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   KG, 07.06.2016 - 6 U 8/16   

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https://dejure.org/2016,57558
KG, 07.06.2016 - 6 U 8/16 (https://dejure.org/2016,57558)
KG, Entscheidung vom 07.06.2016 - 6 U 8/16 (https://dejure.org/2016,57558)
KG, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 6 U 8/16 (https://dejure.org/2016,57558)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05

    Begriff der schuldhaften Säumnis; Mitteilung der Verhinderung durch den

    Auszug aus KG, 07.06.2016 - 6 U 8/16
    Ein zulässiges Rechtsmittel setzt voraus, dass der Berufungsführer in der Berufungsinstanz schlüssig darlegt, dass kein Fall der schuldhaften Säumnis vorliegt (BGH, Urteil vom 22.03.2007 - IX ZR 100/06 - , juris-Rz. 6; Urteil vom 03.11.2005 - I ZR 53/05 -, NJW 2006, 448, juris-Rz 12).

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist von einem Rechtsanwalt, der ohne sein Verschulden nicht rechtzeitig bei Gericht einzutreffen vermag, zur Abwendung der Säumnis zu verlangen, dass er die nach Lage der Umstände im Einzelfall erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreift, das Gericht von seinem (unverschuldeten) Ausbleiben zu unterrichten und auf diese Weise gemäß § 337 S. 1 Alt. 2 ZPO den Erlass eines Versäumnisurteils abzuwehren (BGH, Urteil vom 19.11.1998 a.a.O., juris-Rz. 13; Urteil vom 22.03.2007 a.a.O., juris-Rz. 17; Urteil vom 03.11.2005 a.a.O., juris-Rz. 14; BAG Urteil vom 19.10.1971 - 1 AZR 98/71 -, BAGE 23, 471, juris-Rz. 13; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 514 Rn. 9 m.w.N. zur Rechtsprechung der Obergerichte und Literatur).

    Der Versuch von Rechtsanwalt G..., die Geschäftsstelle des Landgericht per Mobilfunktelefon von seiner Verhinderung zu unterrichten, ist schon deshalb ungeeignet, weil er eine falsche Rufnummer gewählt hatte (im Ergebnis ebenso: BGH, Urteil vom 03.11.2005 a.a.O, juris.-Rz. 15).

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Auszug aus KG, 07.06.2016 - 6 U 8/16
    Dabei ist auch ein schuldhaftes Verhalten seines Prozessbevollmächtigten, d.h. die Nichtbeachtung der üblichen, von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde Sorgfalt (BGH, Urteil vom 19.11.1998 - IX ZR 152/98 - , NJW 1999, 724, juris-Rz. 8) auszuräumen, da eine Partei sich dessen Verschulden nach § 85 Abs. 2 ZPO als eigenes anrechnen lassen muss.

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist von einem Rechtsanwalt, der ohne sein Verschulden nicht rechtzeitig bei Gericht einzutreffen vermag, zur Abwendung der Säumnis zu verlangen, dass er die nach Lage der Umstände im Einzelfall erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreift, das Gericht von seinem (unverschuldeten) Ausbleiben zu unterrichten und auf diese Weise gemäß § 337 S. 1 Alt. 2 ZPO den Erlass eines Versäumnisurteils abzuwehren (BGH, Urteil vom 19.11.1998 a.a.O., juris-Rz. 13; Urteil vom 22.03.2007 a.a.O., juris-Rz. 17; Urteil vom 03.11.2005 a.a.O., juris-Rz. 14; BAG Urteil vom 19.10.1971 - 1 AZR 98/71 -, BAGE 23, 471, juris-Rz. 13; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 514 Rn. 9 m.w.N. zur Rechtsprechung der Obergerichte und Literatur).

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem

    Auszug aus KG, 07.06.2016 - 6 U 8/16
    Ein zulässiges Rechtsmittel setzt voraus, dass der Berufungsführer in der Berufungsinstanz schlüssig darlegt, dass kein Fall der schuldhaften Säumnis vorliegt (BGH, Urteil vom 22.03.2007 - IX ZR 100/06 - , juris-Rz. 6; Urteil vom 03.11.2005 - I ZR 53/05 -, NJW 2006, 448, juris-Rz 12).

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist von einem Rechtsanwalt, der ohne sein Verschulden nicht rechtzeitig bei Gericht einzutreffen vermag, zur Abwendung der Säumnis zu verlangen, dass er die nach Lage der Umstände im Einzelfall erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreift, das Gericht von seinem (unverschuldeten) Ausbleiben zu unterrichten und auf diese Weise gemäß § 337 S. 1 Alt. 2 ZPO den Erlass eines Versäumnisurteils abzuwehren (BGH, Urteil vom 19.11.1998 a.a.O., juris-Rz. 13; Urteil vom 22.03.2007 a.a.O., juris-Rz. 17; Urteil vom 03.11.2005 a.a.O., juris-Rz. 14; BAG Urteil vom 19.10.1971 - 1 AZR 98/71 -, BAGE 23, 471, juris-Rz. 13; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 514 Rn. 9 m.w.N. zur Rechtsprechung der Obergerichte und Literatur).

  • BAG, 19.10.1971 - 1 AZR 98/71

    Versäumung eines Termins - Weg zum Terminort - Autopanne - Hindernisgrund -

    Auszug aus KG, 07.06.2016 - 6 U 8/16
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist von einem Rechtsanwalt, der ohne sein Verschulden nicht rechtzeitig bei Gericht einzutreffen vermag, zur Abwendung der Säumnis zu verlangen, dass er die nach Lage der Umstände im Einzelfall erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreift, das Gericht von seinem (unverschuldeten) Ausbleiben zu unterrichten und auf diese Weise gemäß § 337 S. 1 Alt. 2 ZPO den Erlass eines Versäumnisurteils abzuwehren (BGH, Urteil vom 19.11.1998 a.a.O., juris-Rz. 13; Urteil vom 22.03.2007 a.a.O., juris-Rz. 17; Urteil vom 03.11.2005 a.a.O., juris-Rz. 14; BAG Urteil vom 19.10.1971 - 1 AZR 98/71 -, BAGE 23, 471, juris-Rz. 13; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 514 Rn. 9 m.w.N. zur Rechtsprechung der Obergerichte und Literatur).
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