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   KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01   

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https://dejure.org/2002,4098
KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01 (https://dejure.org/2002,4098)
KG, Entscheidung vom 07.05.2002 - 17 U 95/01 (https://dejure.org/2002,4098)
KG, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 17 U 95/01 (https://dejure.org/2002,4098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertpapiergeschäfte mittels Computerprogramme; Anspruch auf Ausgleich des Kontokorrentsaldos ; Anwendbarkeit der Grundsätze zur Produzentenhaftung bei Börsentermingeschäften; Voraussetzungen der verdeckten Differenzgeschäfte ; Unverbindlichkeit von Wertpapiergeschäften ...

  • Judicialis

    BGB § 607 Abs. 1 a. F.; ; BGB § ... 762; ; BGB § 762 Abs. 1; ; BGB § 762 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 764; ; BGB § 764 Satz 1; ; BGB § 764 Satz 2; ; BörsG § 58; ; BörsG § 58 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Ziff. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverbindliches Wettgeschäft gemäß § 764 Satz 1 BGB auch bei verdeckten Differenzgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 607 Abs. 1 a. F., §§ 764, 762; BörsG § 58
    Unverbindliches Wettgeschäft gemäß § 764 Satz 1 BGB auch bei verdeckten Differenzgeschäften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1475
  • NJW-RR 2003, 1008 (Ls.)
  • ZIP 2002, 1801
  • NZG 2002, 928
  • NZG 2003, 648 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 363/00

    Behandlung von Devisengeschäften als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01
    Voraussetzung eines verdeckten Differenzgeschäfts ist ferner, dass das Gegengeschäft mit dem Vertragspartner des Erstgeschäfts geschlossen wird und mit dem Erstgeschäft im wesentlichen übereinstimmt (vgl. BGH, WM 2002, 283).

    Nach § 764 Satz 2 BGB reicht es aus, dass die Klägerin von der Differenzabsicht des Beklagten Kenntnis hatte oder haben musste (BGH, WM 2002, 283).

    Bei anderen Geschäften kann der Einwand aus den §§ 762, 764 BGB erhoben werden (BGH, WM 2002, 283).

  • BGH, 12.03.2002 - XI ZR 258/01

    Geschäfte mit Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte

    Auszug aus KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01
    Börsentermingeschäfte sind standardisierte Geschäfte, die erst zu einem späteren Zeitpunkt, dem Ende der Laufzeit, zu erfüllen sind und einen Bezug zu einem Terminmarkt haben (BGHZ 92, 317, 320; BGHZ 142, 345, 350; BGH, WM 2002, 803, 804).

    Sie verleiten zur Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises in der Zukunft, die die Auflösung des Terminengagements ohne Einsatz eigenen Vermögens durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll (BGHZ 103, 84, 88; WM 2001, 1714, 1715; WM 2002, 803, 804).

  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 72/87

    Abgrenzung eines Kassageschäfts zum Börsentermingeschäft und zum

    Auszug aus KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01
    Diese Voraussetzungen erfüllen die Geschäfte der Parteien nicht, weil sie nicht zu einem späteren, hinausgeschobenen Zeitpunkt, sondern sofort binnen der für Kassageschäfte üblichen Frist von zwei Tagen (vgl. BGHZ 103, 84, 87) zu erfüllen waren.

    Sie verleiten zur Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises in der Zukunft, die die Auflösung des Terminengagements ohne Einsatz eigenen Vermögens durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll (BGHZ 103, 84, 88; WM 2001, 1714, 1715; WM 2002, 803, 804).

  • BGH, 12.06.1978 - II ZR 48/77

    "short sale" als Differenzgeschäft - Unvereinbarkeit eines ausländischen

    Auszug aus KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01
    Darin besteht jedoch das Wesen des Differenzgeschäfts (BGH, WM 1978, 1203, 1204).
  • BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01

    Termingeschäftsfähigkeit als Voraussetzung für die Bestellung von Sicherheiten

    Auszug aus KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01
    Sie verleiten zur Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises in der Zukunft, die die Auflösung des Terminengagements ohne Einsatz eigenen Vermögens durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll (BGHZ 103, 84, 88; WM 2001, 1714, 1715; WM 2002, 803, 804).
  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01
    Börsentermingeschäfte sind standardisierte Geschäfte, die erst zu einem späteren Zeitpunkt, dem Ende der Laufzeit, zu erfüllen sind und einen Bezug zu einem Terminmarkt haben (BGHZ 92, 317, 320; BGHZ 142, 345, 350; BGH, WM 2002, 803, 804).
  • BGH, 16.03.1981 - II ZR 110/80

    Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns aus Warentermingeschäften - Voraussetzungen

    Auszug aus KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01
    Das Landgericht hätte den Differenzeinwand von Amts wegen zu berücksichtigen gehabt (BGH NJW 1981, 1897, Palandt/Sprau, BGB, 61. Auflage, § 764 Rn. 7; Müller-Deku, a. a. O., S. 1033).
  • BGH, 22.10.1984 - II ZR 262/83

    Aktienoptionsgeschäft

    Auszug aus KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01
    Börsentermingeschäfte sind standardisierte Geschäfte, die erst zu einem späteren Zeitpunkt, dem Ende der Laufzeit, zu erfüllen sind und einen Bezug zu einem Terminmarkt haben (BGHZ 92, 317, 320; BGHZ 142, 345, 350; BGH, WM 2002, 803, 804).
  • BGH, 20.12.1971 - II ZR 156/69

    Termingeschäfte an Auslandsbörsen

    Auszug aus KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01
    Er findet nach seinem Sinn und Zweck, der volkswirtschaftlich sinnlosen Differenzspekulation, die ohne Beziehung zum tatsächlichen Güterumsatz des Wirtschaftslebens nur aus den Schwankungen des Marktes Gewinn erzielen will (RGZ 117, 267, 269; BGHZ 58, 1, 2), die rechtliche Anerkennung zu versagen, auch auf sog. verdeckte Differenzgeschäfte Anwendung (BGHZ 58, 1, 2; Häuser/Welter, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts 2. Aufl. § 16 Rn. 173 ff.; Kienle, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 106 Rn. 77; Schwark, BörsG 2. Aufl. § 58 Rn. 5; Erman/Terlau, BGB 10. Aufl. § 764 Rn. 3; Müller-Deku, Daytraiding zwischen Termin- und Differenzeinwand, WM 2000, 1029, 1034).
  • RG, 15.06.1927 - I 336/26

    Differenzgeschäft

    Auszug aus KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01
    Er findet nach seinem Sinn und Zweck, der volkswirtschaftlich sinnlosen Differenzspekulation, die ohne Beziehung zum tatsächlichen Güterumsatz des Wirtschaftslebens nur aus den Schwankungen des Marktes Gewinn erzielen will (RGZ 117, 267, 269; BGHZ 58, 1, 2), die rechtliche Anerkennung zu versagen, auch auf sog. verdeckte Differenzgeschäfte Anwendung (BGHZ 58, 1, 2; Häuser/Welter, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts 2. Aufl. § 16 Rn. 173 ff.; Kienle, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 106 Rn. 77; Schwark, BörsG 2. Aufl. § 58 Rn. 5; Erman/Terlau, BGB 10. Aufl. § 764 Rn. 3; Müller-Deku, Daytraiding zwischen Termin- und Differenzeinwand, WM 2000, 1029, 1034).
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