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   KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19   

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https://dejure.org/2022,25914
KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19 (https://dejure.org/2022,25914)
KG, Entscheidung vom 07.07.2022 - 10 U 54/19 (https://dejure.org/2022,25914)
KG, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - 10 U 54/19 (https://dejure.org/2022,25914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Bedeutung eines formellen Fehlers in einer Urteilsabschrift für den Lauf einer Rechtsmittelfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Eingang eines wirksamen Fristverlängerungsgesuchs (vorliegend verneint); Unerheblichkeit eines formellen Fehlers in einer Urteilsabschrift für den Lauf einer Rechtsmittelfrist

  • rechtsportal.de

    Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung Eingang eines wirksamen Fristverlängerungsgesuchs (vorliegend verneint) Unerheblichkeit eines formellen Fehlers in einer Urteilsabschrift für den Lauf einer Rechtsmittelfrist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 08.03.1913 - V 472/12

    Wiedereintragung alter Rechte; Auflassungsvormerkungen. Gerichtsstand

    Auszug aus KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19
    Der Kläger begehrt im vorliegenden Verfahren die Aufhebung der von der Beklagten vor dem Landgericht Berlin -33 O 472/12- durch Beschluss vom 28.11.2012 erlassenen und durch Urteil vom 11.02.2013 bestätigten einstweiligen Verfügung, mit welcher ihm verboten worden ist, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die Beklagte (= dortige Antragstellerin) habe sich in der Psychiatrie aufgehalten.

    Das Landgericht Berlin hat in dem vorliegenden Aufhebungsverfahren mit seinem am 30.04.2019 verkündeten Urteil -37 O 269/18- die einstweilige Verfügung vom 28.11.2012 (33 O 472/12), bestätigt durch das Urteil vom 11.02.2013 in Bezug auf den Tenor zu 1) dahin abgeändert, dass dem Antragsteller (= vorliegender Kläger) verboten wird, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die Antragsgegnerin (= vorliegende Beklagte) habe sich in der Psychiatrie aufgehalten.

    die durch Beschluss des Landgerichts Berlin vom 28.11.2018 - 33 O 472/12 - erlassene und durch Urteil des Landgerichts Berlin vom 11.02.2013 - 33 O 472/12 - bestätigte einstweilige Verfügung vom 28.11.2012 aufzuheben und.

    2 der Beklagten unter Abänderung der Kostenentscheidung des Landgerichts Berlin im Urteil vom 11.02.2013 - 33 O 472/12 - die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, die außergerichtlich sowie im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 33 O 472/12 vor dem Landgericht Berlin geführten Anordnungsverfahrens und des unter dem Aktenzeichen 10 U 24/13 vor dem Kammergericht Berlin geführten Berufungsverfahrens entstanden sind.

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZB 46/06

    Lauf der Rechtsmittelfristen bei Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls denkbar, wenn erst die berichtigte Fassung die Beschwer der Partei erkennen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2006 - VI ZB 46/06 -, Juris, Rn. 8).

    Da hier die Tatbestandsberichtigung zu keiner inhaltlichen Änderung, nicht einmal solche von Begründungselementen geführt hat, welche gleichfalls keinen Ausnahmefall rechtfertigen könnten (vgl. BGH - VI ZB 46/06 - aaO.), verbleibt es dabei, dass keine neue Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt worden ist.

  • BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte

    Auszug aus KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19
    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu aus nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen Fehlern kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.03.2016 - VIII ZB 57/15 -, Juris, Rn. 18).

    Maßgeblich ist indessen, ob Anhaltspunkte bestanden haben, dass die Übermittlung fehlgeschlagen sein könnte (vgl. BGH - VIII ZB 57/15 -, Rn. 18).

  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 10 U 24/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Mahnkostenpauschale

    Auszug aus KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19
    Der Kläger hat die gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte und vor dem Kammergericht -10 U 24/13- geführte Berufung zurückgenommen.

    2 der Beklagten unter Abänderung der Kostenentscheidung des Landgerichts Berlin im Urteil vom 11.02.2013 - 33 O 472/12 - die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, die außergerichtlich sowie im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 33 O 472/12 vor dem Landgericht Berlin geführten Anordnungsverfahrens und des unter dem Aktenzeichen 10 U 24/13 vor dem Kammergericht Berlin geführten Berufungsverfahrens entstanden sind.

  • BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur

    Auszug aus KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19
    Insoweit hatte er konkrete Veranlassung, sich durch eine fernmündliche Rückfrage bei Gericht Klarheit über einen ordnungsgemäßen Eingang zu verschaffen bzw. gegebenenfalls mit erneuten Übertragungsversuchen zu reagieren (vgl. BFH, Beschluss vom 20.05.2015 - XI R 48/13 -, Juris, Rn. 24).
  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93

    Beginn der Berufungsfrist nach Urteilsberichtigung

    Auszug aus KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19
    Eine neue Rechtsmittelfrist kann nur dann infolge eines Berichtigungsbeschlusses in Gang gesetzt werden, wenn das Urteil insgesamt nicht klar genug war, um die Grundlage für die Entschließungen und das weitere Handeln der Parteien und für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bilden (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.1994 - XII ZR 184/93 -, Juris, Rn. 11).
  • BGH, 21.02.2019 - III ZR 115/18

    Fehlerhafte Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung:

    Auszug aus KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19
    Es wird insoweit auf die Ausführungen des Senats im Hinweis vom 06.08.2019 (Bd. I, Bl. 198 d.A.) und der dort angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), Urteil vom 21.02.2019 - III ZR 115/18 -, Juris Rn. 12ff. Bezug genommen.
  • BGH, 15.02.2018 - V ZR 76/17

    Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Frist; Zustellung einer

    Auszug aus KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19
    Schließlich scheitert die Annahme, dass es sich um eine unwirksame und die Ingangsetzung der Rechtsmittelfristen ungeeignete Urteilsabschrift handele, auch daran, dass der Kläger für die eine solche Annahme tragenden tatsächlichen Umstände die Beweislast trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.2018 - V ZR 76/17 -, Juris, Rn. 9), außer den vorgenannten Zweifeln aber hinreichende Tatsachen weder vorgetragen noch unter Beweis gestellt hat.
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