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   KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14 - 141 AR 86/14   

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https://dejure.org/2014,11452
KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14 - 141 AR 86/14 (https://dejure.org/2014,11452)
KG, Entscheidung vom 07.03.2014 - 4 Ws 21/14 - 141 AR 86/14 (https://dejure.org/2014,11452)
KG, Entscheidung vom 07. März 2014 - 4 Ws 21/14 - 141 AR 86/14 (https://dejure.org/2014,11452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts im Beschwerdeverfahren nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils; Anforderungen an ein besonderes Beschleunigungsgebot in Haftsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen bei Unterbrechung der Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Freiheitsstrafen in anderer Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kompendium (21 Seiten) vom KG zur Haft - wie ist es mit der "Beschleunigung”

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zu erwartender Freiheitsentzug ist für die im Rahmen der Fluchtgefahr zu beurteilende Straferwartung maßgeblich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Das Tatgericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten in der Hauptverhandlung auf Grund einer umfassenden Würdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände gewonnen und verfügte damit über Erkenntnisgrundlagen, die denen des Beschwerdegerichts, das lediglich nach Aktenlage entscheidet, überlegen sind (so die Rspr. des Senats, siehe zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.03.2016 - 1 Ws 34/16; Beschluss vom 28.01.2019 - 1 Ws 8/19; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 07.03.2014 - 4 Ws 21/14, juris Rn. 8, OLGSt StPO § 112 Nr. 18).
  • KG, 27.10.2014 - 2 Ws 360/14

    Bedeutung der 3-Tagesfrist des § 306 Abs. 2 StPO

    Indessen sind vorliegend keine gewichtigen, den Fluchtanreiz mindernden Umstände bei der Gesamtwürdigung der persönlichen Lebensverhältnisse und bisherigen Verhaltensweisen des Angeklagten gegeben, die nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. im Einzelnen Senat StV 2012, 350 = StRR 2012, 155 mit zust. Anm. Burhoff; KG, Beschlüsse vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 -, 2. Dezember 2011 - 2 Ws 550/11 -, 27. Dezember 2011 - 2 Ws 586/11 - und 10. August 2012 - 2 Ws 367/12 -) zu beachten und abzuwägen sind.
  • KG, 17.01.2018 - 4 Ws 149/17

    Verfahrensverzögerung am BGH: Fortsetzung der U-Haft wird unverhältnismäßig

    In diesem Zusammenhang ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit eine Schwelle erreichen, die im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfGK 15, 474; KG StraFo 2007, 26; Beschlüsse vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 - [juris], 6. Juni 2014 - 3 Ws 279/14 - und 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -).
  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der

    Das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgebot in Haftsachen verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen (vgl. BVerfGStV 2013, 640; Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - juris; OLG Düsseldorf StV 2001, 695; KG StraFo 2013, 507; Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - 3 Ws 279/14 - und 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 - juris = StRR 2014, 203 Ls.).

    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit eine Schwelle erreichen, die im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl . BVerfGK 15, 474; KG StraFo 2007, 26;Beschlüsse vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 - juris, 6. Juni 2014 - 3 Ws 279/14 - und 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -).

    Maßgebend ist insoweit nicht etwa eine ausschließlich retrospektive Beurteilung des tatsächlichen Verhandlungsablaufs oder gar eine rein rechnerische Betrachtung der Hauptverhandlungszeiten, sondern vielmehr die Planung der Hauptverhandlung durch das Gericht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 -, 8. Mai 2014 - 4 Ws 40/14 -, 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 - juris und 17. September 2010 - 4 Ws 93/10 -).

    Hierbei kann das Warten auf erforderliche Explorationen und das Ergebnis des Gutachtens insbesondere dazu zwingen, einzelne Hauptverhandlungstage mit geringer Dauer und inhaltlicher Dichte abzuhalten; dies ist in solchen Fällen gerade dann unausweichlich, wenn das Gericht sein vorgesehenes Beweisprogramm bereits erledigt hat (zum Ganzen vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 - und 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 - juris).

  • OLG Bremen, 20.10.2022 - 1 Ws 107/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft zwischen tatrichterlicher Verurteilung und

    Es könnte daher von der Beurteilung der Großen Strafkammer nur dann abgewichen werden, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05, juris Rn. 3; KG Berlin, Beschluss vom 07.03.2014 - 4 Ws 21/14, juris Rn. 8; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 Ws 44/20, juris Rn. 9, OLGSt StPO § 112a Nr. 7).
  • OLG Hamburg, 21.07.2016 - 2 Ws 146/16

    Untersuchungshaft: Aufhebung eines (Über-)Haftbefehls wegen vermeidbarer

    Haben indes einzelne Verfahrensbeteiligte durch ihr Prozessverhalten dazu beigetragen, dass die Verhandlungsdichte im Verlauf einer länger andauernden Hauptverhandlung entgegen der ursprünglichen Planung des Tatgerichts absinken musste, kann dem Tatgericht regelmäßig nicht nachträglich vorgehalten werden, sich unter Beschleunigungsaspekten falsch verhalten zu haben (KG, Beschluss vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 -, zit. nach: BeckRS 2014, 10889).
  • OLG Stuttgart, 04.03.2015 - 2 Ws 14/15

    Internationale Rechtshilfe: Erlass eines weiteren Haftbefehls gegen eine auf

    Schon die Anordnung von Überhaft als solche ist mit erheblichen Grundrechtseinschränkungen verbunden (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u. a., zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14, zitiert nach juris; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 4. Auflage, Rn. 719f).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 2 AGH 16/16

    Keine Kostenerstattung für Anwaltstätigkeit in eigener Sache!

    Denn das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Nichtabhilfeentscheidung ist für die Entscheidung des Beschwerdegerichts keine Verfahrensvoraussetzung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 - juris; Meyer-Goßner/ Schmidt, StPO, 59. Aufl., § 306 Rdnr. 10 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und

    Verzögerungen fallen aber nach dem erstinstanzlichen Urteil geringer ins Gewicht als vor diesem Zeitpunkt, weil sich durch den Schuldspruch das Gewicht des staatlichen Strafanspruchs vergrößert und insoweit die Unschuldsvermutung in geringerem Maße für den Angeklagten streitet, da auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens - unabhängig von der Anfechtbarkeit der Entscheidung - bereits ein Schuldnachweis gelungen ist (vgl. BVerfG NJW 2006, 677; BVerfG NJW 2005, 2612; KG Berlin, Beschluss vom 7. März 2014, Az.: 4 Ws 21/14; Senat, Beschluss vom 21. Juli 2016, Az.: 2 Ws 146/16).
  • OLG Hamburg, 25.04.2018 - 1 Ws 31/18

    Haftbefehlssache: Einhaltung des Beschleunigungsgebots durch gerichtliche

    Allerdings fallen Verzögerungen nach dem erstinstanzlichen Urteil geringer ins Gewicht als vor diesem Zeitpunkt (vgl. KG, Beschl. v. 7. März 2014 - 4 Ws 21/14).

    Diese Umstände entziehen sich aktueller Beeinflussung durch das Gericht und sind ihm bei der Prüfung pflichtgemäßer Verfahrensförderung nicht anzulasten (vgl. bereits KG, Beschl. v. 7. März 2014 - 4 Ws 21/14, BeckRS 2014, 10889).

  • KG, 31.03.2017 - 5 Ws 81/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft

  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22

    Richterliche Unterschrift; Haftbefehl im Sitzungsprotokoll; Form; Schriftlichkeit

  • OLG Hamburg, 06.10.2017 - 2 Ws 161/17

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Unterbrechung der Hauptverhandlung aus

  • KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14

    Dringender Tatverdacht hinsichtlich eines noch nicht bezifferten

  • KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18

    Fluchtgefahr und Erstverbüßer

  • KG, 03.11.2015 - 3 Ws 532/15

    Haftsache: Fortdauer der Untersuchungshaft bei erheblicher Verzögerung der

  • OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Unverhältnismäßigkeit der Fortdauer von

  • KG, 13.03.2018 - 4 Ws 30/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung der Straferwartung im Rahmen des

  • KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17

    Untersuchungshaft: Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine noch nicht

  • OLG Schleswig, 21.09.2021 - 1 Ws 160/21

    Beschleunigungsgrundsatz, Urteilerlass, Förderung des Verfahrens

  • KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18

    Haftprüfung im Berufungsverfahren nach erstinstanzlicher Verurteilung:

  • KG, 09.06.2015 - 161 HEs 13/15

    Untersuchungshaft über 6 Monate in Umfangsverfahren: Anforderungen an die Prüfung

  • OLG Braunschweig, 16.12.2019 - 1 Ws 299/19

    Aufhebung eines Haftbefehls wegen rechtswidriger Anordnung; Verbot zum Verlassen

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