Rechtsprechung
   KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35709
KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16 (https://dejure.org/2017,35709)
KG, Entscheidung vom 07.03.2017 - 18 UF 118/16 (https://dejure.org/2017,35709)
KG, Entscheidung vom 07. März 2017 - 18 UF 118/16 (https://dejure.org/2017,35709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,35709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 858 BGB; § 1361b BGB; § 200 FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen Ehegatten nicht aus der nunmehr von ihm allein genutzten Wohnung abholte Möbel

  • familienrechtsiegen.de

    Haushaltsgegenstände aus Ehewohnung - eigenmächtige Einlagerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen Ehegatten nicht aus der nunmehr von ihm allein genutzten Wohnung abholte Möbel

  • rechtsportal.de

    BGB § 858 ; BGB § 1361b ; FamFG § 200
    Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen Ehegatten nicht aus der nunmehr von ihm allein genutzten Wohnung abholte Möbel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgang mit den in der Ehewohnung verbliebenen Möbeln des Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ehewohnung bleibt auch bei Nutzungsüberlassung an Ehepartner Ehewohnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne familiengerichtliche Räumungsverpflichtung der Möbel darf in Ehewohnung verbleibender Ehegatte Möbel nicht eigenmächtig einlagern - Kein Anspruch auf Ersatz der Lagerkosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1393
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamm, 20.11.2009 - 33 U 13/09

    Ansprüche im Rahmen einer Ehegatteninnengesellschaft

    Auszug aus KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
    Da hier kein Gesamthandsvermögen geschaffen und somit auch nicht auseinanderzusetzen ist, führt die Auflösung der Gesellschaft zu deren sofortiger Vollbeendigung (vgl. BGH, Urteil vom 30.6.1999, XII Z 230/96, juris Rn. 34; BGH, Beschluss v. 13.08.2003, XII ZR 95/01, juris Rn. 2; OLG Hamm, Urteil v. 20.11.2009, 33 U 13/09, juris Rn.42).

    So wie nach Beendigung der Gesellschaft der ausscheidende Gesellschafter nicht mehr berechtigt ist, Beteiligung an den Erträgnissen zu verlangen, die nach Beendigung der Gesellschaft erwirtschaftet wurden (vgl. OLG Hamm v. 20.11.2009, a.a.O., Rn. 40) kann ihn umgekehrt der Ausgleichsverpflichtete für nach der Beendigung der Gesellschaft entstandene Ausgleichsansprüche nicht darauf verweisen, es handele sich hierbei um einen Rechnungsposten der Ausgleichsbilanz und könne daher nicht neben dem Auseinandersetzungsguthaben geltend gemacht werden.

  • BGH, 06.10.2010 - XII ZR 10/09

    Zugewinnausgleich: Ermittlung des Endvermögens bei Gesamtschuld der Eheleute mit

    Auszug aus KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
    Bei Scheitern der Ehe ist im Innenverhältnis unabhängig von der tatsächlichen Lastentragung während der Ehe von der Grundregel des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB auszugehen (BGH, Urteil v. 6.10.2010, XII ZR 10/09, juris Rn. 20).

    Der Ehegatte, der die nach der Trennung vom anderen Ehegatten geleisteten Schuldtilgungen nicht ausgleichen will, muss deshalb "andere Umstände" aufzeigen, die eine anteilige Haftung ausschließen (BGH FamRZ 2011, 25 juris Rn. 20).

  • OLG Celle, 02.12.1998 - 3 U 230/97
    Auszug aus KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
    Etwas anderes kann zwar ausnahmsweise gelten, wenn die Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft vereinbart haben, noch nicht erledigte Aufträge gemeinsam abzuwickeln (OLG Celle, NZG 1999, 650 , juris Rn. 41/48).

    Fristen sind nicht zu beachten, da gem. § 732 BGB die Ehegatteninnengesellschaft von Beiden jederzeit gekündigt werden kann (OLG Celle, NZG 1999, 650 , juris Rn. 39), war jedenfalls mit der Herausnahme sämtlicher Verwaltungsunterlagen durch die Antragsgegnerin das Zusammenwirken als Gesellschafter zur gemeinsamen Vermögensverwaltung beendet.

  • KG, 06.12.2016 - 18 UF 33/16

    Ehegatten im gesetzlichen Güterstand: Voraussetzungen für die Annahme einer

    Auszug aus KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
    Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat durch Teilbeschluss vom 22. Januar 2016 ( 135 F 6933/15) dem Auskunftsantrag stattgegeben, der Senat hat mit Beschluss vom 06. Dezember 2016 ( 18 UF 33/16) die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

    a) Der Geltendmachung des Anspruches auf Ausgleich der nach der Beendigung der Ehegatteninnengesellschaft gezahlten Darlehensraten steht zunächst nicht entgegen, dass der Antragsteller in einem weiteren Verfahren (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 135 F 6933/15; Senat 18 UF 33/16) einen Abfindungsanspruch für seinen Gesellschaftsanteil geltend macht.

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.01.2016 - 135 F 6933/15
    Auszug aus KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
    Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat durch Teilbeschluss vom 22. Januar 2016 ( 135 F 6933/15) dem Auskunftsantrag stattgegeben, der Senat hat mit Beschluss vom 06. Dezember 2016 ( 18 UF 33/16) die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

    a) Der Geltendmachung des Anspruches auf Ausgleich der nach der Beendigung der Ehegatteninnengesellschaft gezahlten Darlehensraten steht zunächst nicht entgegen, dass der Antragsteller in einem weiteren Verfahren (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 135 F 6933/15; Senat 18 UF 33/16) einen Abfindungsanspruch für seinen Gesellschaftsanteil geltend macht.

  • BGH, 17.05.2011 - II ZR 285/09

    Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten: Zahlungsklage des ausgeschiedenen

    Auszug aus KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
    Einzelforderungen können in dieser Phase in der Regel nicht isoliert durchgesetzt werden, sie sind in die Abrechnung als Rechnungsposten einzustellen (BGH, Urteil v. 17.05.2011, II ZR 285/09, juris, Rn. 14).
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 50/85

    Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten

    Auszug aus KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
    Denn haben Eheleute für den Gewerbebetrieb des Ehemannes gemeinsam ein Darlehen aufgenommen und dient der Kredit ausschließlich den geschäftlichen Interessen des Ehemannes, so hat dieser als alleiniger Nutznießer des Darlehens die Gesamtschuld im Innenverhältnis allein zurückzuzahlen (BGH FamRZ 1986, 881 , juris Rn. 19; Schulz/Hauß, a.a.O., Rn.1488).
  • BGH, 15.01.1988 - V ZR 183/86

    Gesamtschuldnerausgleich in der Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
    Diese gesellschaftsrechtliche Beschränkung erstreckt sich auch auf die gem. § 426 Abs. 2 BGB zu Regresszwecken auf ihn übergeleitete Forderung des Gläubigers der Gesellschaft (BGH, Urteil v. 15.01.1988, V ZR 183/86, juris Rn. 31).
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 94/86

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten und Zugewinnausgleich

    Auszug aus KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
    Hieraus ergibt sich, dass der Gesamtschuldner, der eine von dieser Grundregel abweichende Verteilung verlangt, für die Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist, die die Abweichung rechtfertigen sollen (BGH, Urteil v. 30.9.1987, IVb ZR 94/86, juris Rn. 13; Palandt/Grüneberg, 75. A., § 426 BGB Rn. 8).
  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 250/04

    Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Auszug aus KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
    Solange die Ehe besteht und intakt ist, entspricht es vielmehr natürlicher Betrachtungsweise und der regelmäßigen Absicht der Ehegatten, dass derjenige, der die Zahlung auf die gemeinsame Schuld bewirkt, nicht nur sich selbst, sondern auch den anderen von seiner Schuld befreien will, ohne bei ihm Rückgriff zu nehmen (BGH, FamRZ 2002, 1024 , juris Rn.18, FamRZ 2007, 1229 , juris Rn. 17).
  • BGH, 13.08.2003 - XII ZR 95/01

    Ansprüche der Ehegatten bei Beendigung einer Ehegatteninnengesellschaft

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2005 - 19 U 226/04

    Gesamtschuldnerausgleich nach Scheitern der Ehe: Verwendung des Darlehens als

  • BGH, 09.03.2000 - IX ZR 355/98

    Ansprüche des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidenden

  • BGH, 28.09.2005 - XII ZR 189/02

    Ansprüche der Ehegatten bei Auseinandersetzung einer Ehegatteninnengesellschaft;

  • BGH, 12.06.2002 - XII ZR 288/00

    Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15

    Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.01.2016 - 135 F 2204/15

    Einlagerungskosten für Möbel aus der Ehewohnung nach Trennung der Eheleute

  • BGH, 12.06.2013 - XII ZR 143/11

    Vertragswidrige Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten: Ehegatte der

  • OLG Hamburg, 03.12.2020 - 12 UF 131/20

    Antrag auf Überlassung der Ehewohnung bei fehlender Mitwirkung des anderen

    In diesem Verfahren könne der Ehegatte beantragen, dass das Gericht gemäß § 209 FamFG anordnet, dass der aus der Ehewohnung ausgezogene Ehegatte seine Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung zu entfernen hat (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 7.3.2017 - 18 UF 118/16, juris Rn. 25, FamRZ 2017, 1393).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht