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   KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08   

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https://dejure.org/2008,29651
KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,29651)
KG, Entscheidung vom 06.10.2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,29651)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,29651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Würdigung von Zeugenaussagen im Verkehrsunfallprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Würdigung von Zeugenaussagen im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein verminderter Beweiswert von Zeugenaussagen infolge Abtretung! (IBR 2010, 1002)

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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Frankfurt, 11.11.2022 - 26 U 71/21

    Beweislast für Notwehrlage

    Es gibt nämlich keine auf einen entsprechenden Erfahrungssatz gestützte Beweisregel, dass der Aussage eines wirtschaftlich Interessierten, eines Arbeitnehmers einer der Parteien, eines Nachbarn, eines Freundes oder Verwandten überhaupt nicht oder nur bei Bestätigung durch objektive Beweismittel geglaubt werden darf (vgl. etwa BGH, Urteil vom 03.11.1987 - VI ZR 95/87 -, NJW 1988, 566, 567; KG, Beschluss vom 06.10.2008 - 12 U 196/08 -, VersR 2009, 1557).
  • LG München I, 11.05.2010 - 17 O 13169/09

    Unfallhaftung bei einer Kollision anläßlich eines rückwärtigen Einfahrens in den

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 15.06.2016 - 9 O 18711/13

    Arzthaftung - Keine Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit

    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
  • LG München I, 21.07.2011 - 9 O 25125/10

    Arzthaftung: Unterlassener HIV-Test bei einer schwangeren Patientin

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. u. a. KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 26.03.2010 - 17 O 19701/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Mitauslösung des Unfalls durch

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14
    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Arihörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
  • LG München I, 18.12.2014 - 17 O 5122/14
    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
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