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   KG, 07.05.2019 - 13 U 26/18   

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https://dejure.org/2019,15571
KG, 07.05.2019 - 13 U 26/18 (https://dejure.org/2019,15571)
KG, Entscheidung vom 07.05.2019 - 13 U 26/18 (https://dejure.org/2019,15571)
KG, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 13 U 26/18 (https://dejure.org/2019,15571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Vergütungsvereinbarung, Wahlschuldverhältnis, Pauschalhonorar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 612 ; BGB § 875
    Auslegung des anwaltlichen Mandatsvertrages hinsichtlich der Berechnung und der Höhe des Anwaltshonorars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wahlschuldverhältnis und Vergütungsvereinbarung?

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 262 BGB, § 3a RVG
    Mandant hat die Wahl: Pauschalhonorar oder Stundenhonorarvereinbarung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 262 BGB, § 3a RVG
    Mandant hat die Wahl: Pauschalhonorar oder Stundenhonorarvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2019, 424
  • AnwBl Online 2019, 586
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus KG, 07.05.2019 - 13 U 26/18
    Entscheidend ist daher der durch normative Auslegung zu ermittelnde, objektive Erklärungswert (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1961 - VIII ZR 207/60, BGHZ 36, 30 [bei juris Rz. 27] sowie Palandt/Ellenberger, BGB [78. Aufl. 2019], § 133 Rn. 8).
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Auszug aus KG, 07.05.2019 - 13 U 26/18
    Denn die Unklarheitenregel kommt nach ganz allgemeiner Auffassung nur zur Anwendung, wenn nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmethoden Zweifel verbleiben und mindestens zwei Auslegungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, BGHZ 185, 310 = NJW 2010, 2197 [bei juris Rz. 14] sowie Palandt/Grüneberg, BGB [78. Aufl. 2019], § 305c Rn. 15f.).
  • BGH, 13.10.2011 - VII ZR 222/10

    Auslegung eines Bauvertrages: Berücksichtigung des nachträglichen Verhaltens

    Auszug aus KG, 07.05.2019 - 13 U 26/18
    Vielmehr sprechen die Begleitumstände deutlich für die Auslegung, die die Beklagte den Vergütungsvereinbarungen beilegt: Diese Begleitumstände sind beachtlich, weil sie einen Rückschluss auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der Parteien von der getroffenen Vergütungsabrede zulassen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - VII ZR 222/10, ZfBR 2012, 138 [bei juris Rz. 9]): Im Senatstermin vom 16. April 2019 hat der Kläger auf Befragen einmal erklärt, dass er seinerzeit aufgrund der gesamten Situation, dem erstmaligen Verlust des Arbeitsplatzes unter derartigen Bedingungen "wie vor den Kopf geschlagen" gewesen sei, aber auch, dass er nach dem ersten Beratungsgespräch mit dem Geschäftsführer der Beklagten - das muss am 15. August 2016 gewesen sein - noch nicht ganz sicher gewusst habe, wie er sich verhalten bzw. welches Ziel er verfolgen solle.
  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 207/60
    Auszug aus KG, 07.05.2019 - 13 U 26/18
    Entscheidend ist daher der durch normative Auslegung zu ermittelnde, objektive Erklärungswert (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1961 - VIII ZR 207/60, BGHZ 36, 30 [bei juris Rz. 27] sowie Palandt/Ellenberger, BGB [78. Aufl. 2019], § 133 Rn. 8).
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