Rechtsprechung
KG, 07.05.2001 - 12 U 6381/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zurechnungszusammenhang zwischen Unfall und Diebstahl aus dem Handschuhfach
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrsunfall; Unfallhergang; Provozierter Verkehrsunfall; Gestellter Verkehrsunfall; Schadensersatzanspruch; Geld im Handschuhfach
- Judicialis
StVO § 7 Abs. 1; ; StVO § ... 17 Abs. 1; ; StVO § 17 Abs. 5; ; BGB § 823 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kausalität bei Diebstahl aus einem Unfallfahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.07.1998 - 24 O 424/97
- KG, 07.05.2001 - 12 U 6381/98
Papierfundstellen
- NZV 2002, 41
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.12.1996 - VI ZR 14/96
Zurechnungszusammenhang zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs und dem …
Auszug aus KG, 07.05.2001 - 12 U 6381/98
Dieser Geschehensablauf ähnele entgegen der Ansicht des Landgerichts dem vom Bundesgerichtshof (VersR 1997, 458 f.) entschiedenen Fall.Wenn dann die wertende Betrachtung ergibt, dass im Zweiteingriff nicht mehr das Schadensrisiko des Ersteingriffs verwirklicht und das Risiko schon gänzlich abgeklungen war, wenn also zwischen beiden Eingriffen nur ein rein äußerlicher, zufälliger Zusammenhang besteht, dann kann vom Erstschädiger nicht verlangt werden, dem Geschädigten auch für die Folgen des Zweiteingriffs einstehen zu müssen (BGH VersR 1997, 458, 459; vgl. ferner BGH VersR 1988, 1273, 1274; 1992, 498, 499).
Zwar hatte der Unfall zur Folge, dass der Kläger wegen seines Abtransports in ein Krankenhaus seiner Bewachungsaufgabe nicht mehr nachkommen konnte (vgl. BGH VersR 1997, 458, 459).
- BGH, 09.12.1993 - IX ZR 100/93
Anfechtung der Einräumung der formellen Rechtsstellung des Treuhänders
Auszug aus KG, 07.05.2001 - 12 U 6381/98
Wenn einem Dritten - hier etwa dem Kläger - eine Verfügungsmacht über das Konto eingeräumt gewesen sein sollte, kann daraus grundsätzlich nicht auf dessen Kontoinhaberschaft neben derjenigen des Bruders geschlossen werden (vgl. BGH ZIP 1994, 218, 219). - BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88
Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei …
Auszug aus KG, 07.05.2001 - 12 U 6381/98
Wenn dann die wertende Betrachtung ergibt, dass im Zweiteingriff nicht mehr das Schadensrisiko des Ersteingriffs verwirklicht und das Risiko schon gänzlich abgeklungen war, wenn also zwischen beiden Eingriffen nur ein rein äußerlicher, zufälliger Zusammenhang besteht, dann kann vom Erstschädiger nicht verlangt werden, dem Geschädigten auch für die Folgen des Zweiteingriffs einstehen zu müssen (BGH VersR 1997, 458, 459; vgl. ferner BGH VersR 1988, 1273, 1274; 1992, 498, 499). - BGH, 28.01.1992 - VI ZR 129/91
Zur Zurechenbarkeit von Exzesshandlungen eines Nachtäters
Auszug aus KG, 07.05.2001 - 12 U 6381/98
Wenn dann die wertende Betrachtung ergibt, dass im Zweiteingriff nicht mehr das Schadensrisiko des Ersteingriffs verwirklicht und das Risiko schon gänzlich abgeklungen war, wenn also zwischen beiden Eingriffen nur ein rein äußerlicher, zufälliger Zusammenhang besteht, dann kann vom Erstschädiger nicht verlangt werden, dem Geschädigten auch für die Folgen des Zweiteingriffs einstehen zu müssen (BGH VersR 1997, 458, 459; vgl. ferner BGH VersR 1988, 1273, 1274; 1992, 498, 499).