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   KG, 07.09.2021 - 21 U 86/21   

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https://dejure.org/2021,37008
KG, 07.09.2021 - 21 U 86/21 (https://dejure.org/2021,37008)
KG, Entscheidung vom 07.09.2021 - 21 U 86/21 (https://dejure.org/2021,37008)
KG, Entscheidung vom 07. September 2021 - 21 U 86/21 (https://dejure.org/2021,37008)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch des Unternehmers auf Mehrvergütung wegen Änderung der Ausführung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Erlass einer einstweiligen Zahlungsverfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Zahlungsverfügung auch bei ausreichender Liquidität!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Baukostenerhöhung durch technisch notwendige Mehrleistung.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Zahlungsverfügung gegen Besteller.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachtrag im Bauvertrag - der Weg über die Bedenkenanzeige!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Notwendige Zusatzleistung ausgeführt: Mehrvergütung trotz fehlender Anordnung! (IBR 2021, 564)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Reich sein schadet nicht! (IBR 2021, 667)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3198
  • MDR 2021, 1387
  • NZBau 2021, 782
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 02.03.2021 - 21 U 1098/20

    Einstweilige Verfügung bei Vergütungsanpassung; Urkalkulationsvermutung

    Auszug aus KG, 07.09.2021 - 21 U 86/21
    In einem vorangegangenen Verfahren (im Folgenden auch: Erstverfahren ) erstritt die Klägerin bereits eine einstweilige Verfügung gemäß § 650d BGB, in der die Beklagte zu einer Zahlung verpflichtet wurde (KG, Urteil vom 2. März 2021, 21 U 1098/20).

    Mithin ist auch ein Streit um eine nach § 2 VOB/B zu bestimmende Mehrvergütung eine Streitigkeit über die Vergütungsanpassung gemäß § 650c BGB im Sinne von § 650d BGB (vgl. KG, Urteil vom 2. März 2021, 21 U 1098/20 m.w.N.).

    Wegen der Einzelheiten verweist der Senat auf sein Urteil im Erstverfahren, in dem die Klägerin eine einstweilige Verfügung nach § 650d BGB zwar aufgrund einer Abschlagsrechnung, aber ebenfalls nach Eintritt der Schlussrechnungsreife beansprucht hat (KG, Urteil vom 2. März 2021, 21 U 1098/20; zustimmend von Kiedrowski, NJW 2021, 1709 und Oppler, NZBau 2021, 514).

    Aus ihr kann nicht abgeleitet werden, dass aus Sicht der Klägerin eine Entscheidung über die Teilforderung, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, nicht auch eilbedürftig wäre, zumal die Klägerin dieses Verfahren zügig nach Abschluss des ersten (durch Urteil des Senats vom 2. März 2021, 21 U 1098/20) eingeleitet hat.

    Was die Mehrvergütung für den Nachtrag NL 4 anbelangt, kann auf die Ausführungen im Urteil des Senats verwiesen werden, das im Erstverfahren ergangen ist (Urteil vom 2. März 2021, 21 U 1098/20).

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus KG, 07.09.2021 - 21 U 86/21
    Objektiv widersprüchliches Verhalten ist unkooperativ und stellt im Rahmen der Durchführung eines Bauvorhabens einen Verstoß gegen das bauvertragliche Kooperationsgebot (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999, VII ZR 393/98; BGHZ 143, 89; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juni 2000, 5 U 184/99) dar.
  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 177/11

    Werkvertrag über die Verlegung von PVC-Boden: Werklohnanspruch für die Reparatur

    Auszug aus KG, 07.09.2021 - 21 U 86/21
    Der Unternehmer kann dann die objektiv nicht berechtigte Mehrvergütung entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung grundsätzlich nicht beanspruchen (BGH, Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04; Urteil vom 8. März 2012, VII ZR 177/11).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2000 - 5 U 184/99

    Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eines Bauvertrages

    Auszug aus KG, 07.09.2021 - 21 U 86/21
    Objektiv widersprüchliches Verhalten ist unkooperativ und stellt im Rahmen der Durchführung eines Bauvorhabens einen Verstoß gegen das bauvertragliche Kooperationsgebot (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999, VII ZR 393/98; BGHZ 143, 89; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juni 2000, 5 U 184/99) dar.
  • BGH, 26.04.2005 - X ZR 166/04

    Pflicht zur nochmaligen Vergütung einer erbrachten Leistung aufgrund einer

    Auszug aus KG, 07.09.2021 - 21 U 86/21
    Der Unternehmer kann dann die objektiv nicht berechtigte Mehrvergütung entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung grundsätzlich nicht beanspruchen (BGH, Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04; Urteil vom 8. März 2012, VII ZR 177/11).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.04.2022 - 2 O 119/22

    Anspruch eines Bauunternehmers auf nachtragsbezogene Abschlagszahlungen trotz

    Bei den Bestimmungen der VOB/B handelt es sich aber um Modifizierungen der gesetzlichen Regelung aus § 650c BGB, sodass ohnehin auch ein Streit um die Mehrvergütung nach § 2 VOB/B von der Regelung des § 650d BGB umfasst ist (KG Berlin, Urteile vom 02.03.2021 - aaO - und vom 07.09.2021 - 21 U 86/21; Retzlaff in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 650d, Rdnr. 1).

    Lediglich in Ausnahmefällen kann aus zögerlichem Verhalten des Anspruchstellers gefolgert werden, dass er selbst sein Anliegen als nicht besonders eilbedürftig ansieht und es ihm deshalb zuzumuten ist, bis zum Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (KG Berlin, Urteil vom 07.09.2021 - aaO; Retzlaff in: Grüneberg, aaO, § 650d, Rdnr. 1).

    Umgekehrt würde ein solch enges Verständnis des § 650d BGB den Fehlanreiz setzen, einstweiligen Rechtsschutz möglichst frühzeitig zu beantragen und damit Streitigkeiten frühzeitig zu eskalieren (vgl. KG Berlin, Urteil vom 07.09.2021 - aaO).

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