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KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13 - 141 AR 193/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 68 Nr 1 JGG
Pflichtverteidigerbestellung im Jugendstrafverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellen eines Pflichtverteidigers für einen heranwachsenden Angeklagten bei Notwendigkeit des Bestellens eines Verteidigers für einen Erwachsenen wegen Schwere der Tat oder Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Jugendstrafverfahren; Anwendbarkeit der zu § 140 Abs. 2 StPO entwickelten Grundsätze im Jugendstrafrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.02.2013 - 263 Js 5186/11
- KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13 - 141 AR 193/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 357
- StV 2013, 771
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss 54/04
Jugendrecht; Beiordnung als Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Unfähigkeit des …
Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
Die Schwere der Tat gebietet danach die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht jedenfalls dann, wenn nach den Gesamtumständen eine Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - [4] 161 Ss 226/12 [286/12] - [bei juris] und vom 7. April 2011 - 4 Ws 36/11 - StV 1998, 325; OLG Hamm StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; NStZ 2004, 293;… OLG Saarbrücken aaO;… OLG Köln aaO; jeweils m.w.N.).6 Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (…vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat…, Beschluss vom 26. November 2012 aaO).
Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. OLG Schleswig StV 2009, 86; OLG Hamm StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; OLG Karlsruhe StV 2007, 3;… OLG Saarbrücken aaO).
- OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
Jugendgerichtsverfahren; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafzumessung; …
Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
Die Schwere der Tat gebietet danach die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht jedenfalls dann, wenn nach den Gesamtumständen eine Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - [4] 161 Ss 226/12 [286/12] - [bei juris] und vom 7. April 2011 - 4 Ws 36/11 - StV 1998, 325; OLG Hamm StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; NStZ 2004, 293;… OLG Saarbrücken aaO;… OLG Köln aaO; jeweils m.w.N.).6 Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (…vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat…, Beschluss vom 26. November 2012 aaO).
Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. OLG Schleswig StV 2009, 86; OLG Hamm StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; OLG Karlsruhe StV 2007, 3;… OLG Saarbrücken aaO).
- KG, 26.11.2012 - 161 Ss 226/12
Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung im Jugendstrafverfahren; Schwere …
Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
Die Schwere der Tat gebietet danach die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht jedenfalls dann, wenn nach den Gesamtumständen eine Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - [4] 161 Ss 226/12 [286/12] - [bei juris] und vom 7. April 2011 - 4 Ws 36/11 - StV 1998, 325; OLG Hamm StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; NStZ 2004, 293;… OLG Saarbrücken aaO;… OLG Köln aaO; jeweils m.w.N.).6 Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (…vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat, Beschluss vom 26. November 2012 aaO).
- OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02
Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat, …
Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
Die Schwere der Tat gebietet danach die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht jedenfalls dann, wenn nach den Gesamtumständen eine Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - [4] 161 Ss 226/12 [286/12] - [bei juris] und vom 7. April 2011 - 4 Ws 36/11 - StV 1998, 325; OLG Hamm StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; NStZ 2004, 293;… OLG Saarbrücken aaO;… OLG Köln aaO; jeweils m.w.N.).6 Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (…vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat…, Beschluss vom 26. November 2012 aaO).
- OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ss 322/07
Pflichtverteidiger; Beiordnungsgründe; Jugendgerichtsverfahren
Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
Die Schwere der Tat gebietet danach die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht jedenfalls dann, wenn nach den Gesamtumständen eine Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - [4] 161 Ss 226/12 [286/12] - [bei juris] und vom 7. April 2011 - 4 Ws 36/11 - StV 1998, 325; OLG Hamm StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; NStZ 2004, 293;… OLG Saarbrücken aaO;… OLG Köln aaO; jeweils m.w.N.).6 Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (…vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat…, Beschluss vom 26. November 2012 aaO).
- LG Gera, 25.05.1998 - 651 Js 40638/97
Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
6 Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (…vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat…, Beschluss vom 26. November 2012 aaO). - OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 46/01
Notwendige Verteidigung im Jugendstrafverfahren - Waffengleichheit mit …
Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
Letztlich kommt es dabei immer auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184). - OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06
Jugendstrafverfahren: Notwendige Verteidigung; Voraussetzungen für die Verhängung …
Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. OLG Schleswig StV 2009, 86; OLG Hamm StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; OLG Karlsruhe StV 2007, 3;… OLG Saarbrücken aaO). - OLG Köln, 29.04.2003 - Ss 151/03
Beschränkung der revisionrechtlichen Nachprüfung bei der wertenden Auslegung …
Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
Zu berücksichtigen sind aber auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwerwiegende Nachteile, die er infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat (vgl. OLG Saarbrücken StV 2007, 9; OLG Köln StraFo 2003, 420; jeweils m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
Zu berücksichtigen sind aber auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwerwiegende Nachteile, die er infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat (vgl. OLG Saarbrücken StV 2007, 9; OLG Köln StraFo 2003, 420; jeweils m.w.N.).