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   KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00   

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https://dejure.org/2001,7559
KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00 (https://dejure.org/2001,7559)
KG, Entscheidung vom 06.11.2001 - 1 VA 11/00 (https://dejure.org/2001,7559)
KG, Entscheidung vom 06. November 2001 - 1 VA 11/00 (https://dejure.org/2001,7559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehescheidung; Ausländische Scheidung; Wirksamkeit der Scheidung; Anerkennung einer Scheidung; Anknüpfungsmoment; Scheidungsstatut; Privatscheidung in Marokko

  • Judicialis

    EGBGB Art. 14; ; EGBGB Art. 17; ; FamRÄndG Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 14, Art. 17; FamRÄndG Art. 7
    Keine Anerkennung einer in Marokko ausgesprochenen Privatscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 840
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 10.11.1997 - 3465 I 301/97
    Auszug aus KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00
    Eine solche Privatscheidung kann jedoch nicht anerkannt werden, wenn auf die Scheidung nach Artikel 17 EGBGB deutsches Recht anzuwenden ist, weil das deutsche Recht nur eine durch Gerichtsentscheidung herbeigeführte Ehescheidung kennt (BGH und BayObLG, je a.a.O.; OLG Celle FamRZ 1998, 686 und 757; je m. w. N.).

    Soweit die allgemeinen Wirkungen der Ehe hilfsweise nach Artikel 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB dem Recht des Staates unterliegen, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind (zu den Anknüpfungsmöglichkeiten nach dieser Bestimmung vgl. etwa BGH, a.a.O., OLG Celle FamRZ 1998, 686 und MünchKomm BGB - Siehr, 3. Aufl., Art. 14 EGBGB Rdn. 35 ff.), lässt sich nach den Angaben des Antragstellers schon eine gemeinsame Verbundenheit mit einem bestimmten Staat nicht feststellen, insbesondere nicht mit dem Staat Marokko, nach dessen Recht die Privatscheidung ausgesprochen wurde.

  • OLG Celle, 11.08.1997 - 3465 I 212/97
    Auszug aus KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00
    Unter dieser Voraussetzung ist zwar über die Anerkennung der im Ausland ausgesprochenen Privatscheidung im Verfahren nach Artikel 7 § 1 FamRÄndG zu entscheiden (vgl. z. B. BGH NJW 1990, 2194; BayObLG NJW-RR 1994, 771; OLG Celle FamRZ 1998, 757).
  • BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77

    Anwendung deutschen Rechts bei aufwendig feststellbarem ausländischen Recht

    Auszug aus KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00
    Es ist mit Recht anerkannt, dass in den Fällen, in denen die Anwendung der Normen des internationalen Privatrechts aus unterschiedlichen in Betracht kommenden Gründen nicht zu einer Verweisung auf ein bestimmtes ausländisches Recht führt, dennoch eine bestimmte Rechtsordnung angewendet werden muss (vgl. BGHZ 69, 387/393 ff.; Kegel/Schurig, Internationales Privatrecht, 8. Auflage, § 15 V; MünchKomm BGB-Sonnenberger, 3. Auflage, Einl. IPR Rdn. 567 f., 679 ff.).
  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00
    Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung hätte zur Voraussetzung, dass ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in dem Staat noch hat, in dem der beiderseitige letzte gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten war; er muss in diesem Staat seinen gewöhnlichen Aufenthalt ununterbrochen beibehalten haben (vgl. BGH NJW 1993, 2047/2048).
  • BGH, 21.02.1990 - XII ZB 203/87

    Anerkennung einer im Ausland vollzogenen Privatscheidung

    Auszug aus KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00
    Unter dieser Voraussetzung ist zwar über die Anerkennung der im Ausland ausgesprochenen Privatscheidung im Verfahren nach Artikel 7 § 1 FamRÄndG zu entscheiden (vgl. z. B. BGH NJW 1990, 2194; BayObLG NJW-RR 1994, 771; OLG Celle FamRZ 1998, 757).
  • BayObLG, 13.01.1994 - 3Z BR 66/93
    Auszug aus KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00
    Unter dieser Voraussetzung ist zwar über die Anerkennung der im Ausland ausgesprochenen Privatscheidung im Verfahren nach Artikel 7 § 1 FamRÄndG zu entscheiden (vgl. z. B. BGH NJW 1990, 2194; BayObLG NJW-RR 1994, 771; OLG Celle FamRZ 1998, 757).
  • OLG Frankfurt, 02.03.1999 - 1 WF 36/99
    Auszug aus KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00
    Das gilt sowohl, wenn die Anknüpfungsmomente des internationalen Privatrechts nicht zu ermitteln oder nicht nachweisbar sind (Sonnenberger, a.a.O. Rdn. 567), sich etwa - wie hier - selbst eine engste Verbundenheit im Sinne von Artikel 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB nicht feststellen lässt (MünchKommBGB-Winkler von Mohrenfels, 3. Auflage, Artikel 17 EGBGB Rdn. 36), als auch dann, wenn sich im Falle einer Verweisung auf bestimmtes fremdes Recht dessen Inhalt nicht feststellen lässt (BGH, a.a.O.; OLG Frankfurt FamRZ 2000, 37; Sonnenberger, a.a.O. Rdn. 679 ff.; Staudinger-von Bar/Mankowski, BGB, 13. Auflage, Artikel 17 EGBGB Rdn. 170).
  • KG, 04.04.2017 - 1 W 447/16

    Geburtsregistereintragung eines in Ägypten geborenes Kindes:

    Allerdings ist dies bei ausländischen Privatscheidungen, die unter - irgendeiner - Beteiligung einer Behörde oder eines Gerichts erfolgten, durchaus möglich (vgl. BGH, NJW 1982, 517, 518; Senat, Beschluss vom 3. Januar 2013 - 1 VA 9/12 - StAZ 2013, 285, 286; Beschluss vom 6. November 2001 - 1 VA 11/00 - FPR 2002, 304).
  • OLG Köln, 06.02.2014 - 18 U 89/08

    Inhalt eines Architektenvertrages

    Vielmehr ist deutsches Recht als Ersatzrecht anzuwenden (BGH, Beschl. v. 26.10.1977 - IV ZB 7/77, NJW 1978, 496 (498); OLG Stuttgart, Urt. v. 01.03.1984 - 16 U 11/82, unveröffentlicht; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 WF 36/99, FamRZ 2000, 37; KG, Beschl. v. 06.11.2001 - 1 VA 11/00, FamRZ 2002, 840).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2010 - 17 UF 195/10

    Eheaufhebung: Anwendbares Recht bei dem Antrag eines ehemals mit einer deutschen

    Dieser Grundsatz rechtfertigt hier die Anwendung deutschen materiellen Rechts (KG FamRZ 2002, 840; OLG Schleswig FamRZ 2007, 470; Johannsen / Henrich, aaO).
  • KG, 03.01.2013 - 1 VA 9/12

    Anerkennung ägyptischen Scheidung: Voraussetzungen für eine schlüssige Wahl des

    Eine Privatscheidung ist jedenfalls dann anerkennungsfähig, wenn sie unter Mitwirkung einer ausländischen Behörde zustande gekommen ist, wobei die bloße deklaratorische Registrierung oder gerichtliche Beurkundung genügt (BGH, NJW 1982, 517, 518; OLG München, FamRZ 2012, 1142; Senat, Beschluss vom 6. November 2001 - 1 VA 11/00 - BeckRS 2001, 30216709).
  • KG, 19.03.2013 - 1 VA 12/12

    Anerkennung einer in Thailand registrierten Privatscheidung

    Eine Privatscheidung ist jedenfalls dann anerkennungsfähig, wenn sie unter Mitwirkung einer ausländischen Behörde zustande gekommen ist, wobei die bloße deklaratorische Registrierung oder gerichtliche Beurkundung genügt (BGH, NJW 1982, 517, 518; OLG München, FamRZ 2012, 1142; Senat, Beschluss vom 6. November 2001 - 1 VA 11/00 - BeckRS 2001, 30216709).
  • KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20
    Fehlte es insgesamt an Anknüpfungsmerkmalen, wären zudem ersatzweise ebenfalls die deutschen Sachnormen anzuwenden (vgl. Senat, FamRZ 2002, 840, 842).
  • OLG Schleswig, 28.03.2006 - 12 WF 37/06

    Eheaufhebung: Anwendbarkeit deutschen materiellen Rechts bei Aufhebung einer in

    Dass der Antragsgegner türkischer Staatsangehöriger ist und die Hochzeit wegen des Zwecks der Eheschließung, nämlich dem Antragsgegner die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, notgedrungen in der Türkei stattgefunden hat, rechtfertigen nicht den Schluss auf eine besonders enge Verbindung der Parteien mit dem türkischen Recht (vgl. KG FamRZ 2002, 840, 841).
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