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   KG, 07.10.1996 - (3) 1 Ss 118/96 (58/96)   

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https://dejure.org/1996,4934
KG, 07.10.1996 - (3) 1 Ss 118/96 (58/96) (https://dejure.org/1996,4934)
KG, Entscheidung vom 07.10.1996 - (3) 1 Ss 118/96 (58/96) (https://dejure.org/1996,4934)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 1996 - (3) 1 Ss 118/96 (58/96) (https://dejure.org/1996,4934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1020 (Ls.)
  • NZV 1997, 126
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus KG, 07.10.1996 - 1 Ss 118/96
    Der Bundesgerichtshof (vgl. BGH StV 1995, 19, 20) hat zwar in Anlehnung an seine schon früher entwickelten Grundsätze zur Verfahrensbeendigung bei willkürlicher und schwerwiegender Verletzung des Beschleunigungsgebotes (vgl. BGHSt 35, 134 = StV 1988, 236 ) anerkannt, daß bei einer lange zurückliegenden Tatzeit und überlanger Verfahrensdauer im Hinblick auf Art. 6 MRK auch eine Entscheidung nach § 59 StGB in Betracht kommen kann.
  • BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94

    Annahme einer fortgesetzten Handlung bei Steuerhinterziehung über mehrere Jahre -

    Auszug aus KG, 07.10.1996 - 1 Ss 118/96
    Der Bundesgerichtshof (vgl. BGH StV 1995, 19, 20) hat zwar in Anlehnung an seine schon früher entwickelten Grundsätze zur Verfahrensbeendigung bei willkürlicher und schwerwiegender Verletzung des Beschleunigungsgebotes (vgl. BGHSt 35, 134 = StV 1988, 236 ) anerkannt, daß bei einer lange zurückliegenden Tatzeit und überlanger Verfahrensdauer im Hinblick auf Art. 6 MRK auch eine Entscheidung nach § 59 StGB in Betracht kommen kann.
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