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   KG, 07.01.2000 - 5 U 7969/99   

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https://dejure.org/2000,4952
KG, 07.01.2000 - 5 U 7969/99 (https://dejure.org/2000,4952)
KG, Entscheidung vom 07.01.2000 - 5 U 7969/99 (https://dejure.org/2000,4952)
KG, Entscheidung vom 07. Januar 2000 - 5 U 7969/99 (https://dejure.org/2000,4952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Ausnutzung des Rufes einer Fernsehsendung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Realsatire ; Fernsehsender; Werktitel ; Serie ; Imagetransfer; Filmwerk; Unlauterkeit

  • Judicialis

    MarkenG § 5 Abs. 3; ; MarkenG § 15 Abs. 3, 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 Abs. 3 § 15 Abs. 3, Abs. 4
    Ähnlichkeit der Bezeichnung eines Fernsehsenders mit dem Werktitel einer anderweit ausgestrahlten Serie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 906
  • ZUM 2000, 512
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 16.07.1998 - 3 U 76/95

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Sendetitels "Tagesbild"

    Auszug aus KG, 07.01.2000 - 5 U 7969/99
    Aufgrund dieser Assoziationen und des guten Rufs erreicht die Antragstellerin mit der Verwendung ihres Titels ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und beutet auf diese Weise objektiv den guten Ruf des Titel der Antragstellerin für sich aus (vgl. OLG Hamburg GRUR 1999, 76, 78 - Tagesschau I; GRUR 1992, 73, 74 f. - Tagesbild).
  • BGH, 05.12.1996 - I ZR 157/94

    Yellow Phone - Rufausbeutung

    Auszug aus KG, 07.01.2000 - 5 U 7969/99
    Nach der notwendigen wettbewerblichen Gesamtbetrachtung und -bewertung (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O. Rdnr. 500) liegt die Anstößigkeit, die zur objektiven Rufausbeutung hinzutreten muss (vgl. BGH WRP 1997, 310, 312 - Yellow Phone) darin, dass die Antragsgegnerin eine Beziehung ihres Titels zu dem der Antragstellerin nur deshalb hergestellt hat, um von dem fremden Ruf zu profitieren.
  • OLG Hamburg, 11.10.1991 - 3 U 174/91
    Auszug aus KG, 07.01.2000 - 5 U 7969/99
    Aufgrund dieser Assoziationen und des guten Rufs erreicht die Antragstellerin mit der Verwendung ihres Titels ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und beutet auf diese Weise objektiv den guten Ruf des Titel der Antragstellerin für sich aus (vgl. OLG Hamburg GRUR 1999, 76, 78 - Tagesschau I; GRUR 1992, 73, 74 f. - Tagesbild).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus KG, 07.01.2000 - 5 U 7969/99
    Für eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dieser Intention sprechen entgegen der in der mündlichen Verhandlung vertretenen Auffassung der Antragsgegnerin schon nach dem unstreitigen Sachverhalt konkrete Umstände, die über die (einfache) Bekanntheit des Titels der Antragstellerin hinausgehen (vgl. BGH WRP 1999, 1279, 1282 - SZENE): der überragende Bekanntheitsgrad des Titels der Antragstellerin, die Identität der Dienstleistungen der Parteien und die große Titelähnlichkeit trotz der ohne Weiteres bestehenden Möglichkeit, einen anderen Titel zum Thema von Nachbarstreitigkeiten zu wählen, wie das spätere Ausweichen auf den Titel "Liebe N, Böse N" bestätigt.
  • BGH, 28.03.1996 - I ZR 11/94

    Uhren-Applikation - Rufausbeutung

    Auszug aus KG, 07.01.2000 - 5 U 7969/99
    Die Unlauterkeit ist bei Verwendung eines nur ähnlichen Zeichens nicht ausgeschlossen, wenn die Ähnlichkeit - wie hier - ausreicht, um einen erkennbaren Bezug zu dem rufbegründenden Titel herzustellen (vgl. BGH GRUR 1996, 508, 509 - Uhren-Applikation; Ingerl/Rohnke, a.a.O. Rdnr. 503).
  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 100/14

    "Ich bin dann mal weg"; Umfang des Schutzes eines bekannten Buchtitels

    Allein der Umstand, dass es sich um eine umgangssprachliche Redewendung handelt, steht der Schutzfähigkeit als Werktitel nicht entgegen (KG, GRUR 2000, 906, 907 - "Gute Zeiten, Schlechte Zeiten").
  • LG Berlin, 11.11.2003 - 103 O 188/03
    Die Unlauterkeit dieser Rufausnutzung liegt auf der Hand, da die Antragsgegnerin die mit der Marke der Antragstellerin identische Bezeichnung "Volkswagen" nur deshalb benutzt, um von dem guten Ruf der Antragstellerin zu profitieren ( KG GRUR 2000, 906, 907 - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten; OLG Hamburg GRUR 1999, 76, 79 [OLG Hamburg 16.07.1998 - 3 U 76/95] - Tagesschau 1).
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