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   KG, 07.10.2015 - 25 WF 109/15   

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https://dejure.org/2015,60436
KG, 07.10.2015 - 25 WF 109/15 (https://dejure.org/2015,60436)
KG, Entscheidung vom 07.10.2015 - 25 WF 109/15 (https://dejure.org/2015,60436)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 25 WF 109/15 (https://dejure.org/2015,60436)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 25 WF 109/15
    Geschieht dies innerhalb der zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Frist, ist das Ablehnungsgesuch zumindest dann nicht nach § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO verspätet, wenn sich die Besorgnis der Befangenheit erst aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Gutachten ergibt (BGH NJW 2005, 1869 ).

    Dieser Vorwurf begründet aber regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit, weil er nicht die Unparteilichkeit der Sachverständigen betrifft (BGH NJW 2005, 1869 ).

    Letztlich gibt das Verfahrensrecht in den §§ 411, 412 ZPO dem Gericht und den Beteiligten ausreichende Mittel an die Hand, fehlerhafte Bewertungen, Sorgfaltswidrigkeiten und Unvollständigkeiten eines Gutachtens - so sie denn vorliegen - zu beseitigen und eine geeignete Grundlage für die gerichtliche Entscheidung zu schaffen (vgl. BGH NJW 2005, 1869 ).

  • BGH, 11.06.2008 - X ZR 124/06

    Befangenheit eines Sachverständigen im Verfahren vor dem Bundespatentgericht

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 25 WF 109/15
    Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH IBR 2009, 53); rein subjektive, unvernünftige oder eingebildete Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (BVerfG NJW 1993, 2230 ; BGH NJW-RR 2003, 1220).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 25 WF 109/15
    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (vgl. etwa BGH NJW 2006, 2492 ).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 25 WF 109/15
    Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH IBR 2009, 53); rein subjektive, unvernünftige oder eingebildete Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (BVerfG NJW 1993, 2230 ; BGH NJW-RR 2003, 1220).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 25 WF 109/15
    Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH IBR 2009, 53); rein subjektive, unvernünftige oder eingebildete Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (BVerfG NJW 1993, 2230 ; BGH NJW-RR 2003, 1220).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01

    Ablehnung des Sachverständigen - Rechtsausführungen bei Auslegung des

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 25 WF 109/15
    Selbst wenn diese sachverständige Bewertung fehlerhaft bzw. nicht überzeugend wäre, rechtfertigt dies keine Ablehnung der Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit, denn diese ist - wie ausgeführt - gerade kein Mittel zur Fehlerkontrolle (BGH MDR 2011, 1373 ; OLG München Rpfleger 1980, 303; OLG Nürnberg MDR 2002, 291 ; OLG Naumburg OLGR 2007, 376).
  • OLG Naumburg, 10.10.2006 - 10 W 72/06

    Zur Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 25 WF 109/15
    Selbst wenn diese sachverständige Bewertung fehlerhaft bzw. nicht überzeugend wäre, rechtfertigt dies keine Ablehnung der Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit, denn diese ist - wie ausgeführt - gerade kein Mittel zur Fehlerkontrolle (BGH MDR 2011, 1373 ; OLG München Rpfleger 1980, 303; OLG Nürnberg MDR 2002, 291 ; OLG Naumburg OLGR 2007, 376).
  • BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08

    Sachverständigenablehnung IV

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 25 WF 109/15
    Selbst wenn diese sachverständige Bewertung fehlerhaft bzw. nicht überzeugend wäre, rechtfertigt dies keine Ablehnung der Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit, denn diese ist - wie ausgeführt - gerade kein Mittel zur Fehlerkontrolle (BGH MDR 2011, 1373 ; OLG München Rpfleger 1980, 303; OLG Nürnberg MDR 2002, 291 ; OLG Naumburg OLGR 2007, 376).
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