KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08 - 4 Ws 89/08 (https://dejure.org/2008,95830)
KG, Entscheidung vom 06.10.2008 - 1 AR 1185/08 - 4 Ws 89/08 (https://dejure.org/2008,95830)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 1 AR 1185/08 - 4 Ws 89/08 (https://dejure.org/2008,95830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,95830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit einer Untersuchungshaft; Verfahrensverzögerung durch sukzessives Einbringen neuer Beweisanträge durch die Verteidigung

  • Judicialis

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 120 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StPO § 120 Abs. 1 S. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 180
  • StV 2009, 534
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 120 Rdn. 16 b, 34, 38; Meinen in Heghmann/Scheffler, Handbuch zum Strafverfahren, Untersuchungshaft, Rdn. 226; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 121 Rdn. 21; KK-Boujong, StPO 5. Aufl., § 121 Rdn. 16, 21; siehe auch die Hinweise des BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, zu einem unlauteren, das Verfahren verzögernden Verhalten der Verteidigung, Rdn. 56, sowie zum vorgeschlagenen Procedere einer Fristsetzung BGH a.a.O.).

    Die längere Unterbrechung der Hauptverhandlung vom 21. August bis zum 10. September 2008 war bis Ende August den Urlauben der beiden Verteidiger des Angeklagten, danach dem einwöchigen Urlaub des Vorsitzenden (vgl. zum Urlaubsanspruch der Richter BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 - KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 -) geschuldet.

  • VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Unter Zugrundelegung des bereits im Senatsbeschluss vom 29. April 2008, auf den angesichts des vergleichsweise geringen Zeitablaufs verwiesen wird (vgl. VerfGH , Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -), im Einzelnen dargelegten Maßstabes und der dortigen Ausführungen, die der verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 1062/08 -) und aufgrund des insoweit ergänzenden, in der Sache aber unwesentlichen Antragsvorbringens nicht abzuändern sind (vgl. auch VerfGH , Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 38/92 -), gibt auch der weitere Fortgang des Verfahrens keinen Anlass zu einer Änderung der Haftverhältnisse.

    Die weitere Terminierung - vorgesehen sind der 10., 22. und 30. Oktober 2008 - genügt dem Beschleunigungsgrundsatz angesichts des Verfahrensstandes und dem noch teilweise offenen Beweisprogramm angesichts nur angekündigter Beweisanträge der Verteidigung und lässt keine absehbare Verfahrensverzögerung erkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - VerfGH , Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Die zweite wesentliche, der Justiz nicht anzulastende Ursache für die nach wie vor geringe Terminierungsdichte liegt darin, dass sich der Angeklagte am 4. Juni 2008 einer schweren Herzklappenoperation unterziehen musste und das Verfahren durch die anschließende vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit gemäß § 229 Abs. 3 StPO vom 4. Juni bis zum zunächst 7. Juli, verlängert bis zum 16. Juli 2008 notwendigerweise unterbrochen war (vgl. BVerfGE 36, 264, 274 f.; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 8. Februar 2005 - (5) 1 HEs 18/05 (8/05) -).
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Dass sich in diesem weit fortgeschrittenen Verfahrensstadium aufgrund der von der Kammer anzustellenden Ermittlungen bzw. Verfügungen Verzögerungen ergeben können und eine straffe Terminierung im Gegensatz zum Beginn eines Verfahrens (vgl. KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - OLG Hamm, StV 2006, 191 ff; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 120 Rdn. 3) nicht ohne weiteres mehr möglich ist, liegt auf der Hand und ist der Justiz bei wie hier sachgerechter Bearbeitung der Anträge nicht anzulasten (vgl. BGH NJW 2005, 2466 ff; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 25. Februar 2008 -(3) 1 HEs 9/08 (7/08); KG, Beschluss vom 4. September 2003 - 5 Ws 467/03 - KG, Beschluss vom 29. Juni 1981.
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Die weitere Terminierung - vorgesehen sind der 10., 22. und 30. Oktober 2008 - genügt dem Beschleunigungsgrundsatz angesichts des Verfahrensstandes und dem noch teilweise offenen Beweisprogramm angesichts nur angekündigter Beweisanträge der Verteidigung und lässt keine absehbare Verfahrensverzögerung erkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - VerfGH , Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -).
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Dass sich in diesem weit fortgeschrittenen Verfahrensstadium aufgrund der von der Kammer anzustellenden Ermittlungen bzw. Verfügungen Verzögerungen ergeben können und eine straffe Terminierung im Gegensatz zum Beginn eines Verfahrens (vgl. KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - OLG Hamm, StV 2006, 191 ff; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 120 Rdn. 3) nicht ohne weiteres mehr möglich ist, liegt auf der Hand und ist der Justiz bei wie hier sachgerechter Bearbeitung der Anträge nicht anzulasten (vgl. BGH NJW 2005, 2466 ff; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 25. Februar 2008 -(3) 1 HEs 9/08 (7/08); KG, Beschluss vom 4. September 2003 - 5 Ws 467/03 - KG, Beschluss vom 29. Juni 1981.
  • OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05

    Untersuchungshaft, Grundsätze zum Vollzug von Untersuchungshaft bei möglicher

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Schließlich gebietet auch nicht die durch die körperliche Beeinträchtigung vorhandene besondere Haftempfindlichkeit des Angeklagten die Beendigung der Untersuchungshaft (vgl. zum restriktiven Maßstab im Krankheitsfalle Senat, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - OLG Nürnberg StV 2006, 314 ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 11 a).
  • KG, 10.08.1989 - 4 Ws 182/89
    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Schließlich gebietet auch nicht die durch die körperliche Beeinträchtigung vorhandene besondere Haftempfindlichkeit des Angeklagten die Beendigung der Untersuchungshaft (vgl. zum restriktiven Maßstab im Krankheitsfalle Senat, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - OLG Nürnberg StV 2006, 314 ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 11 a).
  • FG Hamburg, 10.12.1993 - I 38/92

    Abgabenordnung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Unter Zugrundelegung des bereits im Senatsbeschluss vom 29. April 2008, auf den angesichts des vergleichsweise geringen Zeitablaufs verwiesen wird (vgl. VerfGH , Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -), im Einzelnen dargelegten Maßstabes und der dortigen Ausführungen, die der verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 1062/08 -) und aufgrund des insoweit ergänzenden, in der Sache aber unwesentlichen Antragsvorbringens nicht abzuändern sind (vgl. auch VerfGH , Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 38/92 -), gibt auch der weitere Fortgang des Verfahrens keinen Anlass zu einer Änderung der Haftverhältnisse.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht