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   KG, 07.08.2015 - 8 U 191/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27689
KG, 07.08.2015 - 8 U 191/14 (https://dejure.org/2015,27689)
KG, Entscheidung vom 07.08.2015 - 8 U 191/14 (https://dejure.org/2015,27689)
KG, Entscheidung vom 07. August 2015 - 8 U 191/14 (https://dejure.org/2015,27689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 495 Abs 2 BGB vom 20.09.2013, § 495 Abs 3 BGB vom 29.07.2009, Art 1 EGRLUmsuaNOG, Art 1 ff EGRLUmsuaNOG
    Verbraucherdarlehensvertrag: Neugewährung eines Kapitalnutzungsrechts als Voraussetzung des Widerrufsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruflichkeit einer Vereinbarung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Widerruf der Konditionenanpassung eines Verbraucherdarlehensvertrags mit unechter Abschnittsfinanzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 495 Abs. 2; BGB § 495 Abs. 3
    Widerruflichkeit einer Vereinbarung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2067
  • MDR 2015, 1225
  • WM 2016, 213
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

    Auszug aus KG, 07.08.2015 - 8 U 191/14
    Ein solcher Verstoß käme nur dann in Betracht, wenn hierdurch der Zugang zu den durch die ZPO eröffneten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden würde (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.4.2005 - 1 BvR 1924/04 - und Beschluss v. 25.3.2015 - 1 BvR 2811/14 - juris).

    Das BVerfG hat dies nur in solchen Fällen angenommen, in denen die Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO unanfechtbar war (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.4.2005 - 1 BvR 1924/04 -, Rn. 16 und Beschluss v. 25.3.2015 - 1 BvR 2811/14 -, Rn. 14, juris).

    Auch insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall von den zitierten Entscheidungen des BVerfG (vgl. Beschluss v. 26.4.2005 - 1 BvR 1924/04 -, Rn. 18, juris (Pressemitteilung des BGH über Bedenken gegen die bisherige Rechtsprechung) und Beschluss v. 25.3.2015 - 1 BvR 2811/14 -, Rn. 20, juris (zahlreiche Nachweise zu dem Streitstand in Rechtsprechung und Literatur)).

  • BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Berufungsentscheidung

    Auszug aus KG, 07.08.2015 - 8 U 191/14
    Ein solcher Verstoß käme nur dann in Betracht, wenn hierdurch der Zugang zu den durch die ZPO eröffneten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden würde (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.4.2005 - 1 BvR 1924/04 - und Beschluss v. 25.3.2015 - 1 BvR 2811/14 - juris).

    Das BVerfG hat dies nur in solchen Fällen angenommen, in denen die Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO unanfechtbar war (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.4.2005 - 1 BvR 1924/04 -, Rn. 16 und Beschluss v. 25.3.2015 - 1 BvR 2811/14 -, Rn. 14, juris).

    Auch insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall von den zitierten Entscheidungen des BVerfG (vgl. Beschluss v. 26.4.2005 - 1 BvR 1924/04 -, Rn. 18, juris (Pressemitteilung des BGH über Bedenken gegen die bisherige Rechtsprechung) und Beschluss v. 25.3.2015 - 1 BvR 2811/14 -, Rn. 20, juris (zahlreiche Nachweise zu dem Streitstand in Rechtsprechung und Literatur)).

  • LG Köln, 22.07.2014 - 3 O 255/13

    Kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung bei Widerruf eines

    Auszug aus KG, 07.08.2015 - 8 U 191/14
    Es kann dahinstehen, ob dem Rückforderungsanspruch des Klägers aus dem hier allein in Betracht kommenden § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB unabhängig von dem Widerruf der Konditionenanpassungsvereinbarung bereits die Vereinbarung der Parteien über die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung vom 10.5.2013 als Rechtsgrund entgegensteht, da die Parteien mit dieser Vereinbarung ihre rechtlichen Beziehungen mit der Folge des Wegfalls des ursprünglichen Vertragsverhältnisses insgesamt neu geregelt haben (vgl. LG Köln, Urteil vom 22.7.2014 - 3 O 255/13 - juris, Rn. 18), oder ob der Rechtsgrund für die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung trotz dieser Vereinbarung entfällt, wenn der Kläger die Konditionenanpassungsvereinbarung wirksam widerrufen hat.

    Die Rechtsprechung wendet die vorstehenden von dem BGH entwickelten Grundsätze daher ohne weiteres auch auf Konditionenanpassungen an, die erst nach der Einführung des § 495 Abs. 2 BGB n.F. vereinbart wurden (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 28.1.2015 - 3 O 316/14 - juris, Rn. 41f; LG Köln, Urteil v. 22.7.2014 - 3 O 255/13 - juris, Rn. 17).

  • LG Wuppertal, 28.01.2015 - 3 O 316/14

    Anforderungen an den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus KG, 07.08.2015 - 8 U 191/14
    Die Rechtsprechung wendet die vorstehenden von dem BGH entwickelten Grundsätze daher ohne weiteres auch auf Konditionenanpassungen an, die erst nach der Einführung des § 495 Abs. 2 BGB n.F. vereinbart wurden (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 28.1.2015 - 3 O 316/14 - juris, Rn. 41f; LG Köln, Urteil v. 22.7.2014 - 3 O 255/13 - juris, Rn. 17).
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

    Auszug aus KG, 07.08.2015 - 8 U 191/14
    Dem Darlehensnehmer muss durch den Vertrag mithin ein Kapitalnutzungsrecht eingeräumt werden (vgl. BGH Urteil v. 28.5.2013 - XI ZR 6/12 - juris, Rn. 21).
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