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   KG, 07.08.2003 - 8 U 142/02   

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https://dejure.org/2003,12123
KG, 07.08.2003 - 8 U 142/02 (https://dejure.org/2003,12123)
KG, Entscheidung vom 07.08.2003 - 8 U 142/02 (https://dejure.org/2003,12123)
KG, Entscheidung vom 07. August 2003 - 8 U 142/02 (https://dejure.org/2003,12123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Application for Admission als bindendes Vertragsangebot; Nichtunterzeichnung eines Acceptance Agreement; Zweck einer Beurkundung; Einbeziehung einer Schulgebührenaufstellung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag; Übliche Vergütung für Privatschulen

  • Judicialis

    BGB § 145; ; BGB § 154 Abs. 2; ; BGB § 139; ; BGB § 612 Abs. 2; ; AGBG § 6 Abs. 3; ; AGBG § 2 Abs. 1 Ziff. 2; ; AGBG § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 237/91

    Anscheinbeweis bei Konkursverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit - Mittelbare

    Auszug aus KG, 07.08.2003 - 8 U 142/02
    Es kommt hinzu, dass die Vereinbarung einer privatschriftlichen Beurkundung ohnehin bei wichtigen und langfristigen Verträgen widerlegbar vermutet wird (vgl. BGHZ 109, 197 [200], NJW-RR 1993, Seite 235).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus KG, 07.08.2003 - 8 U 142/02
    Es kommt hinzu, dass die Vereinbarung einer privatschriftlichen Beurkundung ohnehin bei wichtigen und langfristigen Verträgen widerlegbar vermutet wird (vgl. BGHZ 109, 197 [200], NJW-RR 1993, Seite 235).
  • OLG Celle, 14.01.1960 - 7 U 86/59

    Stillschweigende Vereinbarung, Schriftform, Parteiwille

    Auszug aus KG, 07.08.2003 - 8 U 142/02
    Es kann davon ausgegangen werden, dass bei den Vertragsverhandlungen die Beurkundung des beabsichtigten Vertrages im Sinne der Erstellung einer privatschriftlichen Urkunde vereinbart wurde, denn insoweit reicht es aus, wenn die Parteien eines beabsichtigten Vertrages schriftliche Entwürfe austauschen (OLG Celle, MDR 1960, Seite 398) oder wenn überhaupt eine Vertragsurkunde hergestellt wird (OLG Koblenz, WM 1984, Seite 1798).
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