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   KG, 06.11.2019 - (3) 121 Ss 160/19 (93/19)   

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https://dejure.org/2019,53509
KG, 06.11.2019 - (3) 121 Ss 160/19 (93/19) (https://dejure.org/2019,53509)
KG, Entscheidung vom 06.11.2019 - (3) 121 Ss 160/19 (93/19) (https://dejure.org/2019,53509)
KG, Entscheidung vom 06. November 2019 - (3) 121 Ss 160/19 (93/19) (https://dejure.org/2019,53509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • strafrechtsiegen.de

    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Strafverfahren - Vorliegen weiterer Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen weiterer Beweismittel

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Vernehmung weiterer Zeugen neben dem Angeklagten und dem durch die Tat verletzten Nebenkläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen weiterer Beweismittel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei zusätzlichen belastenden Beweisen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen eines sächlichen Beweismittels

    Auszug aus KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19
    Hat das Gericht neben dem Angeklagten und den durch die Tat verletzten Nebenkläger auch weitere Zeugen zum Tatgeschehen sowie einen medizinischen Sachverständigen zu dem Verletzungsbild des Nebenklägers gehört, so steht dies einer Aussage - gegen - Aussage - Konstellation entgegen (Fortsetzung der Rechtsprechung: KG, Beschluss vom 7. August 2019 - (3) 121 Ss 99/19 (58/19) -, juris).

    Eine solche liegt vor, wenn die Beweissituation dadurch geprägt ist, dass eine Tatschilderung des Zeugen von jener des Angeklagten abweicht, ohne dass ergänzend auf weitere unmittelbar tatbezogene Beweismittel, etwa belastende Indizien wie Zeugenaussagen über Geräusche oder Verletzungsmuster zurückgegriffen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 7. August 2019 - (3) 121 Ss 99/19 (58/19) -, juris; KG, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - (2) 161 Ss 150/18 (53/18) -, juris; OLG Hamburg NStZ 2015, 105; Sander StV 2000, 45; ders. in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 261 Rn. 83d, Schmandt StraFo 2010, 446).

  • KG, 12.12.2018 - 161 Ss 150/18

    Beweiswürdigungsregeln in Konstellation "Aussage gegen Aussage" bei zahlenmäßiger

    Auszug aus KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19
    Eine solche liegt vor, wenn die Beweissituation dadurch geprägt ist, dass eine Tatschilderung des Zeugen von jener des Angeklagten abweicht, ohne dass ergänzend auf weitere unmittelbar tatbezogene Beweismittel, etwa belastende Indizien wie Zeugenaussagen über Geräusche oder Verletzungsmuster zurückgegriffen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 7. August 2019 - (3) 121 Ss 99/19 (58/19) -, juris; KG, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - (2) 161 Ss 150/18 (53/18) -, juris; OLG Hamburg NStZ 2015, 105; Sander StV 2000, 45; ders. in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 261 Rn. 83d, Schmandt StraFo 2010, 446).
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (besondere Anforderungen in

    Auszug aus KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19
    Die von der Rechtsprechung für Aussage-gegen-Aussage-Konstellation aufgestellten besonderen Anforderungen an die Beweiswürdigung, wonach insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung eines gegebenenfalls feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben zu fordern ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 2 StR 462/18 -, juris m.w.N.), finden daher hier keine Anwendung.
  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17

    Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen

    Auszug aus KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19
    Nach dieser Regelung muss der Revisionsführer, der eine Verletzung von Verfahrensvorschriften beanstandet, dem Revisionsgericht alle Tatsachen angeben, die zur rechtlichen Beurteilung des gerügten Verfahrensgeschehens erforderlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 -, juris).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19
    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N.), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) - m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 492/00

    Ablehnung eines Verlegungsantrags als Revisionsgrund nach § 338 Nr. 8 StPO

    Auszug aus KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19
    Das Revisionsgericht muss in die Lage versetzt werden, allein anhand der Revisionsbegründung - unterstellt das tatsächliche Vorbringen trifft zu - über die Rüge entscheiden zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris).
  • KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen

    Auszug aus KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19
    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N.), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) - m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2008 - 3 StR 453/08

    Täteranalyse; Tätertypus; Profiling; operative Fallanalyse; eigenständige

    Auszug aus KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19
    Gemäß § 261 StPO ist die Beweiswürdigung Sache des Tatrichters (vgl. BGH NStZ 2009, 284).
  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

    Auszug aus KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19
    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N.), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) - m.w.N.).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16

    Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über

    Auszug aus KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 05. September 2017 - 1 StR 365/16 -, juris m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

  • BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Beweiswürdigung und

  • OLG Hamm, 01.09.2020 - 5 RVs 72/20

    Austausch Beweismittel, Darstellungsanforderungen Beweiswürdigung,

    Denn die Beweissituation wird im vorliegenden Fall gerade dadurch geprägt, dass neben der Tatschilderung der Nebenklägerin nicht auf weitere unmittelbar tatbezogene Beweismittel, etwa belastende Indizien wie Zeugenaussagen über Geräusche oder Verletzungsmuster zurückgegriffen werden kann (ebenso: KG Berlin, Beschluss vom 06. November 2019 - (3) 121 Ss 160/19 (93/19) -, Rn. 8 m.w.N., juris; KG Berlin, Beschluss vom 7. August 2019 - (3) 121 Ss 99/19 (58/19) -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - (2) 161 Ss 150/18 (53/18) -, juris; OLG Hamburg NStZ 2015, 105).
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