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   KG, 07.03.2016 - Not 18/15   

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https://dejure.org/2016,5888
KG, 07.03.2016 - Not 18/15 (https://dejure.org/2016,5888)
KG, Entscheidung vom 07.03.2016 - Not 18/15 (https://dejure.org/2016,5888)
KG, Entscheidung vom 07. März 2016 - Not 18/15 (https://dejure.org/2016,5888)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 BeurkG, § 19a BNotO, § 54b BNotO, § 67 BNotO, § 75 BNotO
    Pflichtverletzung des Urkundsnotars: Besondere Belehrungspflicht bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages im Anschluss an eine freiwillige Versteigerung mit der Option der Kaufpreiszahlung auf ein Anderkonto des Auktionators

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17; BNotO §§ 19a, 54b, 67, 75, 94
    Ermahnung des Notars bei unterlassener Belehrung über ungesicherte Vorleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinterlegung des Kaufpreises auf einem "Anderkonto" des Auktionators; Ermahnung der Notarkammer gegenüber dem Notar; Fehlen einer Belehrung über mit der Vertragsgestaltung verbundene Risiken ungesicherter Vorleistungen; Keine Gleichwertigkeit des Auktionatorkontos mit ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BNotO §§ 19a, 54b, 67, 75, 94; BeurkG § 17
    Notwendigkeit der notariellen Belehrung über (ungesicherte) Vorleistung bei alternativer Hinterlegung des Grundstückskaufpreises auf "Anderkonto" des Auktionators

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterlegung des Kaufpreises auf einem "Anderkonto" des Auktionators; Ermahnung der Notarkammer gegenüber dem Notar; Fehlen einer Belehrung über mit der Vertragsgestaltung verbundene Risiken ungesicherter Vorleistungen; Keine Gleichwertigkeit des Auktionatorkontos mit ...

  • rechtsportal.de

    Hinterlegung des Kaufpreises auf einem "Anderkonto" des Auktionators

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notar muss über "Anderkonto" des Auktionators belehren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Vorsicht: Anderkonto ist nicht gleich Anderkonto!

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 736
  • NJ 2016, 259
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 26.06.2012 - 9 U 3/12

    Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung eines Notars wegen Verletzung der

    Auszug aus KG, 07.03.2016 - Not 18/15
    Gleichwohl gehört die Pflicht, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite eines vor dem Notar zu beurkundenden Geschäfts zu belehren und Bedenken mit den Beteiligten zu erörtern, zu den Grundpflichten eines Notars (OLG Köln, VersR 2013, 1438, 1440), deren Verletzung eine ledigliche formlose Beanstandung nicht mehr als ausreichend erscheinen lässt.
  • KG, 15.01.2001 - 12 U 4687/99

    Anzeichen für das Vorliegen begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus KG, 07.03.2016 - Not 18/15
    Das OLG Hamburg ist von letzterem ausgegangen (MDR 1967, 124, 125), während der 12. Zivilsenat des Kammergerichts diese Rechtsbeziehungen mit denjenigen eines Nachweismaklers für vergleichbar erachtet hat (KG, Urteil vom 15. Januar 2001 - 12 U 4687/99 - juris).
  • BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94

    Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung

    Auszug aus KG, 07.03.2016 - Not 18/15
    Der Bundesgerichtshof hat es bislang offen gelassen, ob insoweit ein Makler- oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen werde (BGH, NJW 1996, 527, 528; Urteil vom 19. Dezember 1984 - VIII ZR 286/83 - juris; vgl. auch v. Hoyningen-Huene, EWiR 1985, 125; ders. NJW 1973, 1473).
  • BGH, 19.12.1984 - VIII ZR 286/83

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung ohne

    Auszug aus KG, 07.03.2016 - Not 18/15
    Der Bundesgerichtshof hat es bislang offen gelassen, ob insoweit ein Makler- oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen werde (BGH, NJW 1996, 527, 528; Urteil vom 19. Dezember 1984 - VIII ZR 286/83 - juris; vgl. auch v. Hoyningen-Huene, EWiR 1985, 125; ders. NJW 1973, 1473).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

    Auszug aus KG, 07.03.2016 - Not 18/15
    Somit war vor allem nicht gewährleistet, dass die besonderen Anforderungen an ein zur Aussonderung berechtigendes Treuhandkonto (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1375, 1376) erfüllt würden.
  • BGH, 06.10.2011 - III ZR 34/11

    Belehrungspflichten des Notars: Ungesicherte Vorleistung einer der Parteien des

    Auszug aus KG, 07.03.2016 - Not 18/15
    Hat eine Vertragspartei bei einem gegenseitigen Vertrag eine ungesicherte Vorleistung zu erbringen, ist sie danach von dem Notar in zweifacher Hinsicht zu belehren: der Notar hat erstens über die Folgen zu belehren, die im Fall der Leistungsunfähigkeit des durch die Vorleistung Begünstigten eintreten, und zweitens Wege aufzuzeigen, wie diese Risiken vermieden werden können (BGH, MittBayNot 2012, 241, 242).
  • OLG Schleswig, 31.05.2010 - Not 5/09

    Umfang des Mitwirkungsverbots bei anwaltlicher Vorbefassung eines Notars

    Auszug aus KG, 07.03.2016 - Not 18/15
    Der Senat entscheidet ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss, § 75 Abs. 5 S. 3 BNotO, weil der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und die Beteiligten keine mündliche Verhandlung beantragt haben (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 31. Mai 2010 - Not 5/09 - juris).
  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 38/87

    Behandlung eines Kontos eines vorläufigen Vergleichsverwalters als Anderkonto

    Auszug aus KG, 07.03.2016 - Not 18/15
    Für Angehörige anderer Berufsgruppen dürfen Anderkonten, deren Inhaber der Bank gegenüber voll berechtigt sind, nicht eingerichtet werden (BGH, NJW-RR 1988, 1259, 1260; Sinz, in: Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl., § 149, Rdn. 13; Brinkmann, ebenda, § 47, Rdn. 97; Depré, in: Kreft, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 7. Aufl., § 149, Rdn. 7; Merz/Peterek, in: Kümpel/Wittig, Bank- und Kapitalmarktrecht, Rdn. 6.802ff).
  • BGH, 22.06.2006 - III ZR 259/05

    Belehrungspflicht des Notars bei ungesicherten Vorleistungen

    Auszug aus KG, 07.03.2016 - Not 18/15
    Die Belehrungspflicht trägt hierbei dem Umstand Rechnung, dass - etwa beim Grundstückserwerb - ein Leistungsaustausch Zug um Zug naturgemäß wegen des Erfordernisses der Eintragung im Grundbuch, deren Vollzug die Parteien nur beschränkt beeinflussen können, ausgeschlossen ist, so dass sich Vorleistungspflichten für die eine oder die andere Vertragsseite ergeben können, ohne dass dies jedenfalls für den Laien eindeutig erkennbar wird (BGH, DNotZ 2006, 912, 913).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus KG, 07.03.2016 - Not 18/15
    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, dass mit der Zahlung auf ein Ander- oder Treuhandkonto ohne besondere Abrede regelmäßig nicht bereits die dem Käufer obliegende Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt wird, weil es insoweit an der Bewirkung des Leistungserfolgs fehlt (vgl. BGH, NJW 1983, 1605, 1606).
  • KG, 21.02.2017 - Not 4/16

    Dienstpflichtverletzung des Urkundsnotars: Ausspruch der Missbilligung wegen

    Der Senat entscheidet ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss, weil der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und die Beteiligten keine mündliche Verhandlung beantragt haben, §§ 94 Abs. 2 S. 6, 75 Abs. 5 S. 3 BNotO (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2016 - Not 18/15 - NJOZ 2016, 790, 791).
  • BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20

    Ermahnung eines Notars wegen Fernbleiben im Schlichtungstermin zu einer

    § 111g Abs. 1 BNotO regelt nur die Wertsetzung in Notarverwaltungssachen im Sinne von § 111 Abs. 1 BNotO und ist nach seinem klaren Wortlaut auf Verfahren nach § 75 Abs. 5 BNotO nicht anwendbar (a. A.: OLG Zweibrücken Beschluss vom 8. April 2016, 1 Not 1/15, NJW-RR 2016, 1527 f.; Juris Rn. 37; KG, Beschluss vom 7. März 2016, Not 18/15, RNotZ 2016, 336 ff.; Juris Rn. 51).
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