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KG, 06.12.2012 - 8 U 220/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 546a
Nutzungsentschädigung des Vermieters auch bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung wegen der Ausübung des Vermieterpfandrechts
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Nutzungsentschädigung - trotz Vermieterpfandrechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nichtherausgabe der Mietsache: Grund für Nutzungsentschädigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vermieter kann trotz Geltendmachung des Vermieterpfandrechts Anspruch auf Nutzungsentschädigung zustehen
- haufe.de (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vermieterpfandrecht schließt Nutzungsentschädigung nicht aus! (IMR 2013, 147)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 32 O 277/11
- KG, 06.12.2012 - 8 U 220/12
Papierfundstellen
- MDR 2013, 643
- ZMR 2013, 428
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.02.2005 - XII ZR 162/01
KG Berlin
Auszug aus KG, 06.12.2012 - 8 U 220/12
Die Beklagte hat nicht dargetan, dass für vergleichbare Mietobjekte zu der von ihr geschuldeten Miete ausreichende Nachfrage bestand (vgl. BGH NZM 2005, 340, Tz. 38). - KG, 14.02.2005 - 8 U 144/04
Gewerberaummiete: Entfallen der Räumungspflicht nach Ausübung des …
Auszug aus KG, 06.12.2012 - 8 U 220/12
Soweit der Senat im Urteil vom 14.2.2005 - 8 U 144/04 - (KGR 2005, 528) den Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung wegen der Ausübung des Vermieterpfandrechts verneint hat, lag ein "Vorenthalten" im Sinne von § 546a BGB deswegen nicht vor, weil die Mietsache bereits im Besitz des Vermieters war und daher kein Herausgabeanspruch gegen den Mieter mehr bestand.
- KG, 08.01.2018 - 8 U 21/17
Zur Haftung aus unerlaubter Handlung wegen Verletzung des Vermieterpfandrechtes
Ferner stand der Klägerin trotz Geltendmachung ihres Vermieterpfandrechtes Nutzungsentschädigung von monatlich 1.700 EUR ab November 2014 zu, nachdem der Beklagte die Mieträume trotz wirksamer fristloser Kündigung des Vertrages nicht herausgab (vgl. Senat, Beschluss vom 6.12.2012 - 8 U 220/12 - MDR 2013, 643). - KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs: …
Die Ausübung des Vermieterpfandrechts hindert nämlich lediglich die vollständige Räumung der Mietsache durch den Mieter, lässt also die Räumungspflicht entfallen (…vgl. Streyl, a. a. O., § 546 Rn. 40;… Münchener Kommentar/Bieber, BGB, 5. Auflage, § 546 BGB, Rdnr. 8), ändert aber nichts an der Verpflichtung des Mieters, die Mietsache an den Vermieter herauszugeben (vgl. KG, Beschluss v. 6.12.2012 - 8 U 220/12 -, juris Rn. 4).