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   KG, 06.10.2020 - 1 W 1042/20   

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https://dejure.org/2020,36370
KG, 06.10.2020 - 1 W 1042/20 (https://dejure.org/2020,36370)
KG, Entscheidung vom 06.10.2020 - 1 W 1042/20 (https://dejure.org/2020,36370)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 1 W 1042/20 (https://dejure.org/2020,36370)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 357
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2012 - 3 Wx 78/12
    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 1 W 1042/20
    Die Anzeige des Namens an das Standesamt stellt keine rechtsgestaltende Willenserklärung dar; ihr kommt vielmehr, ebenso wie der Eintragung im Geburtenregister, lediglich deklaratorische Bedeutung zu (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2012 - 3 Wx 78/12 - juris; Hilbig-Lugani, in: Staudinger, BGB, 2020, § 1616, Rdn. 23a).
  • BGH, 04.02.1959 - IV ZR 151/58

    Ostfriesische Familiennamen als Vornamen

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 1 W 1042/20
    Sie schließt allerdings den Namenserwerb ab mit der Folge, dass eine spätere Änderung im Wege der Berichtigung des Geburtseintrags grundsätzlich ausscheidet (BGHZ 29, 256, 257; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. März 2018 - 11 W 2245/17 - juris).
  • OLG Nürnberg, 29.03.2018 - 11 W 2245/17

    Voraussetzungen für die Berichtigung eines Eintrages über den Vornamen im

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 1 W 1042/20
    Sie schließt allerdings den Namenserwerb ab mit der Folge, dass eine spätere Änderung im Wege der Berichtigung des Geburtseintrags grundsätzlich ausscheidet (BGHZ 29, 256, 257; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. März 2018 - 11 W 2245/17 - juris).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 1 W 1042/20
    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH, NJW 2017, 3152).
  • BayObLG, 14.06.1999 - 1Z BR 77/99

    Hinzufügen eines weiteren Vornamens im Geburtenbuch als behördliche

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 1 W 1042/20
    Wird das Sorgerecht von einem Elternteil allein ausgeübt, hat er die Entscheidung über die Wahl des Vornamens des Kindes zu treffen (BayObLG, FamRZ 2000, 55).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 576/07

    Verweigerung der Eintragung eines in Indien für Mädchen und Jungen gebräuchlichen

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 1 W 1042/20
    Davon umfasst ist das Recht, dem Kind einen (Vor)Namen zu geben (BVerfG, NJW 2009, 663).
  • KG, 26.02.2019 - 1 W 561/17

    Anerkennung eines ausländischen Urteils über Bestätigung einer Ehe

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 1 W 1042/20
    Es ist voller Beweis erforderlich, Glaubhaftmachung genügt insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 1 W 561- FamRZ 2019, 685).
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