Rechtsprechung
KG, 07.06.2007 - 1 AR 602/07 - 2 Ws 361/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung der Vollstreckungsgerichte an die Richtigkeit und Vollständigkeit an Urteile und deren Feststellungen; Widerruf Strafaussetzung zur Bewährung
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.04.2007 - 152 PLs 4445/02
- KG, 07.06.2007 - 1 AR 602/07 - 2 Ws 361/07
Papierfundstellen
- NJ 2007, 515
Wird zitiert von ... (7)
- KG, 12.12.2013 - 2 Ws 477/13
Bewährungswiderruf
a) Der Widerruf nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass die schuldhafte Begehung der neuen Tat zur Überzeugung des über den Widerruf der Strafaussetzung befindenden Gerichts feststeht (vgl. BVerfG NStZ 1987, 118; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris).Allerdings ist das Widerrufsgericht - anders als hinsichtlich der Ausgangsverurteilung , die im Vollstreckungsverfahren vorbehaltlich einer rechtskräftigen Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136; ZfStrVo 1996, 247; Beschlüsse vom 28. März 2013 - 2 Ws 59/13 - und 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -) - an die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts im Anlassverfahren nicht gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Stree NStZ 1992, 153, 156 f.).
Das Gericht darf sich zwar auf ein rechtskräftiges Urteil (zu Besonderheiten bei einem rechtskräftigen Strafbefehl vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136 und Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 2 Ws 344-345/12 - mit weit. Nachweisen) stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270 ; Senat NStZ-RR 2005, 94; Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris;… Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rdn. 7;… Stree a.a.O.).
- KG, 12.12.2013 - 2 Ws 478/13
Bindung des Widerrufsgerichts an die Ausgangsverurteilung i.R.d. Widerrufs der …
a) Der Widerruf nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass die schuldhafte Begehung der neuen Tat zur Überzeugung des über den Widerruf der Strafaussetzung befindenden Gerichts feststeht (vgl. BVerfG NStZ 1987, 118; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris).Allerdings ist das Widerrufsgericht - anders als hinsichtlich der Ausgangsverurteilung, die im Vollstreckungsverfahren vorbehaltlich einer rechtskräftigen Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136; ZfStrVo 1996, 247; Beschlüsse vom 28. März 2013 - 2 Ws 59/13 - und 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -) - an die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts im Anlassverfahren nicht gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Stree NStZ 1992, 153, 156 f.).
Das Gericht darf sich zwar auf ein rechtskräftiges Urteil (zu Besonderheiten bei einem rechtskräftigen Strafbefehl vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136 und Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 2 Ws 344-345/12 - mit weit. Nachweisen) stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270; Senat NStZ-RR 2005, 94; Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris;… Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rdn. 7;… Stree a.a.O.).
- KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14
Bewährungswiderruf wegen Auslandstat
Zwar ist das Widerrufsgericht - anders als hinsichtlich der Ausgangsverurteilung , die im Vollstreckungsverfahren vorbehaltlich einer rechtskräftigen Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136; ZfStrVo 1996, 247; Beschlüsse vom 28. März 2013 - 2 Ws 59/13 - und 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -) - an die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts im Anlassverfahren nicht gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Stree NStZ 1992, 153, 156 f.).Das Gericht darf sich aber auf ein rechtskräftiges Urteil stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270 ; Senat NStZ-RR 2005, 94; Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris;… Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rdn. 7;… Stree a.a.O.).
- OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07
Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe
Teilweise wird in der Rechtsprechung angezweifelt, ob hierzu die Berufung auf einen rechtskräftigen Strafbefehl ausreicht bzw. dies nur unter zusätzlichen weiteren Voraussetzungen gebilligt (vgl. KG Beschl. v. 07.06.2007 - 1 AR 602/07 - 2 Ws 361/07; KG NStZ-RR 2001, 136; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032). - KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
Vollstreckung nach Durchführung des Exequaturverfahrens
Die zugrunde liegende Verurteilung kann im Übrigen im Vollstreckungsverfahren nicht in Frage gestellt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 - und 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 -). - KG, 18.07.2017 - 2 Ws 101/17
Vollstreckungshilfeverfahren: Anrechnung von im Ausland vollzogenem …
a) Durch die Trennung von Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren kann eine zugrunde liegende Verurteilung im Vollstreckungsverfahren nicht in Frage gestellt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 - und 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 -). - KG, 11.09.2014 - 4 Ws 79/14
Jugendstrafe: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung auf Grundlage eines …
Aus diesem Grund hat eine inhaltliche Nachprüfung des dem Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts zu erfolgen, wenn der Strafbefehl nur auf einen hinreichenden Tatverdacht gestützt ist, ohne dass eine an Sicherheit grenzende Überzeugungsbildung nach der aus den Akten erkennbaren Beweislage möglich ist, und der Strafbefehl ohne eine anerkennende Willensentschließung des Verurteilten, der sich gegen den Strafbefehl zu Wehr gesetzt hat oder erkennbar zur Wehr setzen wollte, allein aufgrund seines prozessualen Versäumnisses rechtskräftig geworden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2012 - 2 Ws 344-345/12 -, 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - [juris] und 24. Februar 1999 - 5 Ws 94/99 - [juris]; OLG Zweibrücken JR 1991, 477).