Rechtsprechung
KG, 07.08.2008 - 2 AR 40/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhaltliche Voraussetzungen eines mietvertraglichen Anspruchs gem. § 23 Nr. 2a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aus einem gemischttypischen Vertrag; Kostenerstattungsanspruch eines Klägers aufgrund größerer Baumaßnahmen an einem im Wege eines Mietkaufvertrages überlassenen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 23 Nr. 1 Buchst. a; ZPO § 281 Abs. 2 S. 3
Anspruch aus einem Mietverhältnis gemäß § 23 Nr. 2 a GVG bei gemischttypischem Vertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zuständigkeit bei Mietkaufvertrag?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bei Mietkaufvertrag: Für Gerichts-Zuständigkeit ist die Anspruchsgrundlage entscheidend! (IMR 2008, 436)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Hinweis erst in der Verhandlung: Schriftsatzfrist vor Verweisungsbeschluss! (IMR 2008, 1069)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
Auszug aus KG, 07.08.2008 - 2 AR 40/08
Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn der Verweisungsbeschluss unter Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör ergangen ist (BGHZ 102, 338 [341];… Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 a, m.w.N.). - BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …
Auszug aus KG, 07.08.2008 - 2 AR 40/08
Jedoch ist anerkannt, dass die Bindungswirkung ausnahmsweise dann entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3201 [3201];… Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 m.w.N.).
- BSG, 11.05.2009 - B 9 SB 4/09 S Mit dem angegriffenen Beschluss vom 12.1.2009 hat das LSG den Antrag der Klägerin, Vorsitzenden Richter am LSG A. wegen Besorgnis der Befangenheit von der Mitwirkung in dem Antragsverfahren L 2 AR 40/08 SB SAB auszuschließen, als unzulässig und den erneuten Antrag der Klägerin, Richter am Sozialgericht K. wegen Besorgnis der Befangenheit von der Mitwirkung in dem Klageverfahren S 10 SB 301/06 auszuschließen, als unbegründet abgelehnt.