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   KG, 07.02.2012 - 25 W 5/12   

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https://dejure.org/2012,5577
KG, 07.02.2012 - 25 W 5/12 (https://dejure.org/2012,5577)
KG, Entscheidung vom 07.02.2012 - 25 W 5/12 (https://dejure.org/2012,5577)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 25 W 5/12 (https://dejure.org/2012,5577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13d HGB, § 13e HGB, § 13g HGB, § 39 Abs 1 GmbHG, Art 2 Abs 2 EGV 2157/2001
    Handelsregisteranmeldung: Änderung in den Personen der Geschäftsführer einer ausländischen Rechtsträgergesellschaft der deutschen Zweigniederlassung; Beschwerdeeinlegung durch Notar ohne Angabe des Namens des Beschwerdeführers

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 59; HGB § 13c; HGB § 13e; HGB § 13g
    Eintragung eines neuen Geschäftsführers einer ausländischen Gesellschaft (österreichische GmbH) im Handelsregister der Zweigniederlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Auslegung einer durch einen Notar eingelegten Beschwerde im Handelsregisterverfahren; Grundsätze zur Anmeldung und zu Änderungen in der Person der Geschäftsführer einer ausländischen Rechtsträgergesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anmeldung jeder Änderung in den Personen der Geschäftsführer einer ausländischen Rechtsträgergesellschaft zum Handelsregister der Zweigniederlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer durch einen Notar eingelegten Beschwerde im Handelsregisterverfahren; Anmeldung und Änderungen in der Person der Geschäftsführer einer ausländischen Rechtsträgergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1609
  • DNotZ 2012, 791
  • FGPrax 2012, 171
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 22.11.2010 - 20 W 333/10

    Zu den Prüfpflichten des Amtsgerichts bei der Aufnahme einer Gesellschafterliste

    Auszug aus KG, 07.02.2012 - 25 W 5/12
    Diese Zulassung ist für das Handelsregisterverfahren in § 382 Abs. 4 FamFG jedoch vorgesehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2010, 20 W 333/10, zitiert nach juris, Rn. 22).
  • OLG Nürnberg, 18.04.2011 - 12 W 631/11

    GmbH-Handelsregistereintragung: Beschwerdeführer bei Einlegung durch einen Notar

    Auszug aus KG, 07.02.2012 - 25 W 5/12
    Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten bzw. -verpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.04.2011, 12 W 631/11), hier also auch für den Beteiligten.
  • KG, 16.04.2012 - 25 W 39/12

    Kommanditgesellschaft: Anmeldung einer neuen inländischen Geschäftsanschrift zum

    Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten bzw. -verpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (KG, Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012, 25 W 5/12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2011, 12 W 631/11), hier also auch für die Beteiligte, deren Geschäftsadresse und Gesellschaftssitz betroffen sind.
  • KG, 16.04.2012 - 25 W 23/12

    Handelsregistereintragung einer GmbH: Prüfungsumfang des Registergerichts bei

    Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten bzw. -verpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (KG, Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012, 25 W 5/12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2011, 12 W 631/11), hier also auch für die Beteiligte, deren Vertretungsverhältnisse betroffen sind.
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