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   KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13 - 162 AR 117/08   

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https://dejure.org/2013,13780
KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13 - 162 AR 117/08 (https://dejure.org/2013,13780)
KG, Entscheidung vom 07.03.2013 - 4 Ws 35/13 - 162 AR 117/08 (https://dejure.org/2013,13780)
KG, Entscheidung vom 07. März 2013 - 4 Ws 35/13 - 162 AR 117/08 (https://dejure.org/2013,13780)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Untersuchungshaft, ultima ratio, Fluchtgefahr, Anforderungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 112 Abs 1 StPO, § 112 Abs 2 Nr 2 StPO
    Untersuchungshaft: Untersuchungshaft als ultima ratio; Eröffnung des Hauptverfahrens und geplante Terminierung der Hauptverhandlung als Grundlage für die Annahme von Fluchtgefahr

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersuchungshaft als ultima ratio; Eröffnung des Hauptverfahrens und geplante Terminierung der Hauptverhandlung als Grundlage für die Annahme von Fluchtgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Verhängung von Untersuchungshaft; Fluchtgefahr als Haftgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    U-Haft ist ultima ratio - wenn das doch nur immer beachtet würde…

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Untersuchungshaft als ultima ratio

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 26
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 04.03.1901 - 88/01

    Gestattet das freiwillige Abstehen auch nur einer Partei vom Zweikampfe die

    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13
    Ungeachtet dessen betrafen die vom Landgericht zitierten, aus den Jahren 1999 bis 2001 stammenden Entscheidungen des Kammergerichts (5 Ws 62/99, 4 Ws 96/00, 219/00, 88/01, 91/01) Fallkonstellationen, die - auch und gerade hinsichtlich des strafrechtlich relevanten Vorlebens und der Persönlichkeit des Beschuldigten - mit dem hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht vergleichbar sind.
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13
    Bei der strafprozessualen Zwangsmaßnahme der Untersuchungshaft ist nicht zu fragen, ob diese angeordnet werden kann, sondern ob ihre Verhängung - als ultima ratio - wegen überwiegender Belange des Gemeinwohls zwingend geboten ist (vgl. EGMR NJW 2005, 3125; BVerfGE 53, 152, 158; Hilger in LR-StPO 26. Aufl., Vor § 112 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13
    Das Landgericht hat insoweit eine hohe, nicht näher eingegrenzte (vgl. dazu jedoch BVerfG StV 2006, 248, 250) Straferwartung und überdies angenommen, dass sich bei dem Angeklagten "eingeschliffene Verhaltensmuster" fänden, weshalb nach den insoweit anzuwendenden Grundsätzen der Rechtsprechung eine Reststrafaussetzung "zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich" sei.
  • EGMR, 29.07.2004 - 49746/99

    Übermäßig lange Dauer der Untersuchungshaft und Verstoß gegen den

    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13
    Bei der strafprozessualen Zwangsmaßnahme der Untersuchungshaft ist nicht zu fragen, ob diese angeordnet werden kann, sondern ob ihre Verhängung - als ultima ratio - wegen überwiegender Belange des Gemeinwohls zwingend geboten ist (vgl. EGMR NJW 2005, 3125; BVerfGE 53, 152, 158; Hilger in LR-StPO 26. Aufl., Vor § 112 Rn. 19 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 15.12.2004 - I 219/00

    Finanzgerichtsordnung : Zum Gegenstand des Verfahrens werdende Änderungsbescheide

    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13
    Ungeachtet dessen betrafen die vom Landgericht zitierten, aus den Jahren 1999 bis 2001 stammenden Entscheidungen des Kammergerichts (5 Ws 62/99, 4 Ws 96/00, 219/00, 88/01, 91/01) Fallkonstellationen, die - auch und gerade hinsichtlich des strafrechtlich relevanten Vorlebens und der Persönlichkeit des Beschuldigten - mit dem hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht vergleichbar sind.
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13
    Unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensverhältnisse und bisherigen Verhaltensweisen des Angeklagten, die nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. im Einzelnen Senat StV 2012, 350 = StRR 2012, 155 mit zust. Anm. Burhoff; dieser Rechtsprechung folgend u.a. KG, Beschlüsse vom 2. Dezember 2011 - 2 Ws 550/11 -, 27. Dezember 2011 - 2 Ws 586/11 - und 10. August 2012 - 2 Ws 367/12 -) zu beachten und abzuwägen sind, ist es wahrscheinlicher, dass er diesem Fluchtanreiz ohne beschränkende Anordnungen nachgeben, als dass er sich dem Verfahren (weiterhin) zur Verfügung halten wird.
  • OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Rechtsfolgen eines Wechsels der

    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13
    bb) Auch soweit die Wirtschaftsstrafkammer zur Begründung ihrer Ansicht, für den Angeklagten könne dem Erstverbüßerprivileg wegen seiner "eingeschliffenen Verhaltensmuster" keine entscheidende Bedeutung zukommen, auf die Entscheidung des 2. Strafsenats des Kammergerichts vom 27. Mai 2010 - 2 Ws 189-190/10 - hingewiesen hat, geht die Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Kammergerichts fehl.
  • KG, 16.05.2000 - 4 Ws 96/00
    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13
    Ungeachtet dessen betrafen die vom Landgericht zitierten, aus den Jahren 1999 bis 2001 stammenden Entscheidungen des Kammergerichts (5 Ws 62/99, 4 Ws 96/00, 219/00, 88/01, 91/01) Fallkonstellationen, die - auch und gerade hinsichtlich des strafrechtlich relevanten Vorlebens und der Persönlichkeit des Beschuldigten - mit dem hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht vergleichbar sind.
  • KG, 15.02.1999 - 5 Ws 62/99
    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13
    Ungeachtet dessen betrafen die vom Landgericht zitierten, aus den Jahren 1999 bis 2001 stammenden Entscheidungen des Kammergerichts (5 Ws 62/99, 4 Ws 96/00, 219/00, 88/01, 91/01) Fallkonstellationen, die - auch und gerade hinsichtlich des strafrechtlich relevanten Vorlebens und der Persönlichkeit des Beschuldigten - mit dem hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht vergleichbar sind.
  • KG, 31.05.2001 - 4 Ws 91/01
    Auszug aus KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13
    Die Senatsentscheidung vom 31. Mai 2011 - 4 Ws 91/01 - bietet entgegen der Ansicht der Kammer für ihre Auffassung schon deshalb keine Grundlage, weil es dort um die Situation nach einem erstinstanzlichen Urteilsspruch und einen in der Vergangenheit bereits flüchtig gewesenen Angeklagten ging.
  • VG Halle, 12.02.2013 - 5 B 366/12

    Umgesetzte Fachbereichsleiter der Stadt Halle unterliegen vor dem

  • KG, 13.09.2016 - 4 Ws 130/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung des Haftgrundes der Fluchtgefahr;

    Es ist allgemein anerkannt, dass - weil bei der strafprozessualen Zwangsmaßnahme der Untersuchungshaft zu fragen ist, ob ihre Verhängung (als ultima ratio) wegen überwiegender Belange des Gemeinwohls zwingend geboten ist (vgl. Senat StV 2014, 26 = StraFo 2013, 375 mwN) - die für die Untersuchungshaft erforderlichen Tatsachen mit hoher Wahrscheinlichkeit (positiv) festzustellen sind.
  • KG, 24.05.2016 - 4 Ws 75/16

    Flucht: Fluchtwille; Fluchtgefahr

    Der Senat nimmt wegen des Verfahrensgegenstands und -gangs zunächst auf seine Beschlüsse vom 7. März 2013 - 4 Ws 35/14 - (juris = StraFo 2013, 375 = StV 2014, 26 = StRR 2013, 356 mit Anm. Burhoff) und vom 21. April 2016 - 4 Ws 50/16 - sowie auf den Beschluss des 1. Strafsenats des Kammergerichts vom 30. Dezember 2015 - 1 Ws 93/15 - Bezug.
  • KG, 22.05.2014 - 4 Ws 48/14

    Untersuchungshaftanordnung: Erforderlichkeit einer Entscheidung über die

    Bei der strafprozessualen Zwangsmaßnahme der Untersuchungshaft ist nicht zu fragen, ob diese angeordnet werden kann, sondern ob ihre Verhängung - als ultima ratio - wegen überwiegender Belange des Gemeinwohls zwingend geboten ist (vgl. Senat StV 2014, 26 = StraFo 2013, 375 m.w.N.).
  • KG, 13.03.2018 - 4 Ws 30/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung der Straferwartung im Rahmen des

    Es ist allgemein anerkannt, dass - weil bei der strafprozessualen Zwangsmaßnahme der Untersuchungshaft zu fragen ist, ob ihre Verhängung (als ultima ratio) wegen überwiegender Belange des Gemeinwohls zwingend geboten ist (vgl. Senat StV 2014, 26 = StraFo 2013, 375 mwN) - die für die Untersuchungshaft erforderlichen Tatsachen mit hoher Wahrscheinlichkeit (positiv) festzustellen sind.
  • KG, 29.08.2016 - 4 Ws 124/16

    Strafverfahren: Anordnung bzw. Fortsetzung der Untersuchungshaft zwischen nicht

    Da bei der strafprozessualen Zwangsmaßnahme der Untersuchungshaft zu fragen ist, ob ihre Verhängung - als ultima ratio - wegen überwiegender Belange des Gemeinwohls zwingend geboten ist (vgl. Senat StV 2014, 26 = StraFo 2013, 375 mwN), kommt es nicht darauf an, dass bestimmte Gesichtspunkte nachgewiesen werden, die einer angenommenen (nach der Annahme der Generalstaatsanwaltschaft aus hoher Straferwartung ohne weiteres abgeleiteten) Fluchtgefahr entgegenstehen, sondern es sind vielmehr die für die Untersuchungshaft erforderlichen Tatsachen mit hoher Wahrscheinlichkeit (positiv) festzustellen.
  • KG, 10.02.2022 - 4 Ws 13/22

    Haftprüfung: Bedeutung der vorläufigen Bewertung des bisherigen Ergebnisses der

    Dieses Verhalten hat im Rahmen der Prognoseentscheidung, die bei der Beurteilung der Fluchtgefahr zu treffen ist, nicht unerhebliches Gewicht (vgl. Senat StV 2012, 690 und Beschluss vom 11. September 2012 - 4 Ws 99/12 - s. auch Senat StraFo 2013, 375 [Rückkehr aus dem Ausland in Kenntnis eines Haftbefehlsantrags]).
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