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   KG, 07.05.1991 - 7 U 6990/90   

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https://dejure.org/1991,3060
KG, 07.05.1991 - 7 U 6990/90 (https://dejure.org/1991,3060)
KG, Entscheidung vom 07.05.1991 - 7 U 6990/90 (https://dejure.org/1991,3060)
KG, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - 7 U 6990/90 (https://dejure.org/1991,3060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers der Kaufsache; Pflicht des Vertragspartners zur Aufklärung; Vielzahl von Streitverfahren innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft als wesentlicher Fehler einer Eigentumswohnung mit Rechten und Pflichten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflichten beim Verkauf einer Eigentumswohnung (IBR 1992, 382)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1901
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

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  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 227/81

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens des Mangels

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  • BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 238/82

    Zulässigkeit und Umfang des formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses beim

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  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    Das gilt selbst dann, wenn sie einen Umfang angenommen haben, der, was die Instanzgerichte bislang aber, soweit ersichtlich nur in einem Fall angenommen haben (KG, NJW 1992, 1901, 1902 und OLG Düsseldorf, NJW 1997, 1079 betr. dieselbe Anlage) und der Senat bislang nicht entschieden hat, bei dem Verkauf einer Wohnung in der Anlage dem Erwerber auch ohne Nachfrage offenzulegen wäre (aM: Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 18 Rn. 8 f.; Erman/Grziwotz, BGB, 15. Aufl., § 18 WEG Rn. 2 Buchstabe a).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96

    Haftung des Verkäufers wegen arglistigen Verschweigens

    Nach Ansicht des Kammergerichts ( NJW 1992, 1901 f) haftet die tiefgreifende Zerstrittenheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Kaufsache selbst an, weil sich der Zustand der Zerstrittenheit unmittelbar auf das Gemeinschaftseigentum und damit auf die Rechte und Pflichten des Erwerbers aus dem notariellen Kaufvertrag auswirke.

    Maßgebend ist, ob er seinerseits in der Beschaffenheit der Kaufsache seinen Grund hat und von ihr ausgeht (BGH, NJW 1976, 1888 ; gegen KG, NJW 1992, 1901 auch Staudinger/Honsell, BGB, 13. Aufl., § 459, 71; Erman/Grunewald, BGB, 9. Aufl., § 45_, 8; Palandt/Putzo, BGB, 55. Aufl., § 459, 23).

    Sieht man den Streit hingegen - wie das Kammergericht ( NJW 1992, 1901 ) - als Sachmangel an, so ist der Schadensersatzanspruch der Klägerin bei vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht sowohl gemäß § 463 Satz 2 BGB als auch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß gerechtfertigt.

  • LG Koblenz, 15.06.2012 - 8 O 353/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Immobilienkauf?

    Zwar kann ein Mangel der Kaufsache auch darin liegen, dass eine Vielzahl von WEG-Verfahren anhängig waren und diese Auswirkungen auf das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer haben (KG NJW 1992, 1901).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 14 U 174/98
    Grundlage für den geltend gemachten Anspruch ist nach Auffassung des Senates (entgegen KG NJW 1992, 1901 und mit OLG Düsseldorf NJW 1997, 1079 [= WM 1997, 449]) nicht kaufvertragliches Gewährleistungsrecht, sondern das Rechtsinstitut des Verschuldens bei Vertragsschluß, denn Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft haften nicht der Sache selbst an (vgl. auch BGH NJW 1991, 1673 ff. (1675)), sind also kein Sachmangel.
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