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   KG, 08.02.1983 - 5 U 376/82   

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https://dejure.org/1983,3674
KG, 08.02.1983 - 5 U 376/82 (https://dejure.org/1983,3674)
KG, Entscheidung vom 08.02.1983 - 5 U 376/82 (https://dejure.org/1983,3674)
KG, Entscheidung vom 08. Februar 1983 - 5 U 376/82 (https://dejure.org/1983,3674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer Totenmaske nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Herstellung von Vervielfältigungsstücken; Voraussetzungen des Herausgabeausschlussgrundes

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Totenmaske II

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 16, 25 Abs. 1, 60 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1983, 507
  • ZUM 1985, 385
  • afp 1983, 489
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 22.05.1981 - 5 U 2295/81

    Annahme eines Werkes der bildenden Kunst bei einer Totenmaske; Glaubhaftmachung

    Auszug aus KG, 08.02.1983 - 5 U 376/82
    Der Kläger hat zunächst versucht, im Wege der einstweiligen Verfügung in dem Verfahren 16 O 196/81/5 U 2295/81 die zeitweilige Herausgabe der Totenmaske zu erwirken, um diese in einer Ausstellung "Das Bildnis des Menschen im Werk von A. B." in den Geschäftsräumen der B. v. L. - S. GmbH in Berlin 15, M. 4, vom 23. Mai bis 15. September 1981 der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können.

    Auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Mai 1981 - 16 O 196/81 - und das die Berufung zurückweisende Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1981 - 5 U 2295/81 - wird verwiesen.

    Wie der Senat bereits in seinem im Verfahren der einstweiligen Verfügung - 5 U 2295/81 - am 22. Mai 1981 verkündeten Urteil ausgeführt hat, ist insbesondere der Bronzeabguß der Totenmaske eine persönliche geistige Schöpfung des Klägers im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG .

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