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   KG, 07.07.2015 - 4 U 175/13   

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https://dejure.org/2015,28723
KG, 07.07.2015 - 4 U 175/13 (https://dejure.org/2015,28723)
KG, Entscheidung vom 07.07.2015 - 4 U 175/13 (https://dejure.org/2015,28723)
KG, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 4 U 175/13 (https://dejure.org/2015,28723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 214 Abs 1 BGB
    Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes bei Gericht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung auf die Sekunde genau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz rechtzeitig eingegangen? Auf die Sekunde kommt es an!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Alles braucht eben seine Zeit" (Voltaire) (IBR 2016, 66)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 4 U 175/13
    Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 07. Juli 2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94-95, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, NJW 2006, 2263-2266, Rn. 18; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 12 U 2453/11, NJW-RR 2012, 1149-1150, Rn. 31 nach juris), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.

    Ein Eingang nach diesem Zeitpunkt, auch ein Eingang um 00.00 Uhr des Folgetages, wahrt die Frist nicht (BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045-2046, Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 12 U 2453/11, NJW-RR 2012, 1149-1150, Rn. 31 nach juris).

  • BGH, 18.11.2010 - I ZB 62/10

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes -

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 4 U 175/13
    Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 07. Juli 2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94-95, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, NJW 2006, 2263-2266, Rn. 18; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 12 U 2453/11, NJW-RR 2012, 1149-1150, Rn. 31 nach juris), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.
  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 4 U 175/13
    Ein Eingang nach diesem Zeitpunkt, auch ein Eingang um 00.00 Uhr des Folgetages, wahrt die Frist nicht (BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045-2046, Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 12 U 2453/11, NJW-RR 2012, 1149-1150, Rn. 31 nach juris).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 4 U 175/13
    Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 07. Juli 2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94-95, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, NJW 2006, 2263-2266, Rn. 18; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 12 U 2453/11, NJW-RR 2012, 1149-1150, Rn. 31 nach juris), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.
  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 62/10

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes

    Auszug aus KG, 07.07.2015 - 4 U 175/13
    Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 07. Juli 2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94-95, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, NJW 2006, 2263-2266, Rn. 18; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 12 U 2453/11, NJW-RR 2012, 1149-1150, Rn. 31 nach juris), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2016 - 1 A 2569/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Scheitern der fristwahrenden

    Die Antragsschrift (Blatt 247 bis 250 der Gerichtsakte) ist aber erst am 31. Oktober 2015, 00.00 Uhr, also verspätet, beim Verwaltungsgericht Köln eingegangen (vgl. dazu, dass ein Eingang bei Gericht um 00:00 Uhr die Frist nicht wahrt, KG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 4 U 175/13 -, Grundeigentum 2015, 1159 = juris, Rn. 3, m. w. N.).
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