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   KG, 07.07.1994 - (3) 1 Ss 175/93, (3) 1 Ss 60/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2470
KG, 07.07.1994 - (3) 1 Ss 175/93, (3) 1 Ss 60/93 (https://dejure.org/1994,2470)
KG, Entscheidung vom 07.07.1994 - (3) 1 Ss 175/93, (3) 1 Ss 60/93 (https://dejure.org/1994,2470)
KG, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - (3) 1 Ss 175/93, (3) 1 Ss 60/93 (https://dejure.org/1994,2470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Verwertung von selbstbelastenden Angaben eines Versicherungsnehmers gegenüber seinem Haftpflichtversicherer; Beweisverwertung der Schadensakte der Versicherung in einem Strafverfahren gegen den Versicherungsnehmer; ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unfallflucht allgemein - Unfallflucht im Strafrecht - Unfallflucht im Zivilrecht - Unfallflucht: Beteiligung als Halter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 136 Abs. 1 S. 2, § 163a, § 243 Abs. 4 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3114
  • NJW 1994, 3115 (Ls.)
  • NStZ 1995, 146
  • NZV 1994, 403
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Hamm, 13.07.2023 - 20 U 64/22

    D&O-Versicherung - Abwehrkosten für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Mittlerweile entspricht es durchaus der Praxis, dass insbesondere Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden Auskünfte von Versicherungsunternehmen verlangen und die Herausgabe von beweisbedeutsamen Akten fordern oder Mitarbeiter des Versicherers als Zeugen vernehmen lassen (siehe etwa KG, NStZ 1995, 146 ff.; ferner aus Sicht eines großen Versicherers: Kusnik, VersR 2014, 550; vgl. auch Guntermann, r+s 2022, 442/443).
  • KG, 28.03.2001 - 1 Ss 261/99
    Dieser Grundsatz ist nicht nur bereits im einfachen Recht verankert ( §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163 a Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2, 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ), sondern folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und ist darüber hinaus im Kernbereich der Art. 2 Abs. 1 und 1 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgt (vgl. BVerfGE 56, 37, 49; BGHSt 34, 39, 46; 36, 328, 332; KG NStZ 1995, 146 ; Boujong in KK, StPO 4. Aufl., § 136 Rdn. 10; Vornbaum in Nomos Kommentar zum StGB, II 9, § 153 Rdn. 114).
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