Rechtsprechung
   KG, 07.08.2007 - Not 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5765
KG, 07.08.2007 - Not 4/07 (https://dejure.org/2007,5765)
KG, Entscheidung vom 07.08.2007 - Not 4/07 (https://dejure.org/2007,5765)
KG, Entscheidung vom 07. August 2007 - Not 4/07 (https://dejure.org/2007,5765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 3
    Keine Sonderpunkte für Fremdsprachenkenntnisse bei Notarbewerbung erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Punktesystems bei der Bewertung von Bewerbern um eine Notarstelle; Beschränkung der Vergabe von Sonderpunkten auf notarspezifische Tätigkeiten i.R. eines Punktesystems bei der Bewertung von Bewerbern um eine Notarstelle

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlkriterien für Besetzung einer ausgeschriebenen Notarstelle - Punktesystem; notarnahe anwaltliche Tätigkeit; Schwerbehinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2008, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 4/07
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Eignungskriterien des § 6 Abs. 3 BNotO durch Beschlüsse vom 20. April 2004 (NJW 2004, 1935, 1936) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) gebilligt, weil sie bei der Auswahl der Anwaltsnotare eine angemessene Berücksichtigung solcher Kenntnisse und Fähigkeiten erlauben, die sich speziell auf den Zweitberuf des Notars beziehen.

    Auch das Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 1935) hat ein solches Punktesystem prinzipiell nicht beanstandet; es ist durch die gesetzlichen Auswahlkriterien des § 6 Abs. 3 BNotO gedeckt.

    Die Kappungsgrenze von 30 Punkten trägt dem Umstand Rechnung, dass der spezifischen fachlichen Eignung für das Amt des Notars im Verhältnis zur allgemeinen Befähigung für juristische Berufe und zu den Erfahrungen aus dem Anwaltsberuf im Rahmen der chancengleichen Bestenauslese eine größere Bedeutung beizumessen ist (BVerfG, NJW 2004, 1935).

    Eine Ausblendung der durch die berücksichtigten Mitbewerber erworbenen Beurkundungserfahrung oder ein völliger Verzicht auf notarielle Praxis - wie dies die Antragstellerin im Ergebnis verlangt - lässt sich nicht rechtfertigen, weil damit ein wesentliches Merkmal für die Eignungsprognose entwertet würde (vgl. BVerfGE 110, 304, 335).

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 4/07
    Der Bundesgerichtshof hat zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben durch § 17 AVNot NRW 2004 in Beschlüssen vom 26. März 2007 (NotZ 38/06; ZNotP 2007, 234 - NotZ 39/06 -) Stellung genommen und das in Nordrhein-Westfalen durchgeführte Auswahlverfahren gebilligt.

    Dieser Anforderung genügt das Punktesystem der Antragsgegnerin (vgl. BGH, ZNotP 2007, 234 zu den Regelungen in § 17 AVNot 2004 NRW).

    Angesichts des nach § 39 Abs. 3 Satz 3 BNotO vorgesehenen Vorschlagsrechts des amtierenden Notars wird die Aufsichtsbehörde für die Zeit seiner Abwesenheit oder Verhinderung in aller Regel den ihr benannten Vertreter auch tatsächlich bestellen, ohne dass andere, den Zweitberuf des Anwaltsnotars ebenfalls anstrebende Rechtsanwälte zum Zuge kommen (BGH, ZNotP 2007, 234).

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 4/07
    Das in der Ausschreibung enthaltene Punktesystem zielt daher nicht auf eine Benachteiligung gerade der als Einzelanwälte tätigen Bewerber ab; eine absolute Chancengleichheit aller Bewerber wäre zudem mit keinem Auswahlsystem zu garantieren (vgl. BGH, ZNotP 2007, 109).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 4/07
    Die Vorschrift des § 6 Abs. 3 BNotO enthält keine an das Geschlecht oder die familiäre Situation anknüpfende differenzierende Regelung, die nur ausnahmsweise zulässig wäre (vgl. BVerfG, NJW 1995, 1733 unter D I 1).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 24/97

    Berücksichtigung der 5-jährigen Wartezeit bei der Auswahl eines Notarbewerbers;

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 4/07
    Einer über die Bestellung zum Notar entscheidenden Stelle ist vielmehr ein Ermessensspielraum eingeräumt, in welcher Weise die gesetzlich gebotene Bevorzugung von Schwerbehinderten geschehen soll (BGH, NJW-RR 1998, 1281).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 4/07
    Der Bundesgerichtshof hat zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben durch § 17 AVNot NRW 2004 in Beschlüssen vom 26. März 2007 (NotZ 38/06; ZNotP 2007, 234 - NotZ 39/06 -) Stellung genommen und das in Nordrhein-Westfalen durchgeführte Auswahlverfahren gebilligt.
  • BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01

    Bewerbung eines württembergischen Bezirksnotars um die Stelle eines Anwaltsnotars

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 4/07
    Dieser Vergleich mit den Verhältnissen anderer Bewerber setzt ein gewisses Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung notwendig voraus, damit ein einheitlicher und nachprüfbarer Maßstab gewonnen werden kann, nach dem sich die Justizverwaltung zu richten hat (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1142, 1143).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 4/07
    Der Bundesgerichtshof hat - in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) - die Bedeutung einer auf den angestrebten Zweitberuf des Anwaltsnotars spezifisch ausgerichteten berufspraktischen Erfahrung hervorgehoben (NJW-RR 2007, 63).
  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 4/07
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Eignungskriterien des § 6 Abs. 3 BNotO durch Beschlüsse vom 20. April 2004 (NJW 2004, 1935, 1936) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) gebilligt, weil sie bei der Auswahl der Anwaltsnotare eine angemessene Berücksichtigung solcher Kenntnisse und Fähigkeiten erlauben, die sich speziell auf den Zweitberuf des Notars beziehen.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus KG, 07.08.2007 - Not 4/07
    Die Auswahlentscheidung ist nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabs zugrunde liegt, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind und ob schließlich der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (BGH, NJW 1994, 1874, 1875; BGH, NJW-RR 2006, 55, 56).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 8/01

    Aufhebung der Auswahlentscheidung betreffend die Besetzung einer Notarstelle;

  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04

    Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht