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   KG, 07.08.2007 - Not 10/07   

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https://dejure.org/2007,7140
KG, 07.08.2007 - Not 10/07 (https://dejure.org/2007,7140)
KG, Entscheidung vom 07.08.2007 - Not 10/07 (https://dejure.org/2007,7140)
KG, Entscheidung vom 07. August 2007 - Not 10/07 (https://dejure.org/2007,7140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 3
    Keine zwingenden Sonderpunkte für "notarnahe" Anwaltstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Vergabe von Sonderpunkten für notarnahe Anwaltstätigkeit eines Bewerbers um eine Notarstelle; Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung für die Bestellung zum Notar

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3; ; BNotO § 6 b Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3; BNotO § 6b Abs. 4
    Auswahlentscheidung bei Besetzung einer Notarstelle - Berücksichtigung notarbezogener Anwaltstätigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 10/07
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Eignungskriterien des § 6 Abs. 3 BNotO durch Beschlüsse vom 20. April 2004 (NJW 2004, 1935, 1936) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) gebilligt, weil sie bei der Auswahl der Anwaltsnotare eine angemessene Berücksichtigung solcher Kenntnisse und Fähigkeiten erlauben, die sich speziell auf den Zweitberuf des Notars beziehen.

    Der Bundesgerichtshof hat - in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 1935) - die Bedeutung einer auf den angestrebten Zweitberuf des Anwaltsnotars spezifisch ausgerichteten berufspraktischen Erfahrung hervorgehoben (NJW-RR 2007, 63).

    Die Auffassung der Antragsgegnerin, es handele sich dabei nicht um "herausragende Leistungen" die - wie vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 1935, 1940) gefordert - durch Sonderpunkte das ihnen gebührende Gewicht erhalten müssten, ist daher nicht zu beanstanden.

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96

    Anrechnung von Zeiten im ehrenamtlichen Dienst; Anrechnung von

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 10/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der der Landesjustizverwaltung durch § 6 Abs. 3 BNotO zur Verfügung gestellte Beurteilungsspielraum nicht überschritten, wenn sie die Vergabe von Sonderpunkten, die an keines der im Gesetz genannten Auswahlmerkmale anknüpft, auf Ausnahmefälle beschränkt (BGH, NJW-RR 1998, 60).

    Nicht an ein bestimmtes Qualifikationsmerkmal gebundene Eignungspunkte wirken zwar Verzerrungen entgegen, die mit dem schematisierten Eignungsraster der Ausschreibungsbedingungen verbunden sind; ihre zu großzügige Handhabung würde aber zu einer unzulässigen Zurückdrängung der vom Gesetz (§ 6 Abs. 3 BNotO) hervorgehobenen Eignungsmerkmale führen (BGH, NJW-RR 1998, 60).

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 13/97

    Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle in Berln; Berücksichtigung

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 10/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in dieser gesetzlichen Regelung ihren Niederschlag gefunden hat, darf die Justizverwaltung die fachliche Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars nur dann bejahen, wenn diese bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen ist (BGH, NJW-RR 1998, 57, 58; NJW-RR 1998, 1599, 1600, jew. m.w.N.).

    Der erforderliche fristgemäße Nachweis der Leistungen setzt neben der Vorlage entsprechender Bescheinigungen voraus, dass der Bewerber der Justizverwaltung innerhalb der Bewerbungsfrist mitteilt, welche bei der Vorbereitung auf den Notarberuf bereits erbrachten Leistungen zu seinen Gunsten bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden sollen (BGH, NJW-RR 1998, 1599).

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 10/07
    Der Bundesgerichtshof hat zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben durch § 17 AVNot NRW 2004 in Beschlüssen vom 26. März 2007 (NotZ 38/06; ZNotP 2007, 234 - NotZ 39/06 -) Stellung genommen und das in Nordrhein-Westfalen durchgeführte Auswahlverfahren gebilligt.

    Dieser Anforderung genügt das Punktesystem der Antragsgegnerin (vgl. BGH, ZNotP 2007, 234 zu den Regelungen in § 17 AVNot 2004 NRW).

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 10/07
    Auch insoweit dient die Festlegung des Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewertungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für jeden Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. BGH, NJW 1994, 3353).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 10/07
    Der Bundesgerichtshof hat - in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 1935) - die Bedeutung einer auf den angestrebten Zweitberuf des Anwaltsnotars spezifisch ausgerichteten berufspraktischen Erfahrung hervorgehoben (NJW-RR 2007, 63).
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04

    Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 10/07
    Die Auswahlentscheidung ist nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabs zugrunde liegt, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind und ob schließlich der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (BGH, NJW 1994, 1874, 1875; BGH, NJW-RR 2006, 55, 56).
  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 10/07
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Eignungskriterien des § 6 Abs. 3 BNotO durch Beschlüsse vom 20. April 2004 (NJW 2004, 1935, 1936) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) gebilligt, weil sie bei der Auswahl der Anwaltsnotare eine angemessene Berücksichtigung solcher Kenntnisse und Fähigkeiten erlauben, die sich speziell auf den Zweitberuf des Notars beziehen.
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 10/07
    Der Bundesgerichtshof (BGH, NJW 2007, 1283, 1287) hat hervorgehoben, dass für eine darüber hinausgehende Berücksichtigung rein vorbereitender Unterstützung eines amtierenden Notars, der die Urkundsgeschäfte verantwortlich vornimmt, grundsätzlich kein Raum ist.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 10/07
    Die Auswahlentscheidung ist nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabs zugrunde liegt, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind und ob schließlich der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (BGH, NJW 1994, 1874, 1875; BGH, NJW-RR 2006, 55, 56).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96

    Nachweis der fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

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