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   KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14   

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https://dejure.org/2015,36328
KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2015,36328)
KG, Entscheidung vom 07.10.2015 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2015,36328)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2015,36328)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Sitzplatzreservierung

    Art 23 Abs 1 S 4 EGV 1008/2008, § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 2 UWG, § 5 Abs 3 Nr 1 UWG, § 5 Abs 3 Nr 3 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Mitteilung von Gebühren für die Sitzplatzreservierung in einem elektronischen Buchungssystem für Flugreisen; Irreführung bei Nennung fakultativer Zusatzkosten nach der Endpreisangabe

  • webshoprecht.de

    Mitteilung von Gebühren für die Sitzplatzreservierung in einem elektronischen Buchungssystem für Flugreisen (Sitzplatzreservierung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung des Verbrauchers hinsichtlich Zusatzkosten für fakultative Leistungen eines Luftfahrtunternehmens bei der Buchung einer Flugreise; Pflicht zur Mitteilung von zusätzlichen Kosten "am Beginn jedes Buchungsvorganges" i.S. von Art. 23 Abs. 1 S. 4 VO (EG) Nr. ...

  • online-und-recht.de

    Preisangabe für Sitzplatzreservierung bei Online-Buchungen von Flugreisen

  • kanzlei.biz

    Angabe der Sitzplatzreservierungsgebühr bei Online-Buchung von Flügen

  • reise-recht-wiki.de

    Gebühren für Sitzplatzreservierung im elektronischen Buchungssystem für Flugreisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung des Verbrauchers hinsichtlich Zusatzkosten für fakultative Leistungen eines Luftfahrtunternehmens bei der Buchung einer Flugreise

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilung von Gebühren für die Sitzplatzreservierung im Buchungssystem für Flugreisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zu welchem Zeitpunkt Reservierungs-Gebühren bei Online-Buchungen von Flugreisen angezeigt werden müssen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zu welchem Zeitpunkt Reservierungs-Gebühren bei Online-Buchungen von Flugreisen angezeigt werden müssen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 44
  • GRUR-RR 2016, 77
  • MMR 2016, 249
  • K&R 2016, 55
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.01.2015 - C-573/13

    Ein elektronisches Buchungssystem muss bei jedem Flug ab einem Flughafen der

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Die rechtzeitige Angabe des Endpreises - bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste einschließlich ihrer erstmaligen Angabe - soll dem Verbraucher sobald als möglich einen Vergleich und die Auswahl des jeweiligen Flugdienstes (insbesondere des preiswürdigsten innerhalb der Angebote des Flugdienstleisters und innerhalb der Angebote anderer Flugdienstleister) erleichtern (EuGH, GRUR 2015, 281 TZ 32, 34 - Air Berlin; BGH, GRUR 2013, 1247 TZ 17, 22 - Buchungssystem).

    Die rechtzeitige Angabe fakultativer Zusatzkosten hingegen soll den Verbraucher vor einer Überrumpelung schützen, so dass er nicht Leistungen in Anspruch nimmt, die er nicht freiwillig ausgewählt hätte, jedenfalls nicht zu den genannten zusätzlichen Kosten (EuGH, GRUR 2015, 281 TZ 29 - Air Berlin; NJW 2012, 2867 TZ 15 - ebockers.com).

    Der Ausdruck "am Beginn jedes Buchungsvorganges" in Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 impliziert, dass die fakultativen Zusatzkosten am Beginn des eigentlichen Buchungsvorgangs anzuzeigen sind, damit der Kunde entscheiden kann, ob er die betreffende Zusatzleistung tatsächlich in Anspruch nehmen möchte (EuGH, GRUR 2015, 281 TZ 29 f - Buchungssystem).

    Darüber hinaus ist vorliegend zu berücksichtigen, dass gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 nur einmal über fakultative Zusatzkosten informiert werden muss (anders als über den Endpreis des Flugdienstes, der gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 "stets" auszuweisen ist, also bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste einschließlich ihrer erstmaligen Angabe und dies auch vor Beginn eines Buchungsvorganges, EuGH, GRUR 2015, 281 TZ 26, 30, 35 - Air Berlin).

    Nach der vom EuGH (GRUR 2015, 281 TZ 29 f - Buchungssystem) bestätigten Rechtsauffassung des BGH (GRUR 2013, 1247 TZ 17 - Buchungssystem) ist für die Mitteilung der fakultativen Zusatzkosten auf den Beginn des "eigentlichen Buchungsvorgangs" abzustellen.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Die rechtzeitige Angabe fakultativer Zusatzkosten hingegen soll den Verbraucher vor einer Überrumpelung schützen, so dass er nicht Leistungen in Anspruch nimmt, die er nicht freiwillig ausgewählt hätte, jedenfalls nicht zu den genannten zusätzlichen Kosten (EuGH, GRUR 2015, 281 TZ 29 - Air Berlin; NJW 2012, 2867 TZ 15 - ebockers.com).

    Das für fakultative Zusatzkosten geltende spezifische Erfordernis soll verhindern, dass der Flugkunde im Rahmen des Buchungsvorgangs für einen Flug dazu verleitet wird, Zusatzleistungen zum Flug selbst abzunehmen, die für dessen Zweck nicht unvermeidbar und unerlässlich sind, sofern er sich nicht ausdrücklich dafür entscheidet, solche Zusatzleistungen abzunehmen und die Zusatzkosten dafür zu zahlen (EuGH, NJW 2012, 2867 TZ 15 f - ebockers.com).

  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 29/12

    Buchungssystem

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Die rechtzeitige Angabe des Endpreises - bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste einschließlich ihrer erstmaligen Angabe - soll dem Verbraucher sobald als möglich einen Vergleich und die Auswahl des jeweiligen Flugdienstes (insbesondere des preiswürdigsten innerhalb der Angebote des Flugdienstleisters und innerhalb der Angebote anderer Flugdienstleister) erleichtern (EuGH, GRUR 2015, 281 TZ 32, 34 - Air Berlin; BGH, GRUR 2013, 1247 TZ 17, 22 - Buchungssystem).

    Nach der vom EuGH (GRUR 2015, 281 TZ 29 f - Buchungssystem) bestätigten Rechtsauffassung des BGH (GRUR 2013, 1247 TZ 17 - Buchungssystem) ist für die Mitteilung der fakultativen Zusatzkosten auf den Beginn des "eigentlichen Buchungsvorgangs" abzustellen.

  • OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Wettbewerbswidrigkeit des

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Selbst soweit in gesetzlichen Regelungen eine unmittelbare Information "vor" einer Bestellung ausdrücklich gefordert wird (etwa in § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB), soll sogar eine der Bestell-Schaltfläche nachfolgende Information genügen, wenn Bestell-Schaltfläche und Information wegen ihres unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs gleichzeitig wahrgenommen werden (BT-Drs. 17/7745, 10 f; OLG Köln, GRUR-RR 2015, 447, 448).

    Selbst soweit - wie erörtert - in gesetzlichen Regelungen eine unmittelbare Information "vor" einer Bestellung ausdrücklich gefordert wird (etwa in § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB), genügt es für eine insoweit regelmäßig gebotene Gleichzeitigkeit der Wahrnehmung von Informationen und Bestell-Schaltfläche, wenn beides bei üblicher Bildschirmauflösung gleichzeitig und ohne Scrollen zu sehen ist (BT-Drs. 17/7745, 10 f; OLG Köln, GRUR-RR 2015, 447, 449; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 312j Rn. 7).

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Es liegt auf der Hand, dass eine zeitlich und räumlich weit früher gegebene Preisinformation eine informierte Entscheidung des Verbrauchers beeinträchtigen kann, nicht zuletzt im Hinblick auf etwaige Fehler in der Erinnerung (vergleiche etwa zu einer verfrühten Widerrufsbelehrung BGH, NJW 2010, 3503 TZ 14; NJW 2002, 3396 juris Rn. 20 f).
  • BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Es liegt auf der Hand, dass eine zeitlich und räumlich weit früher gegebene Preisinformation eine informierte Entscheidung des Verbrauchers beeinträchtigen kann, nicht zuletzt im Hinblick auf etwaige Fehler in der Erinnerung (vergleiche etwa zu einer verfrühten Widerrufsbelehrung BGH, NJW 2010, 3503 TZ 14; NJW 2002, 3396 juris Rn. 20 f).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 2/12

    Arzneimittelwerbung in einer Google-Adwords-Anzeige: Elektronischer Verweis zu

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Unter diesen Umständen stellt vorliegend selbst ein kurzes Scrollen noch keinen wesentlichen weiteren Zwischenschritt in der Abfolge der Information dar (vergleiche auch BGH, GRUR 2014, 94 TZ 18 - Pflichtangaben im Internet).
  • LG Berlin, 20.02.2014 - 52 O 242/13
    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Februar 2014 verkündete Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin - 52 O 242/13 - wird zurückgewiesen.
  • KG, 25.02.2022 - 5 U 1027/20

    Lauterkeitsrecht: Preisangabe bei der Buchung eines Flugtickets im Internet

    Dieses Ziel wird nach den oben ausgeführten Grundsätzen dadurch erreicht, dass im Endpreis grundsätzlich alles enthalten sein muss, was für die Durchführung des Fluges vorhersehbar und unvermeidbar ist, wie beispielsweise der Umstand, dass der Fluggast einchecken muss (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2020 - C-28/19 -, Rn. 23, juris - Ryanair Ltd/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust) oder dass er einen Sitzplatz haben muss (vgl. KG Berlin, Urteil vom 07. Oktober 2015 - 5 U 45/14 -, Rn. 35, juris - Sitzplatzreservierung) und auch dass er ein Handgepäck für Reiseunterlagen, Schlüssel etc. kostenfrei mit sich führen können muss.
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