Rechtsprechung
KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 537 Abs. 1 (a.F.) § 536 Abs. 1 (n.F.)
Versagung einer Gaststättenerlaubnis als Mangel vermieteter Gaststättenräume - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gaststätte ohne Schallschutz
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ohne Schallschutz keine Kneipe - Behörde verweigert Genehmigung - was bedeutet das für die Miete?
Papierfundstellen
- MDR 2003, 622
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 28.11.1979 - VIII ZR 302/78
Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Sachmangel - Anforderung an die …
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01
Eine solche Zusicherung liegt nämlich nur dann vor, wenn der Zusichernde für das Fehlen der Eigenschaft ohne wenn und aber einstehen will, er mit anderen Worten eine Garantie übernehmen möchte (BGH, NJW 1980, 777;… Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III Rdn. 1355).Grob fahrlässige Unkenntnis liegt dann vor, wenn dasjenige unbeachtet gelassen wird, was jedem hätte einleuchten müssen, (vgl. BGH, NJW 1980, 777) oder bei einer Besichtigung ohne weiteres auffällt (vgl. Düsseldorf, ZMR 1994, 403).
- BGH, 16.04.1952 - II ZR 49/51
Abgrenzung von Diebstahl und Betrug
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01
Derartige vorformulierte Bedingungen sind im Falle der Verwendung von Rechtsbegriffen entsprechend den juristischen Fachbegriffen auszulegen (…vgl. Palandt/Heinrichs, BGB , 61. Aufl., § 5 Rdn. 7; BGHZ 5, 365, 367 = NJW 1952, 782; OLG Stuttgart VersR 1983, 745). - BGH, 02.03.1994 - XII ZR 175/92
Aufwendungsersatz für Vorbereitungen zum Betrieb einer Gaststätte; Ablehnung …
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01
Dann aber liegt ein Mangel vor, weil die Räumlichkeiten nach § 1 Ziffer 1 des Mietvertrages dem Betrieb einer Gaststätte dienen sollen und öffentliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen einen Fehler darstellen, wenn sie - wie hier - mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen (vgl. dazu BGH, NJW 1988, 2664 ; ZMR 1992, 239 ; ZMR 1994, 253).
- BGH, 04.04.1977 - VIII ZR 143/75
Verletzung der Anzeigepflicht des Mieters
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01
Dies folgt daraus, dass auch eine anderweitige Kenntniserlangung des Vermieters die Anzeigepflicht entfallen lässt (vgl. dazu BGHZ 68, 281, 284 = NJW 1977, 1236). - BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90
Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01
Dann aber liegt ein Mangel vor, weil die Räumlichkeiten nach § 1 Ziffer 1 des Mietvertrages dem Betrieb einer Gaststätte dienen sollen und öffentliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen einen Fehler darstellen, wenn sie - wie hier - mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen (vgl. dazu BGH, NJW 1988, 2664 ; ZMR 1992, 239 ; ZMR 1994, 253). - BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 232/87
Formularmäßige Vereinbarung der Beibringung behördlicher Erlaubnisse durch den …
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01
Dann aber liegt ein Mangel vor, weil die Räumlichkeiten nach § 1 Ziffer 1 des Mietvertrages dem Betrieb einer Gaststätte dienen sollen und öffentliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen einen Fehler darstellen, wenn sie - wie hier - mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen (vgl. dazu BGH, NJW 1988, 2664 ; ZMR 1992, 239 ; ZMR 1994, 253). - OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 8 W 25/85
Streitwert für Besitzstörung durch Lärmbelästigung durch Waschmaschine
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01
Dass das Landgericht die Minderung auch auf die (kalten) Nebenkostenvorschusse bezogen hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 14.8.2000, 8 U 7898/99 unter Hinweis auf OLG Frankfurt WuM 1986, 19 ). - OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 24 U 216/96
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01
Denn diese Beträge kann die Klägerin nicht mehr verlangen, weil nach Ablauf des Abrechnungszeitraums mit dem 31. Dezember 2000 mehr als ein Jahr vergangen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 94; 2000, 218; OLG Hamburg, MDR 1989, 162 ). - OLG Stuttgart, 29.09.1982 - 4 U 109/82
Definition " falscher Schlüssel " bei einem versicherungsrechtlichen …
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01
Derartige vorformulierte Bedingungen sind im Falle der Verwendung von Rechtsbegriffen entsprechend den juristischen Fachbegriffen auszulegen (…vgl. Palandt/Heinrichs, BGB , 61. Aufl., § 5 Rdn. 7; BGHZ 5, 365, 367 = NJW 1952, 782; OLG Stuttgart VersR 1983, 745). - OLG Hamburg, 02.11.1988 - 4 U 150/88
Nebenkosten bei gewerblicher Miete; Abrechnungszeitraum; Rückständige …
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 8 U 139/01
Denn diese Beträge kann die Klägerin nicht mehr verlangen, weil nach Ablauf des Abrechnungszeitraums mit dem 31. Dezember 2000 mehr als ein Jahr vergangen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 94; 2000, 218; OLG Hamburg, MDR 1989, 162 ). - KG, 14.08.2000 - 8 U 7898/99
- KG, 21.02.2002 - 8 U 6/01
Wiederaufleben eines Minderungsrechts