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   KG, 07.12.1998 - 4 Ws 190/98, 3 AR 18/94   

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https://dejure.org/1998,8697
KG, 07.12.1998 - 4 Ws 190/98, 3 AR 18/94 (https://dejure.org/1998,8697)
KG, Entscheidung vom 07.12.1998 - 4 Ws 190/98, 3 AR 18/94 (https://dejure.org/1998,8697)
KG, Entscheidung vom 07. Dezember 1998 - 4 Ws 190/98, 3 AR 18/94 (https://dejure.org/1998,8697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten- und Auslagenentscheidung und Anspruch Strafverfolgungsentschädigung bei endgültiger Einstellung eines Strafverfahrens in der Revisionsinstanz [Erich Mielke]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93

    Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen;

    Auszug aus KG, 07.12.1998 - 4 Ws 190/98
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der in der Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung bereits entschieden, daß in solchen Fällen eine Überbürdung der notwendigen Auslagen auf den Angeklagten nur in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses eine Verurteilung wegen der bereits bis zur Schuldreife durchgeführten Hauptverhandlung mit Sicherheit zu erwarten gewesen wäre (vgl. Senat, NJW 1994, 600 f m.N.).
  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 666/89

    Auferlegung der Rechtsmittelgebühr bei Erfolg des Rechtmittels - Vorliegen eines

    Auszug aus KG, 07.12.1998 - 4 Ws 190/98
    Vielmehr kommt es, da das gesamte Verfahren kostenrechtlich eine Einheit bildet, darauf an, ob und inwieweit die neue Entscheidung zugunsten des Rechtsmittelführers ausfällt, wobei der Vergleich zum früheren angefochtenen Urteil maßgebend ist (BGHR § 473 Abs. 4 StPO Quotelung 6; NStZ 1989, 191 f; GA 1979, 27 f; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 473 Rdn. 7).
  • KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02

    Strafverfahren: Kostentragung bei Einstellung des Verfahrens außerhalb der

    Demgegenüber hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß für eine Ermessensentscheidung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO erst dann Raum ist, wenn die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife durchgeführt worden war (vgl. Beschluß vom 7. Dezember 1998 - 4 Ws 190/98 - und NJW 1994, 600).
  • KG, 14.05.1999 - 4 Ws 83/99

    Gegenstand des Beweises - Anfechtung der Kostenentscheidung - Zurückverweisung

    Der Erfolg der Revision wird ausschließlich daran gemessen, ob und inwieweit die neue Entscheidung des Berufungsgerichts zugunsten des Angeklagten ausgefallen ist, wobei der Vergleich zum früheren angefochtenen Urteil maßgebend ist (vgl. Senat, Beschluß vom 7. Dezember 1998 - 4 Ws 190/98 - m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 473 Rdn. 7).
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