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KG, 07.12.1998 - 4 Ws 190/98, 3 AR 18/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten- und Auslagenentscheidung und Anspruch Strafverfolgungsentschädigung bei endgültiger Einstellung eines Strafverfahrens in der Revisionsinstanz [Erich Mielke]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.09.1994 - 2 Js 1375/92
- LG Berlin, 21.09.1994 - 2 Js 1375/92
- LG Berlin, 21.07.1998 - 2 Js 1375/92
- KG, 07.12.1998 - 4 Ws 190/98, 3 AR 18/94
- KG, 28.01.1999 - 4 Ws 190/98
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
Strafverfahren: Kostentragung bei Einstellung des Verfahrens außerhalb der …
Demgegenüber hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß für eine Ermessensentscheidung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO erst dann Raum ist, wenn die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife durchgeführt worden war (vgl. Beschluß vom 7. Dezember 1998 - 4 Ws 190/98 - und NJW 1994, 600). - KG, 14.05.1999 - 4 Ws 83/99
Gegenstand des Beweises - Anfechtung der Kostenentscheidung - Zurückverweisung …
Der Erfolg der Revision wird ausschließlich daran gemessen, ob und inwieweit die neue Entscheidung des Berufungsgerichts zugunsten des Angeklagten ausgefallen ist, wobei der Vergleich zum früheren angefochtenen Urteil maßgebend ist (vgl. Senat, Beschluß vom 7. Dezember 1998 - 4 Ws 190/98 - m.w.N.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 473 Rdn. 7).